Drucksache - 0849/XXI  

 
 
Betreff: Kommunale Wärmeplanung in Neukölln - Bezirksamt vorbereiten auf Umsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
Verfasser:Stiermann, Janvon Chelstowski, Max
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.06.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
17.10.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
15.11.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Stadt
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für die sich 2025/2026 abzeichnenden Rechtsverbindlichkeit der kommunalen Wärmeplanung des Lands Berlin zu prüfen, welche Anforderungen hieraus an das Bezirksamt Neukölln entstehen können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welcher finanzielle und personelle Bedarf hieraus für das Bezirksamt entstehen kann und wie dieser ermittelte Bedarf gedeckt werden kann. Resultierende Mehrbedarfe sind zu benennen. Die Bezirksverordnetenversammlung ist über das Ergebnis zu informieren.

 

Begründung: Derzeit arbeitet SenUMVK an der Einrichtung eines Berliner Wärmekatasters gemäß § 21 a Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln). Inhalt werden neben den im EWG Bln genannten Daten (u.a. Gebäudestruktur, Verbrauchsdaten, Infrastrukturdaten) auch Daten zu den Potenzialen erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Berlin sein.

Darauf aufbauend wird ebenfalls eine kommunale Wärmeplanung für die Gesamtstadt erstellt, in deren Rahmen ein gesamtstädtischer Wärmeplan mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 entwickelt werden soll. Dieser soll unter Berücksichtigung der vorhandenen und im Wärmekataster ausgewiesenen EE-Wärmepotenziale eine bezirksübergreifende strategische Planung zu bestimmten Eignungsgebieten von Wärmeversorgungsoptionen (z.B. zentrale Wärmeversorgung über Fernwärme bzw. Wärmenetze oder dezentrale Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien) enthalten.

Die Entwicklung des Wärmeplans sowie die Umsetzung der darauffolgenden Schritte im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (wie z.B. eine konkrete Umsetzungsplanung auf Quartiersebene oder die Detailplanungen zu Infrastrukturen und Gebäuden) bedarf einer engen Abstimmung zwischen Land und den Bezirken.

Der entstehende Abstimmungs- und Zulieferungsbedarf für das Wärmekataster und auch die kommunale Wärmeplanung wird Aufwände für den Bezirk hervorrufen. Größere Aufwände sind von der Erstellung und Umsetzung der bezirklichen strategischen Planung zu erwarten. Um diesen Aufgaben finanziell und personell gerecht werden zu können, muss das Bezirksamt im 1. Schritt Transparenz hierüber erlangen

 
 

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