Grundstücksteilung
Mit einer der letzten Änderungen des Baugesetzbuches ist die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen entfallen.
Die Teilungsgenehmigung wirkte als Korrektiv, um städtebaulich nachteilige Grundstücksteilungen bzw. eine unverträgliche Dichte und Ausnutzung der Grundstücke zu unterbinden. Gleichzeitig wurde bei einer genehmigten Grundstücksteilung von Baulandflächen der Rechtsanspruch auf die Bebaubarkeit aufrechterhalten. Damit war auch die Genehmigungsbehörde – ähnlich den Baugenehmigungsverfahren baurechtlich gebunden. Im Zuge der Deregulierung und der Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wurde das Instrument der Teilungsgenehmigung jedoch abgeschafft. Die Pflicht zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Bebaubarkeit und Nutzung der Grundstücke gilt jedoch unverändert fort. Das bleibt für den Grundstückseigentümer nicht ohne Bedeutung.
Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Grundstück zwar ohne Genehmigung geteilt werden. Der Grundstückseigentümer ist jedoch für die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften (insbesondere der planungsrechtlichen Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung bzw. der Vorschriften zur Einhaltung der Abstandsflächen) selber verantwortlich. Es gibt keine behördliche Prüfinstanz mehr.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Gemeinde die Rückabwicklung der unrechtmäßigen Grundstücksteilung fordern oder in bestimmten Fällen der Grundstücksüberbauung sogar den Rückbau bzw. den Abriss von baulichen Anlagen durchsetzen. Entsprechende Fälle wurden bereits von den Berliner Verwaltungsgerichten zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer entschieden.
Bevor Sie ein Grundstück teilen oder eine Teilfläche erwerben, prüfen Sie deshalb bitte genau die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bzw. ob sich das geplante Bauvorhaben auf der Teilfläche tatsächlich realisieren lässt. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ihr Ansprechpartner:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbericht Stadtplanung
Carl-Schurz-Straße 2/6
13578 Berlin
Telefonkontakt und E-Mail: vgl. Bauberatung: Ihr Ansprechpartner