TOP |
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Protokollabstimmung der 17. Sitzung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
BüA-063-XXI - Bauliche Modernisierung in Britz |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Einstellung des Bauvorhabens Dachgeschossaufstockung Buckower Damm |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Sachstand Neuköllner Modell für kiezverträglichen, sozialen Wohnungsbau |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Kommunale Wärmeplanung in Neukölln - Bezirksamt vorbereiten auf Umsetzung |
|
|
0849/XXI |
|
Ö 7 |
|
|
Taten statt Phrasen - Gesundheitszentrum Gropiusstadt erhalten |
|
|
0942/XXI |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Änderungsantrag der antragstellenden Fraktion: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Vorlage zur Veränderungssperre für das Grundstück Lipschitzallee 20-22 in die Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück Lipschitzallee 20-22 einzuleiten, das die bisherige Nutzung als Gesundheitszentrum festschreibt, und unmittelbar daran eine Vorlage zur Veränderungssperre für das Grundstück in die Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. |
|
|
|
|
20.09.2023 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 15.10 - überwiesen |
|
|
Der Antrag wird über die Konsensliste in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.
|
|
|
|
|
17.10.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
|
|
Ö 7 - vertagt |
|
|
Herr Schulze erhält das Wort und begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann betont die Bedeutung des Gesundheitszentrums und dass er die Bemühungen zum Erhalt vollumfänglich unterstützt. Das Bezirksamt hat sich in dazu auch an die Eigentümerin gewandt. Auch mit der planungs- bzw. denkmalschutzrechtlichen Frage wurde sich intern bereits befasst. Das Planungsrecht verhindert gleichwohl keinen Freizug bzw. Abriss des Zentrums. Denkmalschutzrechtliche Belange bestehen nicht, insoweit kann nur baurechtlich gesteuert werden. Das Bezirksamt hat daher in seiner heutigen Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 8-114 beschlossen. Wesentliches Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Fläche mit besonderem Nutzungszweck mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum“. Eine Verlängerung der Mietverträge über 2025 hinaus, kann damit aber nicht gesichert werden. Es bestehen noch viele offene Fragen und ob eine Festsetzungsfähigkeit besteht, wird sich zeigen müssen. Vielmehr ist der Aufstellungsbeschluss zunächst als Signal zu verstehen, wie Herr BzStR Biedermann abschließt. Herr Groth erläutert ergänzend, dass der Bezirk durch die Aufstellung alle Möglichkeiten zur Reaktion hat (Stichwort: Veränderungssperre). Dieses Instrument kann nur zweimal verlängert werden, insoweit ist der Einsatz nicht zu schnell, sondern mit Bedacht zu wählen. Frau Hammer von der Seniorenvertretung Neukölln bittet fraktionsübergreifend alle Möglichkeiten für den Erhalt des Gesundheitszentrums auszuschöpfen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Antragsteller bittet aufgrund der heutigen Erkenntnisse zunächst um Vertagung. Der Ausschuss äußert keine Einwände. Der Antrag wird vertagt.
|
|
|
|
|
07.11.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
|
|
Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt |
|
|
Herr Augustin sieht den Antrag als Aufforderung des Bezirks auch über die Einleitung des B-Planes hinaus tätig zu werden. Herr Groth erklärt, den ersten Teil des Antrages mit der Einleitung des B-Planes erfüllt zu haben. Das gebe dem Bezirk jederzeit die Möglichkeit, einzugreifen und etwaige Anträge zurückzustellen sowie eine Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre könne zwei Mal verlängert werden und gelte maximal drei Jahre – sie jetzt ohne Not zu erlassen, würde dem Bezirk also Zeit rauben. Herr Stemmermann und Frau Jahke äußern sich beide zustimmend zur Argumentation der Verwaltung. Herr von Chelstowski bittet zur Abstimmung. Der Antrag wird mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Die CDU stimmt dafür.
|
|
|
|
|
15.11.2023 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 12.6 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
|
|
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Vorlage zur Veränderungssperre für das Grundstück Lipschitzallee 20-22 in die Bezirksverordnetenversammlung einzubringen. Herr BV von Chelstowski begründet als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung die Beschlussempfehlung. Herr BV Oegel begründet den Änderungsantrag der CDU. Redebeiträge: Herr BV von Chelstowski, Herr BV Stemmermann, Herr BzStR Biedermann Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der CDU(15), der LINKEN(4) und der AfD(4) gegen die Stimmen der SPD(12) und der Grünen(7) beschlossen.
|
Ö 8 |
|
|
Bebauungsplan 8-111B („Juliusstr. 56-58") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Bebauungsplan XIV-144 ("Johannisthaler Chaussee / Tischlerzeile“) - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens |
|
|
|
|
Ö 10 |
|
|
Bebauungsplan XIV-42b ("Sommerbad Britz“) - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens |
|
|
|
|
Ö 11 |
|
|
Neu- und Erweiterungsbauten |
|
|
|
|
Ö 12 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 13 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
Ö 14 |
|
|
Nächste Sitzung am 07. November 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|