Bereits bei der
Besprechung des Antrages in der 25. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und
Tiefbau am 17.12.2008 wurde deutlich gemacht, dass das Bezirksamt selbst hier
wenig Einflussmöglichkeiten hat und sich an mehrere Dienststellen im Land
Berlin wenden muss, um die Situation für Radfahrer an der Engstelle
Johannisthaler Chaussee zwischen Buckower Damm und Heideläuferweg zu
verbessern.
Als erstes wurde dem
Beschluss folgend die Einrichtung einer Fahrbahnmarkierung geprüft. Die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung kommt zu dem Schluss, dass die Einrichtung nur möglich
wäre, wenn die zweistreifig befahrene Fahrspur auf normale 3,50 m verschmälert
wird und am Knotenpunkt Buckower Damm selbst eine der drei Spuren im Stauraum
wegfällt. Allerdings steht demgegenüber die Aufrechterhaltung des Verkehrs von
durchschnittlich 30.000 Fahrzeugen am Tag. Es käme hier unweigerlich zu einem
starken Rückstau. Diese Variante wird deshalb abgelehnt.
Als Alternative wurde
weiterhin überlegt, die Busspur in ihrer zeitlichen Begrenzung aufzuheben, sie
bis zur Kreuzung zu verlängern und die LZA auf ÖPNV-Beschleunigung umzustellen,
um so das Nadelöhr zu entlasten und dem Radfahrer mehr Raum auf der Straße zu
geben. Dieses Maßnahmenpaket wird aus unterschiedlichen Gründen von der VLB
abgelehnt.
Alle involvierten
Fachleute kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass nur unter allergrößtem
Aufwand etwas an der Engstelle in der Johannisthaler Chaussee zwischen Buckower
Damm und Heideläuferweg verändert werden könnte. Der Aufwand steht aber in
Anbetracht der Unfallzahlen in keiner Relation zur beabsichtigten Wirkung (In
den letzten fünf Jahren sind dort vier Verkehrsunfälle - alle ohne Radfahrerbeteiligung
- registriert worden.).
Soweit die
Bezirksverordneten weiterhin Handlungsbedarf sehen, wäre als einzige
Möglichkeit, die Neuanlage eines parallelen, auf Niveau des Gehweges
verlaufenden Radweges zu überprüfen, der dann in die Investitionsplanung
eingestellt werden müsste. Ggf. verzögert sich dafür eine andere
Maßnahme zeitlich oder entfällt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.