Drucksache - 1036/XXI
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die besondere Problematik obdachloser Frauen im Bezirk anzugehen. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, soll das Bezirksamt (Bereich Wohnhilfe u.A.) belastbare Daten über obdachlose Frauen erheben. Hierzu sollen Daten über obdachlose Frauen mit und ohne Kinder erhoben werden, da der Bedarf an Unterbringungsplätzen sonst nicht eingeschätzt werden und der Ausbau nicht gezielt vorangetrieben werden kann. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte und Hilfsmöglichkeiten nur für Frauen gibt und wo diese sind, besonders in der Kälteperiode. Hierfür sollen EU- Strukturfondsmittel, die möglicherwiese erst beantragt werden müssen, oder andere Haushaltsmittel verwendet werden.
Begründung: Obdachlosigkeit ist eine besondere Ausprägung von Armut. Frauen sind anders betroffen als Männer. Die Obdachlosigkeit von Frauen ist oft nicht sichtbar. Es gibt die „verdeckte Obdachlosigkeit“, sie leben nicht immer auf der Straße, sie versuchen bei Freund*innen, Angehörigen usw. unterzukommen. Das schafft Abhängigkeiten, Zwangslagen und neue Not. Der Einzug in eine Unterkunft speziell für obdachlose Frauen ist für viele Frauen die letzte Rettung. |
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