Tagesordnung - 50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 47. und 48. Sitzung      
Ö 4  
Fortschreibung Zentren- u. Einzelhandelskonzept/Büro Junker + Kruse und Stadt L - Meinungsbild zu Entscheidungen bei kombinierten Wohnungsbau- und Einzelhandelsvorhaben      
Ö 5  
Weiterentwicklung des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, IFEK 2.0  
Enthält Anlagen
2257/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist. Dazu sind folgende Vorschläge zu berücksichtigen:

 

Ziel ist eine gegenüber dem bisherigen IFEK deutlich reduzierte Bebauung und Sicherung des größten Teils dieser biotopisch hoch entwickelten, somit sowohl für innerstädtische Artenvielfalt als auch für Nordneukölln binnenklimatisch äerst wichtigen Flächen. Auf Jerusalem V sind maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Netzestraße für Wohnungsbau verfügbar. Ein Teil dieser Fläche ist für die Gedenkstätte „Zwangsarbeiterlager“ vorgesehen werden. Erschließung von der Netzestraße her. Die unmittelbar angrenzende Fläche bis hin zur Kapelle wird (im Tausch gegen die bisher vorliegende planfestgestellte Ausgleichsfläche am westlichen Ende des Friedhofs Jerusalem V) planfestgestellte Ausgleichsfläche und damit dauerhaft für die Grüne Infrastruktur des Bezirks gesichert. Auf Jacobi II werden maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Oderstraße bebaut, und zwar mit einer Evangelischen Schule. Schulträger würde die Evangelische Schulstiftung. (Alternativ ist natürlich auch weiterhin eine staatliche Schule denkbar.) Die übrige innere Fläche ist dauerhaft als Grünfläche zu sichern, insbesondere im westlichen Teil (direkt an die künftige Schule angrenzend) mit der Zweckbestimmung: Umweltbildung/Urban gardening. Auch parallel zur Hermannstraße kommt es auf beiden Friedhöfen nicht zu einer Ausweitung der bebaubaren Fläche in die zweite Reihe. Diese Reduzierung ist nunmehr bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung der Planerfordernisse im Sinne von §1, Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.7 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und federführend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    15.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Antrag sei bereits im Ausschuss für Umwelt und Natur besprochen und dort abgelehnt worden, erklärt die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann. Herr Schulze erhält das Wort und entgegnet, die Diskussion zum IFEK sei im Ausschuss kontrovers gewesen. Die CDU mache mit dem Antrag konkrete neue Vorschläge. Ein Hitzeaktionsplan sei schon in der BVV beschlossen worden. Auch in diesem Zusammenhang wäre weniger Bebauung sinnvoll für den Norden Neuköllns. Auf den Friedhöfen hätten sich hochwertige Biotope entwickelt und generell bestehe eine Unterversorgung mit Grün. All das ließe sich durch eine Verringerung der Bebauung beheben. Herr Schulze gibt zu verstehen, man sei nicht gegen die Schule, aber die Reduzierung der massiven Bebauung habe Vorrang. In einem Schreiben der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. werde eine dichte Bebauung ebenfalls wegen der Biotope abgelehnt. Herr Schulze bittet um Zustimmung zum Antrag.

 

Herr Laumann will nicht gegen die Inhalte des Antrages sprechen, aber im 47. Protokoll stehe, dass der zuständige Stadtrat eine Überarbeitung des IFEK ankündigt. Der Antrag sei in vielen Punkten zu detailliert. Man solle lieber abwarten, was die Verwaltung vorlege. Außerdem stelle er sich die Frage, warum von einer evangelischen Schule gesprochen werde, wo doch bisher eigentlich von einer öffentlichen Schule auszugehen war. Folglich lehne er den Antrag ab. Herr Wittke hält den Antrag für sehr gelungen. Die FDP sei seit jeher gegen jegliche Bebauung gewesen. Frischluftschneisen und die hohe Wertigkeit der Biotopflächen müssten geschützt werden, weshalb sie den Antrag vorbehaltlos unterstützten. Herr Eberenz möchte ergänzen, dass sich nicht auf eine evangelische Schule festgelegt wurde. Der Friedhofsverband würde das aber begrüßen und daher komme der Vorschlag. Dies sei aber lediglich eine Option. Es gehe vor allem um Reduktion und an dieser Stelle um keinerlei Festlegung. Bezüglich des Emmausfriedhofs sei ein Bebauungsplan aus naturschutz- und denkmalschutzrechtlichen Gründen eingestellt worden. Eine Reduktion trage überhaupt zur Durchführbarkeit bei, weil so für Ausgleichsflächen gesorgt werde. Die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. als einer der wichtigsten Naturschutzverbände in Berlin halte diesen Kompromiss für vertretbar.

 

Herr Laumann fragt nach der Sinnhaftigkeit des Antrags, da er vermute, der Vorschlag der Verwaltung werde ohnehin in dieselbe Richtung gehen. Die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann sagt, sie habe sich damals bei der Abstimmung zum IFEK enthalten und habe durchaus Sympathie für den Antrag. Das alte IFEK sei vom Friedhofsverband mit dem Wunsch nach einer Bebauung beauftragt worden. Es stelle sich aber die Frage, wer die Änderung durchführen und beauftragen solle. Der Antrag sei an manchen Stellen zu allgemein und an machen zu speziell.

 

Herr BzStR Biedermann bestätigt die Ankündigung zur Überarbeitung des IFEK. Der Wert der Biotope werde mit großer Sicherheit eine Reduzierung des Wohnungsbaus zum Ergebnis haben. Die Diskussion darüber habe sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Außerdem haben sich auch Änderungen in den Planungen ergeben. Die Vorlagen aus der Abteilung von Herrn Eberenz seien nicht mehr aktuell. Alle Belange müssten erneut geprüft werden und das sei die Aufgabe der Stadtentwicklung. Vor dem Hintergrund des Artenschutzes gebe es zahlreiche Fragen, mit denen man sich detailliert auseinandersetzen werde. Herr BzStR Biedermann hält nichts davon, zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche Plänchen zur Vorgabe des Verfahrens zu machen und stellt klar, dass die Überarbeitung des IFEK vom Bezirksamt und nicht vom Friedhofsverband beauftragt werde.

Herr Schulze entgegnet, weil vieles im Fluss sei, solle der Antrag eine Richtung für die Verwaltung vorgeben und bittet insofern weiterhin um Zustimmung. Herr Eberenz möchte an Herrn BzStR Biedermann anknüpfen. Eine Überarbeitung sei angekündigt. Da der Antrag nichts weiter enthalte als eine Überarbeitung, entspreche er dem politischen Wunsch. Auf St. Jacobi finde Umweltbildung und Urban Gardening erfolgreich statt. Eine Überfrachtung der Fläche könne mit dem Antrag verhindert werden. Auch Herr Eberenz bittet um Zustimmung.

Herr Wittke stellt zwei Fragen an Herrn Biedermann. Habe die Überarbeitung bereits begonnen und von welchem Zeithorizont könne man ausgehen? Außerdem gibt er den Hinweis, dass der Antrag als Unterstützung zu betrachten sei. Herr Biedermann teilt mit, dass mit der Überarbeitung begonnen worden sei und in diesem Zusammenhang viele Gespräche mit Nutzer*innen, anderen Verwaltungen, dem Naturschutz sowie dem Friedhofsverband geführt werden. Die Überarbeitung werde sicherlich nicht in ein oder zwei Monaten abgeschlossen sein, da viele Interessen und komplexe Sachverhalte berücksichtigt werden müssten. Man wolle mit den aus dem bisherigen Prozess gewonnenen Erkenntnissen eine Planung vorlegen, die alle Aspekte beinhaltet und die belastbar sei. Diese werde dann der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann schlägt vor, mit einem Änderungsantrag nur den ersten Satz erhalten und den Rest streichen zu wollen. Herr Szczepanski drückt sein Unverständnis aus, warum man etwas vorgeben wolle, was ohnehin schon passiere. Herr Schulze möchte über den ursprünglichen Antrag abstimmen lassen. Frau Jahke folgt der Einschätzung von Herrn Szczepanski. Demnach werde auch die SPD den Antrag ablehnen.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen: Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und AFD-Neukölln lehnen ab, die LINKE stimmt ihm zu

 

Anschließend wird über den Antrag in der ursprünglichen Version abgestimmt: Die Fraktion der SPD stimmt dagegen; bei einer Enthaltung stimmen die Grünen dagegen; die Linke enthält sich; die CDU stimmt zu; die AfD-Neukölln stimmt ebenfalls dem Antrag zu. Der BVV wird damit empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

An dieser Stelle wird der ursprüngliche TOP 10 aufgerufen.

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.14 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist. Dazu sind folgende Vorschläge zu berücksichtigen:

 

Ziel ist eine gegenüber dem bisherigen IFEK deutlich reduzierte Bebauung und Sicherung des größten Teils dieser biotopisch hoch entwickelten, somit sowohl für innerstädtische Artenvielfalt als auch für Nordneukölln binnenklimatisch äußerst wichtigen Flächen. Auf Jerusalem V sind maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Netzestraße für Wohnungsbau verfügbar. Ein Teil dieser Fläche ist für die Gedenkstätte „Zwangsarbeiterlager“ vorgesehen werden. Erschließung von der Netzestraße her. Die unmittelbar angrenzende Fläche bis hin zur Kapelle wird (im Tausch gegen die bisher vorliegende planfestgestellte Ausgleichsfläche am westlichen Ende des Friedhofs Jerusalem V) planfestgestellte Ausgleichsfläche und damit dauerhaft für die Grüne Infrastruktur des Bezirks gesichert. Auf Jacobi II werden maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Oderstraße bebaut, und zwar mit einer Evangelischen Schule. Schulträger würde die Evangelische Schulstiftung. (Alternativ ist natürlich auch weiterhin eine staatliche Schule denkbar.) Die übrige innere Fläche ist dauerhaft als Grünfläche zu sichern, insbesondere im westlichen Teil (direkt an die künftige Schule angrenzend) mit der Zweckbestimmung: Umweltbildung/Urban gardening. Auch parallel zur Hermannstraße kommt es auf beiden Friedhöfen nicht zu einer Ausweitung der bebaubaren Fläche in die zweite Reihe. Diese Reduzierung ist nunmehr bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung der Planerfordernisse im Sinne von §1, Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Szczepanski, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BzStR Eberenz, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kontschieder, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Szczepanski, Herr BzStR Eberenz, Frau BV Manteuffel, Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr BV K. Schulze, Frau BV Klein, Frau BzStR'in Korte, Frau BV Fuhrmann, Herr BzStR Eberenz

 

Herr Vorsteher Oeverdieck weist Herr BzStR Eberenz auf § 39 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln hin.

 

Frau BV Fuhrmann stellt einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag der LINKEN:

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen(8) und der AfD-Neukölln gegen die Stimmen der Grünen(1), der LINKEN und der Gr. FDP(1) bei Enthaltung der Gr.FDP(1) abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen(8) und der LINKEN(1) gegen die Stimmen der CDU, der AfD-Neukölln und der Gr. FDP bei Enthaltung der Grünen(1) und der LINKEN(4) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 6  
Erhalt von StadtGrün für Natur- und Umweltbildung im Carl-Legien-Schulgarten  
Enthält Anlagen
2301/XX  
Ö 7  
Bebauungsplan 8-86a ("Glasower Straße - Ost") - Beratung vor Beschlussfassung der BVV (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch das Bezirksamt am 8.6.2021)      
Ö 8  
Bebauungsplan XIV-3-1/35 Veränderungssperre für das Grundstück Neuköllnische Allee 112, Schmalenbachstraße 7/9 - Beratung vor Beschlussfassung der BVV      
Ö 9  
Bebauungsplan XIV-207b/33 Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Rhodeländerweg 109 - Beratung vor Beschlussfassung der BVV      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 12  
Gesamtschau Bauvorhaben Neukölln - Steuerungskonzepte - Großvorhaben - Wohnungsbau, Verdichtung, Bestandserhaltung - Gewerbeentwicklung - Infrastruktur      
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Nächster Termin 17. August 2021 (Thema Bürgerbeteiligung)      
               
 
 

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