Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein verbindlicher Berichtsbogen entwickelt wird, in dem die messbaren und damit überprüfbaren Werte erfasst werden, z. B. die Anzahl der Teilnehmer und die Regelmäßigkeit der Teilnahme Einzelner an Angeboten der Träger in den QM-Gebieten. Ebenso sollte im Berichtsbogen erfasst werden, in welchen Abständen einzelne Angebote stattfinden.
Ferner sollen Maßstäbe entwickelt werden, wonach die Qualität der Angebote ermittelt und beurteilt werden kann.