Auszug - Bebauungsplan 5-74 für Fläche zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst - Information über den Diskussionsstand zur städte- baulichen Dichte im Bebauungsplanverfahren 5-74  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 20:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BezStR Bewig erklärt, dass es sich um eine Fläche in der Wasserstadt handelt, in der Veränderungen vorgenommen werden sollen.

 

Anhand von Bildern stellt Herr Schulte den aktuellen Stand dar. Die Fläche grenzt an den bekannten Entwurf des Bebauungsplanes 5-73. Der Bereich hat eine lange Planungsgeschichte. Festgesetzt wurde der Bebauungsplan VIII-530 mit dem Abschluss der Entwicklungsmaßnahme „Wasserstadt Berlin Oberhavel“. Der festgesetzte Bebauungsplan ist nie realisiert worden.

Seitens der Stadtplanung und der Senatsverwaltung hat man diskutiert, welche baurechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden können, damit diese Flächen am Markt platziert und einer Veräußerung durch die BiM (ehemals Liegenschaftsfond) zugeführt werden können.

Man hat sich für eine Umplanung entschieden. Das Mischgebiet im nördlichen Bereich sollte bestehen bleiben. Im südlichen Bereich wurden die Baukörper aufgebrochen und Doppelhäuser geschaffen. Die Geschossigkeit wurde im Wesentlichen nicht verändert. Die flächenhafte Überbauung wurde zugunsten von vier Einzelbaukörpern an dem zentralen Platz aufgebrochen. Des Weiteren wäre zu diesem Zeitpunkt insgesamt eine Bruttogeschossfläche von ca. 38.000 m² (umgerechnet nach den heutigen Standards des Berliner Modells ca. 293 Wohneinheiten) realisierbar gewesen.

Aber auch dieses Konzept ist nicht umgesetzt worden.

 

Jetzt besteht eine umgekehrte Marktlage, sodass man auf den Anfang zurückgeht, allerdings in etwas geänderter Form. Die GeWoBaG hat ein Konzept in Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt entwickelt. Dahinter steht die Vorstellung, die geöffneten Strukturen aufzugreifen, insbesondere bezüglich der Ausgestaltung der Uferpromenade. Ziel ist es, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen.

Das Konzept wurde bisher nicht in die Sprache des Bebauungsplanes übersetzt. Im südlichen Bereich im zentralen Platz werden die jeweils nördlichen und südlichen Baufelder zugunsten eines entsprechenden Blockes geschlossen. Die Uferkante bleibt frei. Lediglich die Kopfbauten werden etwas ausgeprägt.

Es wird die Struktur aufgenommen, die der Bebauungsplan 5-73 vorzeichnet.

 

Die einzige Änderung ist im nördlichen Bereich zu sehen. Dort gibt es im Mischgebiet einen singulären Baukörper (Hochhaus). Dieser rückt an die bestehende Zeilenbebauung heran.

Die Geschossigkeit erhöht sich von 10 auf 17 Geschosse. Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes ist diese Erhöhung unschädlich, da dieser Standort ohnehin als Hochhausstandort vorgesehen war.

 

Gegenüber dem festgesetzten Bebauungsplan VIII-530 entsteht ein Plus an Wohneinheiten.

Nach dem Berechnungstool Berliner Modell wären im B-Plan VIII-530 = 338 Wohneinheiten vorgesehen gewesen. Nach ersten Überlegungen werden es jetzt ca. 460 bis 470 Wohnungen.

 

Abschließend bittet Herr Schulte um die Zustimmung des Ausschusses, damit gemeinsam mit der GeWoBaG an dem Konzept weitergearbeitet werden kann.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich BezStR Bewig, Herr Schulte, die Bezirksverordneten Bittroff, Christ und Werner beteiligen, nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Information einstimmig zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-74 (307 KB)    

 
 

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