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1- Es werden die folgenden Ausschüsse gebildet:
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
- Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
- Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften
- Ausschuss für Eingaben und Beschwerden + Umwelt- und Naturschutz
- Integrationsausschuss
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
- Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
- Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling
- Ausschusssitze der Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze. b) Im Integrationsausschuss erhalten die Fraktionen 8 Sitze. c) Im Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften, im Ausschuss Umwelt und Natur + Eingaben und Beschwerden, im Ausschuss für Schule und Sport, im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung, im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO und im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13 Sitze. d) Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen, im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren erhalten die Fraktionen jeweils 15 Sitze. - Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen:
a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion zwei Sitze, die CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz. b) Im Integrationsausschuss erhält die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen zwei Sitze, die Linksfraktion einen Sitz, die Fraktion der CDU einen Sitz, die Piratenfraktion einen Sitz. c) In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz. d) In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhalten jeweils die Fraktion der SPD fünf Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die Linksfraktion drei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze, die Piratenfraktion einen Sitz. - Haben Fraktionen in einem Ausschuss mehr als einen Sitz, so schlagen die Fraktionen für diesen Ausschuss einen Bürgerdeputierten zur Wahl vor. Der Sitz des Bürgerdeputierten wird auf die Sitze der Fraktion angerechnet. Dies gilt nicht für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und den Integrationsausschuss.
- Im Integrationsausschuss werden sieben Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über das Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die Fraktionen gesondert.
- Der Ältestenrat regelt unverzüglich die Zugriffsrechte der Fraktionen.
- Der Ältestenrat der BVV Pankow wird nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten jedoch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach diesem Beschluss die inhaltliche und thematische Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse einer Prüfung unterziehen und der BVV bzw. den Fraktionen ggf. Änderungen empfehlen.
Im Rahmen der Überprüfung ist insbesondere festzustellen, ob sich diese Zusammensetzung in der praktischen Arbeit bewährt hat und ob die durch die Bildung der Ausschüsse intendierten Ziele erreicht wurden, oder ob es angezeigt ist, Themenbereiche anders zusammenzufassen.
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