Das Bezirksamt wird beauftragt,
- gemeinsam mit den Fachabteilungen eine Zielplanung zu erstellen, wie kostenneutral oder kostensparend die Präsenz des Regionalen Dienstes/Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der Eingliederungshilfe in den Regionen sichergestellt werden kann.
- der BVV bis August 2011 einen Bericht vorzulegen, aus dem aus fachlicher Sicht die dezentral zu erhaltenden, zu schaffenden oder aufzugebenden Dienststellen, die Stadtteile, der jeweilige Flächenbedarf sowie mögliche Standorte und, sofern bekannt, entstehende (Umbau-)Kosten ersichtlich sind.