Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte in Reinickendorf

Der Schutz ausgewählter Natur- und Landschaftsbereiche erfolgt traditionell durch ihre Unterschutzstellung. Es gibt verschiedene Arten von Schutzgebieten und -objekten im Naturschutzrecht, darunter Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (wie einzelne Bäume und Findlinge), geschützte Landschaftsbestandteile (wie Baumgruppen und Ufervegetation) und Naturparks.

Die Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebiete, die Teil des europäischen NATURA 2000-Netzes sind, haben dabei eine besondere Bedeutung.

Um die Qualität der Schutzgebiete langfristig zu gewährleisten, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Handlungen, die das Schutzgebiet oder -objekt schädigen könnten, sind verboten. Potentiell schädliche Vorhaben bedürfen einer behördlichen Zulassung.

Gesetze / Vorschriften

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Naturschutzgebiete (NSG) in Reinickendorf

Naturschutzgebiete sind nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

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Gesetze / Vorschriften

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) in Reinickendorf

Die FFH-Gebiete sind Teil des Natura-2000-Netzwerks, das in der Europäischen Union eingerichtet wurde, um wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie ihre natürlichen Lebensräume zu schützen.

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Landschaftsschutzgebiete (LSG) in Reinickendorf

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

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Naturdenkmale (ND) in Reinickendorf

Naturdenkmale sind kleinere, bis zu 5 Hektar große Flächen oder einzelne Naturerscheinungen wie besondere Bäume oder Findlinge, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen, historischen oder ästhetischen Bedeutung gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt werden.

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Eisvogel mit Fisch im Schnabel - Alcedo atthis

Vogelschutzreservat Flughafensee

Das Vogelschutzreservat Flughafensee Tegel entstand aus einer ehemaligen Kiesgrube und wird seit 1983 vom NABU Berlin betreut. Trotz der hohen Artenvielfalt und Qualität der Biotope, hat das Reservat keinen gesetzlichen Schutzstatus. Der NABU Berlin fordert seit 2004 die Ausweisung als Naturschutzgebiet, um die Flächen dauerhaft zu sichern. Weitere umfassende Informationen können den Internetseiten des NABU Landesverbandes Berlin entnommen werden.

weiterführende Informationen

Das Vogelschutzreservat Flughafensee (NABU Berlin)