Drucksache - 1107/XX  

 
 
Betreff: Gertrud-Kolmar-Bibliothek an neuem Standort neu entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
07.04.2021 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Die Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Kenntnisnahme
04.03.2021 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im Videocall, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall vertagt   
01.04.2021 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibiliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, die Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall vertagt   
06.05.2021 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      
03.06.2021 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem infoblatt VIDEOCALL. vertagt   
17.08.2021 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
AUSTAUSCHSEITE
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 10.04.2019  folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Möglichkeit, in der Bülowstraße 90 Räume für einen neuen Standort der Stadtteilbibliothek Schöneberg-Nord, die Gertrud-Kolmar-Bibliothek, anzumieten.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Anmietung der entsprechenden Räume (etwa 600 Quadratmeter) durch den Bezirk möglich wird. Die Räume sollten zumindest teilweise vom Straßenraum aus zugänglich sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt des Weiteren, eine Konzeption für eine Neuaufstellung der Gertrud-Kolmar-Bibliothek für einen Standort Bülowstraße 90 zu entwickeln. Grundlage hierfür sollte die Schrift "Perspektive für die Gertrud-Kolmar-Bibliothek" der Fachabteilung Stadtbibliothek Tempelhof-Schöneberg aus dem Jahre 2018 sein. Die Ausrichtung der neuen Stadtteilbibliothek soll nachbarschaftliches Miteinander, Integration und Inklusion im Gebiet befördern. Damit soll auch eine Förderung durch das Programm BIST (Bibliotheken im Stadtteil) möglich gemacht werden.
Bei der Entwicklung der Neuaufstellung der Bibliothek sollen die sozialen Akteure vor Ort, insbesondere das QM Schöneberger Norden, eingebunden werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt ferner, einen einfachen Kostenhorizont für Umzug, Personalausstattung und Renovierung/Anschaffungen und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Betrieb dem Hauptausschuss zeitnah aber spätestens bis nach der Sommerpause vorzulegen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Realisierbarkeit eines Umzugs der Gertrud-Kolmar-Bibliothek in das Gebäude in der Bülowstraße 90 in 10783 Berlin-Schöneberg wurde in der 42. öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 30. September 2020 eingehend erörtert.

In dem zur Sitzung vorgelegten Bericht zum Auflagenbeschluss 7.4 wurde ausgeführt, dass aktuell kein neuer Standort zur Prüfung eines Umzugs der Gertrud-Kolmar-Bibliothek vorliegt. In Bezug auf noch im März 2020 in der Prüfung befindliche Räumlichkeiten im ehemaligen S.-Fischer-Verlagshaus in der Bülowstraße 90 wurde berichtet:

Die Errichtung einer Bibliothek in den ehemaligen Räumlichkeiten dieses bedeutenden Verlagshauses wäre aus Sicht des Amtes für Weiterbildung und Kultur eine spannende und auch wünschenswerte Anknüpfung an die Historie des Gebäudes und würde zu einer Belebung und behutsamen Aufwertung dieses von Herausforderungen geprägten Kiezes führen.

Allerdings ergab die Prüfung der durch die GEWOBAG dort angebotenen Flächen, dass der Standort aus baulichen und damit letztlich wirtschaftlichen Gründen als Bibliothek nicht in Frage kommt: Nach Prüfung der Traglasten sämtlicher Etagen einschließlich des Erdgeschosses durch einen von der GEWOBAG beauftragten Statiker erfüllt keine Fläche im Gebäude die für Bibliotheken notwendige Mindesttraglast von 6 kn/qm gemäß der DIN für Bibliotheks- und Archivbau von 2016. Die Prüfung ergab eine für Berliner Altbauten typische maximale Traglastfähigkeit von bis zu 2,5 kn/qm. Die Kosten der notwendigen Baumaßnahmen zur bibliotheksfähigen Ertüchtigung bzw. der daraus resultierende Mietzins steht in keinem Verhältnis zur Nutzung: Aus fachlicher Sicht wäre selbst nach einer Ertüchtigung ein Umzug aufgrund der zu gering zur Verfügung stehenden Fläche im Erdgeschoss eine Kompromisslösung gewesen, mit einem dafür dann unverhältnismäßig hohen Mietzins. Wichtig für einen Umzug der Bibliothek aus dem aktuellen Standort bleibt, dass diese einen möglichst niedrigschwelligen, barrierefreien, im Kiez gut sichtbaren, offenen Ort mit einladendem Charakter benötigt, um die Wirtschaftlichkeit zu begünstigen.


Ein Umzug der Gertrud-Kolmar-Bibliothek in das Gebäude in der Bülowstraße 90 ließ sich aus den genannten Gründen nicht realisieren, weswegen darum gebeten wird, die Drucksache 1107/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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