Drucksache - VII-0012  

 
 
Betreff: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2011 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA

In den Vorstand der BVV Pankow von Berlin werden als Beisitzer gewählt:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin      .2011

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:Festlegung der Beauftragten für den Haushalt

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.10.2011 Folgendes beschlossen:

 

  1. Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-02/2011 vom 28.10.2011 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren Verwaltungszweig wahr genommen.

 

Für die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder untereinander.

 

Geschäftsbereich

Beauftragter für den Haushalt

Vertreter/in

Kapitel

 

0

 

BVV

Bezirksverordneten-versammlung

 

 

 

Bezirksverordnetenvorsteherin

Fr. Sabine Röhrbein

(Die Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung ist kraft Amtes Beauftragte für den Haushalt für den Epl. 31).

 

 

 

 

Stellv. Vorsteherin

Fr. Ute Schnur

 

 

 

3100

 

1

 

FPW

Finanzen, Personal

und Wirtschaft

 

 

 

Bezirksbürgermeister

Hr. Matthias Köhne

 

 

 

Stellv. BzBm

Hr. Jens-Holger Kirchner

 

 

 

33 00

33 01

33 02

33 03

33 04

33 05

33 10

33 81

33 90

43 20

59 50

 

 

2

 

Stadt

Stadtentwicklung

 

 

 

 

Bezirksstadtrat

Hr. Jens-Holger Kirchner

 

 

 

BzBm

Hr. Köhne

 

 

 

33 20

42 12

46 10

46 20

46 30

47 20

47 23

 

 

3

 

JugFM

Jugend und Facility

Management

 

 

 

 

Bezirksstadträtin

Fr. Christine Keil

 

 

 

BzStR

VKUB

Hr. Dr. Kühne

 

 

 

33 06

33 07

33 30

40 00

40 10

40 11

40 12

40 20

40 21

40 30

40 40

40 42

40 43

40 44

40 45

40 82

42 11

59 09

 

 

4

 

SGS

Soziales, Gesundheit,

Schule und Sport

 

 

 

Bezirksstadträtin

Fr. Lioba Zürn-Kasztantowicz

 

 

 

BzStR´in

JugFM

Fr. Keil

 

 

 

33 40

37 02

37 03

37 30

37 31*

37 32*

37 33

37 34*

37 35

37 36

39 10

39 11

39 12

39 32

39 33

39 60

39 81

39 83

39 95

40 60

41 10

41 81

 

 

5

 

VKUB

Verbraucherschutz,

Kultur, Umwelt und

Bürgerservice

 

 

 

Bezirksstadtrat

Hr. Dr. Torsten Kühne

 

 

 

BzStR´in

SGS

Fr. Zürn-Kasztantowicz

 

 

 

33 50

35 10

35 11

35 12

35 13

35 14

35 20

37 10

37 11

37 12

37 20

37 21

37 23

41 20

43 10

43 30

44 10

47 10

 

 

  1. Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.

 

  1. Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Finanzen/ Steuerungsdienst mit einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen.

 

  1. Die SE Finanzen/ Steuerungsdienst wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.

 

  1. Für die (Kopf-)Kapitel der fünf Geschäftsbereiche 33 10, 33 20, 33 30, 33 40,
    33 50 und im Kapitel 47 20 für Naturschutz ausgewiesene Mittel, die abweichend zur Geschäftsverteilung in den Ansätzen zum Bezirkshaushaltsplan 2010/2011 veranschlagt sind, ist eine entsprechende Anpassung der Einnahmen und Ausgaben für Personal und Sachmittel in der Haushaltswirtschaft durch die SE Finanzen/ Steuerungsdienst zu regulieren und im Haushaltsplan 2012/2013 zu berücksichtigen.

 

 

Begründung

 

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und der Bezirksverordnetenvorsteherin (Leiter/innen der Verwaltungszweige). Für die Übertragung der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht gelten § 22 Abs. 2 und § 25 Abs. 2 AZG.

 

Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 


 Einrichtung der neuen Kapitel 3702 (Sekundarschulen) und 3703 (Gemeinschaftsschulen):

In den Jahren 2012/13 ist der haushalterische Mittelnachweis für die künftig entfallenden Bereiche Hauptschulen (Kapitel 3731), Realschulen (Kapitel 3732) und Gesamtschulen (Kapitel 3734) entsprechend der verwaltungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung in den neu eingerichteten Kapiteln zu realisieren. Die bisherigen Kapitel 3731, 3732 und 3734 entfallen damit bereits ab dem Haushaltsjahr 2012.

 
 

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