Der Schutz ausgewählter Natur- und Landschaftsbereiche erfolgt traditionell durch ihre Unterschutzstellung. Es gibt verschiedene Arten von Schutzgebieten und -objekten im Naturschutzrecht, darunter Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (wie einzelne Bäume und Findlinge), geschützte Landschaftsbestandteile (wie Baumgruppen und Ufervegetation) und Naturparks.
Die Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebiete, die Teil des europäischen NATURA 2000-Netzes sind, haben dabei eine besondere Bedeutung.
Um die Qualität der Schutzgebiete langfristig zu gewährleisten, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Handlungen, die das Schutzgebiet oder -objekt schädigen könnten, sind verboten. Potentiell schädliche Vorhaben bedürfen einer behördlichen Zulassung.