Naturschutz

Wichtige Information

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung bis Ende des Jahres zu stellen sind, um eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar des Folgejahres sicherzustellen.
Anträge sind durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Baumes oder Bevollmächtigte über das Serviceportal, schriftlich per E-Mail oder postalisch an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten. Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig.
Im Antrag ist die Anzahl der betroffenen Bäume, die Baumart, der Stammumfang (gemessen in 1,30 m Stammhöhe, bei geringerer Stammhöhe unter dem Kronenansatz) sowie die Antragsbegründung (z.B. abgestorbener Baum, Morschung, Bauvorhaben o.ä.) zu benennen. Zusätzlich ist ein Lageplan oder eine Lageskizze mit eingezeichnetem Baumstandort einzureichen sowie Angaben zum Grundstückseigentümer zu machen.

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