Drucksache - 0933/XXI
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung der antragstellenden Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Nutzung bezirkseigener Flächen als „Safe Places“ für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zu prüfen. Geeignet sind diese in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatsächliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen stattfindet.
Die „Safe Places“ sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.
Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Soziales die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bezirkseigene Flächen für die Nutzung als "Safe Places" für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch geeignete Grünflächen zu nutzen. Geeignet sind sie in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatsächliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen oder andere Arten der Nutzung, die nicht dem ursprünglichen Erholungszweck von Grünanlagen dient, stattfindet.
Die Safe Places sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.
Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, weiterhin alle weiteren infrage kommenden Flächen zu prüfen und dabei insbesondere die für den Autobahnbau geschaffenen Ausgleichsflächen für die Nutzung bezirklicher Zwecke anzustreben. |
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