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Drucksache - VI-1358
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VI-1358/11
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bezuschussung des Pankower Mehrgenerationenhauses im Folgeprogramm 2012
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43. Sitzung am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 1358/2011
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass der Zuschuss des Landes entsprechend den Ausschreibungskriterien für Mehrgenerationshäuser im Folgeprogramm 2012, auch für das Pankower Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh gesichert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie bereits im 1. Zwischenbericht ausgeführt, ist die Förderung der ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im letzten Jahr abgelaufen. Auf Drängen der Länder hat der Bund ein Folgeprogramm (MGH II) in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2014 aufgelegt.
Seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wirtschaft und Forschung (SenBWF) wurde dem Bezirk Ende 2012 mitgeteilt, dass das Mehrgenerationenhaus in Wilhelmsruh nicht in die Auswahl kam.
Insgesamt wurden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens über 600 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet mit durchweg hohem Niveau abgegeben. In einem aufwändigen Verfahren hat eine Jurorengruppe die Bewerbungen erörtert und bewertet. Das Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend hat sich auf dieser Grundlage die Entscheidung nicht leicht gemacht. Von den 600 Bewerbern wurden in Abstimmung mit den Bundesländern insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser für die Teilnahme am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II ausgewählt. Für Berlin wurden nur acht Standorte aus 7 Bezirken ausgewählt.
Den Ländern wurde hinsichtlich der Entscheidungen des Auswahlverfahrens - wie bereits beim Vorgängerprogramm auch - lediglich ein Vetorecht eingeräumt, das aber nicht ausgeübt wurde. Die Entscheidungskriterien sind im Land und im Bezirk nicht bekannt. Auch dem Träger Pankower Früchtchen gGmbH wurden keine Gründe für die Ablehnung genannt.
Das Bundesfamilienministerium hat lediglich in der Pressemitteilung zur Auswahl der Standorte auf die inhaltlichen Schwerpunkte im Aktionsprogramm II (MGH II) verwiesen:
· Alter und Pflege, · Integration und Bildung, · Haushaltsnahe Dienste, · Freiwilliges Engagement.
Abschließend ist zu bemerken, dass das Mehrgenerationenhaus im Zusammenhang mit dem Ganztagsschulbetrieb an diesem Standort dennoch weiterbetrieben und auch angenommen wird. Der Träger hat aus eigenen Personalressourcen eine Mitarbeiterin für die Koordination und Arbeit im Mehrgenerationenhaus eingesetzt und versteht die Weiterführung des Projektes auch als seine Philosophie im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Generationenübergreifendes Zusammenarbeiten und Zusammenleben sollte in jedem Fall ermöglicht werden. In Zeiten zunehmender Mobilität und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes ist es Kindern und Jugendlichen zunehmend nicht möglich in einer Groß- oder Mehrgenerationenfamilie mit täglichem Kontakt zu den Großeltern aufzuwachsen. Der Kontakt zwischen den Generationen soll durch die generationenübergreifende Nutzung in einem solchen Haus ermöglicht werden.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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