Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Anlagen:
Anlage 5 TOP 3 Obdachlosigkeit von Frauen verhiondern_QPK
Anlage 2 TOP 3 Forderungen_Evas_Obdach
Anlage 3 TOP 3 Flyer_Evas_Obdach
Anlage 4 TOP 3 Evas_O_DinA4_Mietgesuch_1

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 18. Sitzung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Einrichtung Evas Obdach      
Ö 4  
Vorstellung Betreuungskonzept Safe Places Herzbergstraße 9, My Way Soziale Dienste gGmbH      
Ö 5  
Safe Places in Neukölln  
Enthält Anlagen
0933/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung der antragstellenden Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Nutzung bezirkseigener Flächen als „Safe Places“r von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zu prüfen. Geeignet sind diese in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatchliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen stattfindet.

 

Die „Safe Places“ sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Soziales die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bezirkseigene Flächen für die Nutzung als "Safe Places" für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch geeignete Grünflächen zu nutzen. Geeignet sind sie in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatsächliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen oder andere Arten der Nutzung, die nicht dem ursprünglichen Erholungszweck von Grünanlagen dient, stattfindet.

 

Die Safe Places sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.

 

Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, weiterhin alle weiteren infrage kommenden Flächen zu prüfen und dabei insbesondere die für den Autobahnbau geschaffenen Ausgleichsflächen für die Nutzung bezirklicher Zwecke anzustreben.

   
    20.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend über die Konsensliste in den Sozialausschuss und mitberatend in den Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung überwiesen.

   
    10.10.2023 - Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Frau Liebenau erhält das Wort und begründet den Antrag, Herr Schloßmacher ergänzt. Es gibt Nachfragen von Frau Emde und Frau Ntonti. Frau Liebenau führt aus, dass der Antrag bewusst offen formuliert sei und es sich nicht um Tiny Houses handeln müsse, sondern etwa auch um Zelte. Wichtig sei es, hierfür Flächen zu finden.

Der stellvertretende Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann teilt mit, dass er sich in der bereits im Austausch mit dem ehemaligen Sozialstadtrat Liecke befand. Es gab Versuche, die sog. Tiny-Houses am Mittelbuschweg zu etablieren, wofür es auch eine Genehmigung durch das SGA gegeben habe. Ohne Anbindung an einen sozialen Träger hat das Projekt jedoch nicht funktioniert. Auch mit dem neuen Sozialstadtrat Rehfeldt befindet er sich im Austausch. So gab es einen gemeinsamen Termin mit der Autobahn GmbH zur Klärung ob die Tiny-Houses entlang des Carl-Weder-Parks aufgestellt werden können (Prüfung wurde zugesagt). Während es hier um klar definierte Bereiche geht, ist der Antrag aus seiner Sicht dahingehend unklar. Er wird sich daher nur zur hiesigen Ausschusszuständigkeit äußern. Fachlich wird durch den bestehenden Mangel an Grünflächen insbesondere in Nordneukölln und dem sowieso schon bestehenden Nutzungsdruck ist eine Abtrennung von Teilen von Grünanlagen sehr kritisch gesehen.

 

Es folgen Redebeiträge von Herrn Atashgahi, Herrn Ewert, Herrn von Chelstowski, Frau Manteuffel und Frau Titze (Seniorenvertretung Neukölln). Für Herrn BzStR Biedermann ist klar, dass es für die Unterstützung von Obdachlosen funktionierender Konzepte bedarf. So hat er in seiner Zeit als Sozialstadtrat erfolgreich die aufsuchende Straßensozialarbeit im Bezirk etablieren können. Aktuell müsse jedoch leider auch auf den Bezirkshaushalt geschaut werden. Die bestehenden Zwänge sind hinreichend bekannt. Der Antrag unterstützt hier aus seiner Sicht nur bedingt, eine nachhaltiges Konzept fehlt. Es folgen Redebeiträge von Frau Liebenau, Herrn Schloßmacher und Frau Ntonti.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der stellvertretende Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern mit den Nein-Stimmen von SPD (4) und Grünen (2) bei Ja-Stimmen der CDU (4) und Enthaltung der Linke (1) mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    01.11.2023 - Sozialausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Kringel, der den Antrag zur Drs. 0933/XXI „Safe Places in Neukölln“ als Ursprungsinitiator gestellt hat.

Herr Kringel stellt fest, dass das Thema Safe Places allen bekannt ist und in den Haushaltsverhandlungen sogar extra Gelder dafür vereinbart worden sind.

Er bittet Herrn BzStR Rehfeldt die Kernpunkte noch einmal allen zu erläutern.

Herr BzStR Rehfeldt berichtet, dass das Hauptproblem die Standortfrage ist. Es gestaltet sich schwierig geeignete Flächen für die Wohnboxen zu finden und daher begrüß er den Antrag, um so neue Möglichkeiten zu eröffnen. Es ist nicht angedacht in allen Grünanlagen Wohnboxen aufzustellen, sondern ausschließlich an ausgewählten Standorten, insbesondere sind dies jene Plätze, an denen aktuell bereits obdachlose Menschen leben. Hier können die Wohnboxen diesen Menschen Wetterschutz bieten und dazu führen, die negativen Begleiterscheinungen der Obdachlosigkeit zu minimieren. Zudem ist die intensive Unterstützung durch Straßensozialarbeit gezielter einsetzbar. Hier investiert Neukölln bereits mehr Zeit und personelle Kapazitäten, als andere Bezirke. Weiter führt er aus, dass es sich um eine Zwischenlösung für die Menschen handelt, die sich mit den angebotenen weiterführenden Hilfen emotional und psychosozial stabilisieren können.

Nun geht es darum die zusätzlich bewilligten Mittel auch faktisch einzusetzen. Dafür werden Stellflächen benötigt.

 

Herr Erwert erläutert, dass der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung den Antrag abgelehnt hat, da folgende Fragen im Ausschuss offengeblieben sind. Geht die Aussicht auf Nutzung der Ausgleichsflächen für den Autobahnbau gegen null? Darf der Bezirk Tiny-Houses auf Grünflächen stellen? Welche konkreten anderen Flächen im Bezirk sind vorgesehen?

 

Herr Hecht möchte viel unternehmen, was zu weniger Obdachlosigkeit führt. Er möchte eine genaue Definition, da es einen Unterschied zwischen Grünflächen und gesetzlich geschützten Grünanlagen gibt. Dieser rechtliche Unterschied soll berücksichtigt werden, denn er möchte zum Beispiel keine Wohnboxen im Körnerpark.

 

Herr Frankl möchte die Frage nach der Meinung zu den Safe Places den anwesenden Expertinnen und Experten in den Raum stellen.

 

Herr Pohl zeigt sich aufgeschlossen bei der Nutzung von Grünflächen für soziale Zwecke. Er bezeichnet die Safe Places als „krasser Substandart“, da diese keine Beseitigung von Obdachlosigkeit bedeuten. Er wünscht sich eine Schilderung zur Ausstattung der Wohnboxen zum Thema Heizung, Sanitär und Standorte.

 

Herr BzStR Rehfeldt bittet in diesem Zusammenhang um Begriffsschärfung. Es handelt sich hier um Safe Places in Form von Wohnboxen. Die verschiedenen Begriffe, wie Tiny House, Little Homes und andere führen zu falschen Schlüssen und zu Unklarheiten in der Kommunikation. Beispielsweise bezeichnet der Begriff „Tiny House“ ein tatsächliches (kleines) Wohnhaus. Die Wohnboxen der Safe Places sind etwas gänzlich anderes.

Herr BzStR Rehfeldt erläutert den Anwesenden die Historie der Safe Places - begonnen beim bundesweiten Anbieter der „Little Homes“, über die bereits einmal am Mittelbuschweg drei aufgestellten Wohnboxen. Damals fehlte die Begleitung durch das Sozialamt und die intensive Betreuung durch Straßensozialarbeit. Da hier die Perspektive fehlt, ist diese vergangene Form von ihm ausdrücklich nicht gewünscht. Bereits sein Vorgänger Herr BzStR Liecke fand die Idee gut, wenn sie anders angegangen wird und hat eine Kooperationsvereinbarung mit Herrn BzStR Nöll vom Bezirksamt Kreuzberg unterzeichnet. Hier ist gegenseitige Unterstützung im gemeinsamen Anliegen zur Umsetzung der Berliner Strategie gegen Obdachlosigkeit vereinbart.

Herr Rehfeldt stellt klar, dass mit den Safe Places Obdachlosigkeit nicht beseitigt wird und sie auch kein Ersatz für eine ASOG Unterbringung oder eigenen Wohnraum sind.

Vielmehr sind Safe Places eine Idee, die Lücke zu schließen, wenn Menschen aus verschiedenen Gründen keine ASOG Unterbringung annehmen wollen oder können und verfolgen das Ziel die Menschen durch die angebotenen weiteren Hilfen dabei zu unterstützen in eine ASOG-Einrichtung, Betreuung nach §67 oder sogar in eigenen Wohnraum zu kommen.

Safe Places sind kein Ersatz für ASOG-Unterkünfte!

Die Wohnboxen sind nicht beheizt und haben keine Anschlüsse an Ver- und Entsorgung. Sie bieten grundlegenden Schutz vor der Witterung, eine Schlafmöglichkeit und Privatsphäre, da sie abschließbar sind. Das ist nach Meinung von BzStR Rehfeldt besser, als die Straße.

Zur Nutzung von Grünflächen und Grünanlagen berichtet BzStR Rehfeldt, dass die Möglichkeit einer Nutzung im Einzelfall nach § 6 Absatz 5 Grünanlagengesetz besteht.

Zu den von Autobahn GmbH verwalteten Ausgleichsflächen beschreibt Herr BzStR Rehfeldt die aktuelle Lage vor Ort und führt aus, dass der Niederlassungsleiter die Idee grundsätzlich gut findet, da durch die Unterstützungsangebote und soziale Kontrolle eine Verbesserung der Situation vor Ort insbesondere bei den Müllräumungskosten eintreten könnte. Das Problem sei der Planfeststellungsbeschluss, der aus Sicht der Autobahn GmbH keine Überlassung der Ausgleichsflächen zulässt.

BzStR Rehfeldt ist aktuell mit dem Fernstraßenbundesamt, welches die Aufsichtsbehörde über die Autobahn GmbH ist, im Kontakt und lässt dort unter dem Hinweis der tatsächlich bereits vorliegenden Nutzung durch obdachlose Menschen prüfen, ob eine „offizielle“ geringfügige Nutzung erlaubt werden kann. Eine abschließende Beurteilung kann er nicht abgeben, da das Ergebnis noch offen ist.

Eine Konkrete Auswahl der Grünflächen wird in enger Absprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) sowie dem beauftragten Träger der Wohnungslosenhilfe stattfinden. Vorzugsweise an Stellen, die bereits durch obdachlose Menschen genutzt werden. Beispielsweise wird die Hasenheide genannt.

Einige Standorte kommen nicht in die engere Wahl, da sie nicht geeignet scheinen. So zum Beispiel der Mittelbuschweg, da der Platz hier direkt an der Straße liegt und unter Berücksichtigung eventueller Suchterkrankungen der Nutzerinnen und Nutzer, die Gefahr zu groß wäre.

 

Herr Pohl stellt fest, dass die Safe Places die Situation von obdachlosen Menschen verbessert, diese jedoch unter dem Standard von ASOG Einrichtungen liegen. Er sieht die Priorität bei der Ausstattung der ASOG-Einrichtungen. Diese sollten auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen, um die Ablehnungsgründe zu Beispiel wegen Drogenkonsum, Haustieren oder Angst vor Gewalterfahrungen bei Frauen entgegen zu wirken. Er fragt, ob das Angebot auch für Frauen geeignet ist.

 

Herr Kringel gibt zur Auswahl der Plätze zu bedenken, dass es nicht sinnvoll ist nur bestimmte Plätze aufzusuchen. Die verschiedenen Akteure, wie Bahn, Bezirksamt, Sozialamt müssen sich abstimmen. Es ist auch eine Frage der Akzeptanz der Nutzer. Gehen diese dorthin, wo sie mit den Safe Places hin „sollen“ hängt auch vom Standort ab. Das Angebot ist ein Lückenfüller, der nicht perfekt ist, jedoch ist es ein Dach über dem Kopf mit dem Angebot der Betreuung.

 

Herr BzStR Rehfeldt bestätigt, dass das Angebot natürlich besonders für Frauen geeignet ist, da diese besonders schutzbedürftig sind.

Die Aussage, dass die ASOG-Einrichtungen in Berlin nicht ausreichend ausgestattet sind, teilt er und begrüßt, dass der neue Senat das Thema in Angriff nehmen möchte, nachdem in den vergangenen Jahren viel zu wenig in dieser Frage passiert ist. Insbesondere wird das Thema nun übergreifend adressiert, wie an den Ergebnissen des Sicherheitsgipfels erkennbar ist.

Im Bezirk gibt es keine Räume und Flächen, daher kann Neukölln das nicht alleine lösen, aber sehr gerne unterstützen. Für das Lenkungsgremium des Sicherheitsgipfels hat Herr Rehfeldt eine Zulieferung erarbeitet, die die wesentlichen Punkte berücksichtigt.

BzStR Rehfeldt hält es für wichtig, dass beide Wege verfolgt werden, da die Gründe der Nichtinanspruchnahme (Diebstahl, Gewalt, Schlafen in Gemeinschaftsräumen, …) der ASOG-Einrichtungen auch bei deutlicher Steigerung der Platzzahlen nicht allen Menschen helfen wird. Hier sind die Safe Places ein zusätzliches Angebot mit intensiver Betreuung, um die Menschen in die Regelsysteme zu bekommen, also deutlich mehr als ein Substitut für Unterbringung.

 

Herr Ewert dankt BzStR Rehfeldt für die ausführlichen Erläuterungen. Nun sei vieles klarer, als im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung. Er fragt, wie viele Stellen zur Verfügung stehen.

 

Herr Hecht überzeugt die Überlegung die Safe Places nebenher einzuführen, auch wenn sie keine gute Unterbringung sind. Da eine besondere Einrichtung nur landesweit zu schaffen sei, ist es aus seiner Sicht den Versuch wert.

 

Herr Frankl möchte gerne die Meinung der Betroffenen und der im System Mitarbeitenden hören und tut sich an einem Punkt schwer. Er sieht das zentrale Problem beim Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das Kernproblem sei nach seiner Auffassung, dass bei jahrelanger ASOG-Unterbringung sozialarbeiterische Arbeit nicht hilft. Da die Enteignungen vom Senat „sabotiert und boykottiert“ werden, wird er sich enthalten.

 

Frau Günter Sozialarbeiterin im Sozialdienst der Teupe fragt nach der Bedeutung des Begriffes „Soziale Kontrolle“. Ihre Einschätzung ist, dass Menschen, die nicht in eine ASOG Einrichtung wollen als Alternative aus unterschiedlichen Gründen auch nicht die Safe Places wählen und die Menschen, die die Safe Places wählen eigentlich eine ASOG-Unterbringung benötigen würden. Sie sieht hier nur die Verlagerung des Problems. Plätze werden „belagert“ von Personen, die keine andere Wahl haben. Zusätzlich kommen für sie Fragen zu folgenden Themen auf: Wer verwaltet die Schlüssel? Was passiert bei Gewalt in den Boxen? Wer entscheidet über die Besetzung der Boxen?

 

Herr Veltmann Geschäftsführer GEBEWO informiert zum Fachtag der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste in Berlin zur Wohnungsnotfallhilfe. Er entnimmt der Diskussion, dass dieses Thema strittig ist und macht die Eignung daran fest, dass die Betroffenen es selbst wollen und dulden. Er äußert jedoch große Sorge, dass hier ein staatlich initiiertes Subsystem geschaffen wird, was nicht nachhaltig sein kann.

 

Herr BzStR Rehfeldt beschreibt den Begriff „soziale Kontrolle“ mit der erhofften positiven Wirkung auf die Umgebung durch Eindämmung von Verschmutzung und Verwahrlosung. Ein Nebeneffekt wäre ein möglicher Rückgang von Beschwerden.

Die Einschätzung, dass die Wohnboxen nicht genutzt werden, teilt er nicht. Beleg dafür ist, dass die Häuser von LittleHomes e.V. in Berlin genutzt werden und der Verein sogar ohne fachliche Unterstützung etwas bewegen kann.

Herr BzStR Rehfeldt gibt keine Gelingensgarantie. Ein Versuch ist es jedoch wert.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter) beim Träger, die wahrscheinlich wegen der notwendigen Vertretung aufgeteilt wird. Verschiedene soziale Förderungen werden als mögliche Ergänzungsförderung geprüft, denn wenn es funktioniert, soll es nicht bei drei bis fünf Wohnboxen bleiben.

 

Frau Tessin (Mitarbeiterin Teupe) nennt die Safe Places ähnlich kritisch, wie ihre Kollegin, sieht jedoch eine neue Chance für obdachlose Menschen und hält es deshalb für eine interessante Idee, die jedoch kein Ersatz für ASOG-Unterkünfte sein kann.

 

Herr BzStR Rehfeldt stellt nochmals deutlich klar, dass die Safe Places kein Ersatz für ASOG, Hostels, Pensionen oder andere Unterbringungsformen sind. Bestenfalls brauchen einige Menschen diese anderen Einrichtungen dadurch nicht, haben aber jederzeit einen Rechtsanspruch auf Unterbringung, der durch die Nutzung der Safe Places nicht gehemmt wird.

 

Herr Schirmer von Vita domus Soziale Dienste unterstützt das Vorhaben. So wurde für ein Modellprojekt bereits eine Fläche auf dem Gelände geschaffen, um Wohnboxen anzubieten. Hier ist für Sicherheit gesorgt. Es wurde ein beleuchteter Weg angelegt und die Möglichkeit der Müllentsorgung, Toiletten, weitere sanitäre Anlagen, sowie die Möglichkeit zum Wäschewaschen geschaffen.

 

Herr Frankl fragt, wenn es nicht bei sechs Boxen bleiben soll, welche Größenordnung geplant sei und wie vermieden werden soll, dass die Safe Places eine „Warteeinrichtung“ für ASOG-Unterbringung werden.

 

Herr BzStR Rehfeldt antwortet, dass es sich in den Safe Places besser auf einen ASOG-Platz warten lässt, als auf der Straße und betont noch einmal die Freiwilligkeit. Niemand muss in einer Wohnbox leben. Es besteht immer die freie Wahl aus einer Wohnbox den Anspruch auf eine ASOG-Unterbringung zu beantragen oder umgekehrt, denn der Rechtsanspruch nach ASOG wird durch die Safe Places nicht erfüllt und ist, wie bereits mehrfach gesagt auch nicht Ziel dieses Vorhabens.

Die Größenordnung wird bedarfsgerecht angepasst. Es gibt also keine minimale oder maximale Anzahl. Zum Start ist ein Standort mit fünf Wohnboxen angedacht, da dies auch ein Kostenpunkt ist.

 

Herr Frankl sieht die Sinnhaftigkeit des Vorhabens. Da ASOG-Unterkünfte auch nicht als Dauerlösung gedacht sind, sieht er die Gefahr, dass Menschen länger untergebracht werden, was den eigentlichen Zweck entfremden würde.

 

Herr Ewert stellt den Antrag den Antrag zu vertagen, um ein anderes Modell zu formulieren.

 

Herr Kringel fragt, wie das andere Modell aussehen soll, da es von SPD und Grünen bereits im Rahmen der Haushaltsdebatte eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag gab. Dass diese Zustimmung nun wieder infrage gestellt wird, ist aus seiner Sicht ein Problem für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und stellt die Verlässlichkeit der Zählgemeinschaft infrage.

 

Herr Hecht hält einen anderen Antrag für nicht erstrebenswert, da viele Menschen obdachlos sind und bringt die Idee ein, einen leicht veränderten Antrag – ausdrücklich keinen neuen Antrag- anders formuliert zu stellen.

 

Herr Kringel bittet den Änderungsantrag dann vor der nächsten Sitzung sehen zu können.

 

Herr Ewert verbessert seine Aussage. Es soll kein anderes Modell werden.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Ouattara stellt die Frage, ob der Antrag vertagt werden soll, um einen Änderungsantrag zu formulieren, der vor dem nächsten Ausschuss vorgelegt werden muss.

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: SPD, Grüne, AfD

Nein-Stimmen: keine

Enthaltungen: CDU, DIE LINKE

   
    06.12.2023 - Sozialausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende vertagt nach Zustimmung der Ausschussmitglieder den Antrag zur Drs. 0933/XXI „Safe Places in Neukölln“.

   
    18.01.2024 - Sozialausschuss
    Ö 5 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende ruft den vertagten Antrag zur Drs. 0933/XXI „Safe Places in Neukölln“ auf. Herr Schlossmacher bitte den Antrag erneut zu vertagen, da interner Beratungsbedarf zum Änderungsantrag besteht.

Hinweis: Der im Änderungsantrag doppelt genannte Satz ist ein Versehen und entfällt.

Herr Hecht merkt an, dass es eine veränderte Lage durch die Finanzen gibt.

Die Ausschussvorsitzende vertagt nach Zustimmung der Ausschussmitglieder den Antrag zur Drs. 0933/XXI „Safe Places in Neukölln“.

   
    15.02.2024 - Sozialausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Ausschussvorsitzende ruft den vertagten Antrag zur Drs. 0933/XXI „Safe Places in Neukölln“ auf.

Herr Kringel als Ursprungsinitiator erläutert kurz die Chronologie und beschreibt das Verfahren zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der Sozialen Wohnhilfe (SWH).

Beim Thema obdachlose Menschen bittet das SGA den Geschäftsbereich Soziales um Hilfe, um gemeinsam die Grünanlagen zu begehen und möglichst schnell eine andere Lösung, als den dortigen Verbleib anbieten zu können. Bei der Suche nach Stellplätzen für die Safe Places bittet nun der Geschäftsbereich Soziales im Gegenzug ebenfalls um Hilfe durch das SGA zur Bewältigung der gemeinsamen Aufgabe.

Herr Kringel betont, dass für die Sichtbarkeit von Obdachlosigkeit gekämpft und der Kontakt zu obdachlosen Menschen ermöglicht werden muss.

Herr Ewert dankt für die Begründung des Änderungsantrages, die Darstellung und die Übernahme einiger Teile in den Antrag. Der erste Satz ist das Problem, da dort bereits bezirkseigene Flächen, also alle genannt sind und danach die Grünflächen besonders hervorgehoben werden. Unstrittig ist die Passage: “Geeignet… Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen“ Die Abstimmung erfolgt hier zwischen den Bezirksstadträten Rehfeldt und Biedermann. Der Satz bezirkseigenen Flächen schließt hier Grünflächen automatisch mit ein.

Frau Hascelik betont: Der Satz muss Grünflächen ausdrücklich mit einbeziehen. SPD und Grüne ziehen auch Grünflächen für die Prüfung der Nutzung für die Safe Places mit ein.

Im Anschluss wird der geänderte Änderungsantrag noch einmal geändert und zwei redundante bzw. überholte Passagen gestrichen.

Frau Ouattara liest die aktuelle Fassung dem Ausschuss vor:

Safe Places in Neukölln

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Nutzung bezirkseigener Flächen als „Safe Places“ für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zu prüfen. Geeignet sind diese in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatsächliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen stattfindet.

Die „Safe Places“ sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.

 

Herr Kringel bittet um Protokollnotiz, dass der erste Satz in der letzten Fassung des Antrages ausdrücklich auch die Grünflächen mit einbezieht.

Die Vorsitzende Frau Ouattara stellt keinen Widerspruch fest und bittet um Abstimmung.

Zustimmung: CDU, SPD, Grüne

Ablehnung: keine

Enthaltung: Linke

Damit ist der Antrag angenommen.

Herr Ewert verlässt den Ausschuss um 18:32 Uhr und übergibt seine Vertretung an Herrn Stemmermann.

Ö 6  
Obdachlosigkeit von Frauen wirksam im Bezirk Neukölln verhindern  
Enthält Anlagen
1036/XXI  
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Mitteilung der Seniorenvertretung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 6. März 2024      
               
 
 

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