Auszug - Bebauungsplan 5-87 a für eine Teilfläche des Geländes des ehemaligen Kraftwerk Oberhavel zwischen Niederneuendorfer Allee, Teufelsseekanal, Havel und Rustweg sowie für den Teufelsseekanal, eine Teilfläche nördlich des Teufelsseekanals und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über den Stand der Planung zwecks Erklärung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Nach einigen einleitenden Worten des BezStR Bewig informiert Herr Vogel über den Stand der Planung. Für den südlichen Teil des Bebauungsplanes wurde bereits in der Ausschusssitzung im September 2017 die Planreife bestätigt. Heute geht es um den so genannten mittleren Teil des Geltungsbereiches. Für den Bebauungsplan wurde eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4 (2) und § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Zudem hat der Antragsteller die Festsetzung des Bebauungsplanes für sich und den Rechtsverfolger schriftlich anerkannt. Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert. Es wurden ein städtebaulicher Vertrag und ein Grundstücksübertragungsvertrag unterzeichnet. Des Weiteren wurden 22 Wohneinheiten für die Mietpreis- und Belegungsbindung berücksichtigt und gesichert. Somit liegen die Voraussetzungen der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vor.
Der Beschlusstext zur Erklärung der Planreife ist den Ausschussmitgliedern als Anlage zur Einladung zugegangen.
Der Ausschuss stimmt der Planreifeerklärung einstimmig zu. Abstimmungsergebnis:
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