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Drucksache - VII-0024
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0024
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3.Tagung der BVV am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0024:
"Das Bezirksamt wird ersucht, Varianten zu prüfen, wie die Querung der Achillesstraße im Pankower Ortsteil Karow vor der Schule im Panketal am Fußgängerüberweg sicherer gemacht werden kann. Ziel der Untersuchung soll es sein, die gerade für Kinder stark eingeschränkten Sichtbeziehungen zwischen ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Sollte die Untersuchung ergeben, dass dies nicht möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, alternative Querungshilfen (Anforderungsampel) in Betracht zu ziehen und deren Realisierbarkeit zu prüfen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.
Die Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:
"Der Fußgängerüberweg (FGÜ) dient in erster Linie der Schulwegsicherung und zusätzlich zur Querungserleichterung der beidseitig vorhandenen Bushaltestellenbereiche. Nach Maßgabe der R-FGÜ befindet sich die FGÜ- Furt in Mittellage zwischen besagten Bushaltestellenbereichen. Ebenso ist dieser FGÜ- Standort Bestandteil der Tempo 30 vor Schulen-Regelung und somit mit einer befristeten Geschwindigkeitsreduzierung überlagert. Mittels Verkehrserhebung vom 27.03.2012 wurden in der Zeit zwischen 7 - 8 h 170 Querungen, davon 98 Jugendliche, registriert und bildeten somit im Tagesverlauf den Höchstwert an Fußgängerquerungen. Im gleichen Zeitraum wurden durchschnittlich 454 Kfz gezählt.
Im Zeitraum zwischen 16 -17h wurde mit 155 Querungen der zweite Höchstwert an Fußgängerquerungen ermittelt. Zum Vergleich wurden hier durchschnittlich 574 Kfz gezählt, was auch der Höchstwert der Kfz-Belastung innerhalb der 12-Std.-Zählung ist. Gemäß der R-FGÜ-Tabelle 2008 ist ein FGÜ bei 150 - 250 Fußgängern /h bei zeitgleicher Kfz-Belastung zwischen 450 - 600 Kfz/h, möglich.
Anhand von zahlreichen Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten sowie an verschiedenen Tagen wurde das Verkehrsgeschehen in Augenschein genommen. Im Rahmen dieser Beobachtungen konnten im Ergebnis keine Anhaltspunkte gewonnen werden, welche zwingend weitere verkehrliche Maßnahmen erfordern würden. Sämtliche Fußgängerquerungen erfolgten ohne Beeinträchtigungen. Der Vorrang wartender Fußgänger als auch Radfahrer vor einer Querung wurde durchweg beachtet und mit dem Halten vor dem FGÜ ermöglicht. Durch den geradlinigen Fahrbahnverlauf der Achillesstr. sind gute Sichtbeziehungen in beiden Fahrtrichtungen gegeben. Beidseitig des FGÜ sind mittels Metallpollern Stellflächen für ruhenden Verkehr blockiert, was zur besseren Erkennbarkeit wartender Fußgänger beiträgt. Zusätzlich sind Dialogdisplays in beiden Fahrtrichtungen vorhanden, welche die Fahrzeugführer zusätzlich sensibilisieren.
Seit dem 01.01.2009 wurden insgesamt zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, darunter ein Unfall mit einem Kind, welches hinter einem haltenden Bus über den FGÜ rannte, polizeilich erfasst. So sehr ich diese Unfälle auch bedauere, können diese Fehlverhalten nicht durch weitere verkehrliche Maßnahmen unterbunden werden. Auch die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage als Ersatz für den vorhandenen FGÜ kann derartiges Fehlverhalten nicht verhindern. Zumal hier zu beachten wäre, dass das Überqueren der Fahrbahn dann nur noch während der Grünphase für die Fußgänger möglich wäre und die Kinder im Hinblick auf die dort angelegten Bushaltestellen bei ankommenden Bussen erst das Grünlicht abwarten müssten. Rotlichtverstöße sind dann nicht auszuschließen. Bei der aktuellen vorhandenen Querungsanlage durch einen FGÜ können die Kinder zu jeder Zeit die Straße überqueren.
Ich bitte daher um Verständnis, dass aktuell keine anderweitigen Maßnahmen gerechtfertigt sind."
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice |
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