Das Bezirkswappen von Spandau

Spandauer Bezirkswappen

Spandauer Bezirkswappen

Seit 1954 verleiht der Senat von Berlin seinen Bezirken Wappen, die bei besonderen Anlässen neben dem Landeswappen geführt werden können.
Das Spandauer Wappen wurde am 04.02.1957 vom Senat verliehen.

Blasonierung (wappenkundliche Beschreibung):
Das Spandauer Wappen zeigt in silbernem Schild über blauen Wellen eine nach außen ansteigende rote Stadtmauer; vor deren offenem, breitem, oben mit einem Zinnenkranz abgeschlossenem Mitteltor steht ein silberner Dreiecksschild mit dem brandenburgischen goldenbewehrten roten Adler, dessen Flügel mit goldenen Kleestengeln belegt sind.

Das Tor ist beseitet von zwei hinter der Mauer hervorkommenden goldenbeknopften, roten, spitzbedachten, befensterten Türmen, zwischen denen auf dem Zinnenkranz des Tores ein naturfarbener Topfhelm – der brandenburgische Wappenhelm – sitzt. Er trägt als Helmzier einen mit goldenen Lindenblättern besäten schwarzen Flug.

Auf dem Schild ruht eine rote dreitürmige Mauerkrone, deren mittlerer Turm mit einem kleinen Berliner Wappenschild belegt ist.

Hinweise:
Die Abbildung Spandauer Wappens zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.