Drucksache - 0933/XXI  

 
 
Betreff: Safe Places in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUSozial
Verfasser:Kringel, InoOuattara, Maimouna
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.09.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
10.10.2023 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung im Ausschuss abgelehnt   
Sozialausschuss Ausschussberatung
01.11.2023 
16. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
06.12.2023 
17. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
18.01.2024 
18. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
15.02.2024 
19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GUNK, Soz ff
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss vertagt 1 Soz
Ausschuss vertagt 2 Soz
Ausschuss vertagt 3 Soz
Ausschuss Beschluss Soz
Beschluss

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung der antragstellenden Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Nutzung bezirkseigener Flächen als „Safe Places“r von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zu prüfen. Geeignet sind diese in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatchliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen stattfindet.

 

Die „Safe Places“ sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Soziales die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bezirkseigene Flächen für die Nutzung als "Safe Places" für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch geeignete Grünflächen zu nutzen. Geeignet sind sie in der Regel dann, wenn dort bereits eine tatsächliche Nutzung durch von Obdachlosigkeit betroffene Menschen oder andere Arten der Nutzung, die nicht dem ursprünglichen Erholungszweck von Grünanlagen dient, stattfindet.

 

Die Safe Places sind durch den für Soziales zuständigen Geschäftsbereich mit aufsuchender Sozialarbeit auszustatten und sollen den Zweck verfolgen, einen Übergang in die Regelsysteme der sozialen Sicherung zu ermöglichen. Sie sind insofern nicht als Ersatz für eigenen Wohnraum und nicht als Dauerlösung zu verstehen.

 

Das Bezirksamt wird außerdem gebeten, weiterhin alle weiteren infrage kommenden Flächen zu prüfen und dabei insbesondere die für den Autobahnbau geschaffenen Ausgleichsflächen für die Nutzung bezirklicher Zwecke anzustreben.

 
 

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