Redebeiträge: BV Kiderlen, BV Sommerfeld, BzStR’in Kaddatz, BV Wissel, BV Steuckardt, BV Stammen, BV von Boxberg und BV Höppner.
BV Steuckardt beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur. Der Überweisungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Die Beratung der Drucksache wird von 22:00 Uhr bis 22:20 Uhr aufgrund der Einberufung des Ältestenrats unterbrochen.
Es ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Möglichkeit, in der Bülowstraße 90 Räume für einen neuen Standort der Stadtteilbibliothek Schöneberg-Nord, die Gertrud-Kolmar-Bibliothek, anzumieten.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Anmietung der entsprechenden Räume (etwa 600 m²) durch den Bezirk möglich wird. Die Räume sollten zumindest teilweise vom Straßenraum aus zugänglich sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt des Weiteren, eine Konzeption für eine Neuaufstellung der Gertrud-Kolmar-Bibliothek für einen Standort Bülowstraße 90 zu entwickeln. Grundlage hierfür sollte die Schrift „Perspektive für die Gertrud-Kolmar-Bibliothek“ der Fachabteilung Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg aus dem Jahre 2018 sein. Die Ausrichtung der neuen Stadtteilbibliothek soll nachbarschaftliches Miteinander, Integration und Inklusion im Gebiet befördern. Damit soll auch eine Förderung durch das Programm BIST (Bibliotheken im Stadtteil) möglich gemacht werden.
Bei der Entwicklung der Neuaufstellung der Bibliothek sollen die sozialen Akteure vor Ort, insbesondere das QM Schöneberger Norden, eingebunden werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt ferner, einen einfachen Kostenhorizont für Umzug, Personalausstattung und Renovierung/Anschaffungen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Betrieb dem Hauptausschuss zeitnah aber spätestens bis nach der Sommerpause vorzulegen.