Die Untere Denkmalschutzbehörde ist für den Erhalt und die Pflege der Spandauer Denkmale verantwortlich. Da Menschen und Städte sich ständig verändern und immer neue Ansprüche an Gebäude oder Anlagen stellen, werden alte durch neue Gebäude ersetzt oder durch Sanierungen und Modernisierungen den veränderten Lebensbedürfnissen angepasst. Von diesem Veränderungsdruck bleiben auch denkmalgeschützte Gebäude nicht verschont.
Die Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde besteht administrativ deshalb insbesondere darin, im Spannungsfeld zwischen der denkmalrechlichen Identitätswahrung und dem Wunsch ein Denkmal aufzugeben oder zu verändern, die Interessen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahrzunehmen. Die Denkmalschutzbehörde hat dabei häufig die schwierige Entscheidung treffen, welche denkmalwerten Objekte aufgrund ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit als wertvoll zu erhalten sind und welche Gebäude oder Anlagen aufgegeben oder unter bestimmten Rahmenvorgaben verändert werden dürfen.
Dieser ständige Abwägungsprozess führt im Regelfall zu Eingriffen in das Eigentumsrecht der jeweiligen Eigentümer. Entsprechend dem Rechtstaatlichkeitsgebot basiert das Handeln der Denkmalschutzbehörde deshalb auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln), in dem Rechte und Pflichten für alle Beteiligten definiert sind. Auch wenn die Denkmalschutzbehörde aus fachlichen Gründen nicht den Interessen der jeweiligen Eigentümer oder Nutzer folgen kann, wird durch das Denkmalschutzgesetz Berlin Rechtsschutz gewährleistet und Willkür vermieden.
Darüber hinaus koordiniert und steuert die Untere Denkmalschutzbehörde die Erarbeitung und Einhaltung von denkmalpflegerischen Rahmenplänen und Erhaltungssatzungen oder berät andere Fachdienststellen bei der Ausübung ihrer Aufagen soweit Belange des Denkmalschutzes oder der Denkmalpflege berührt sind.
Untere DenkmalschutzbehördeName | Telefon | Zimmer | Fax | |
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Hr. Dr. Nellessen | 90279 – 2469 | 238 | 2947 | |
Hr. Steininger | 90279 – 2468 | 238 | 2947 |
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