Auszug - Fortschreibung Zentren- u. Einzelhandelskonzept/Büro Junker + Kruse und Stadt L - Meinungsbild zu Entscheidungen bei kombinierten Wohnungsbau- und Einzelhandelsvorhaben  

 
 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann übergibt das Wort an das Büro Junker + Kruse.

Frau Kopischke erläutert – unterstützt von einer Präsentation – den Prüfauftrag und die Untersuchungsfragestellungen vor dem Hintergrund des steigenden Wohnraumbedarfs und der Chancen der Neuordnung von Lebensmittelmärkten in dieser Hinsicht. Ausgehend von den übergeordneten Vorgaben habe man die bestehenden Standorte im Bezirk anhand von drei Prüfschritten betrachtet. Schlussendlich konnte so für einen Standort eine Entwicklungsoption gesehen werden. Abschließend geht sie auf Ausnahmen im Rahmen des Steuerungsgrundsatzes ein. Das Prüfschema funktioniere so, dass bei Erfüllung aller Kriterien eine städtebauliche Wirkungsanalyse in Auftrag gegeben werden könne.

Herr Laumann erkundigt sich, ob die neuen Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz das Zentrenkonzept schlagen. Herr Kruse vom Büro Junker + Kruse erläutert, beim Einzelhandelskonzept handele es sich um informelles Recht, es gebe hier keine Ober- oder Unterordnung. Das BauGB gelte natürlich.

Frau Jahke fragt nach der Möglichkeit, die Präsentation zu erhalten. Die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann hält das für möglich.

Herr BzStR Biedermann geht auf den Beschluss 1059/XX der BVV ein. Es sei sehr schwierig, mit den Einzelhändlern eine Lösung für den Auftrag der BVV zu finden, Grundstücke nachzuverdichten. Er bittet Herrn Groth daher um die Darstellung eines Alternativvorschlags, der durch das Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht werde. Herr Groth erläutert, es gebe einen Zielkonflikt zwischen Zentrenschutz und dem angesprochenen BVV-Beschluss. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept würde die Grundlage bleiben, aber da es eben informellen Charakter habe, könne man auf den neuen § 31 Abs. 3 BauGB zurückgreifen. Damit schlage man vor, zeitlich befristetet vom Zentrenschutz abzuweichen zu Gunsten von gefördertem Wohnungsbau mit großflächigem Einzelhandel. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept müsse so nicht angepasst werden und gelte nach Auslaufen der Befristung im BauGB wieder. Die Verwaltung möchte ein Votum, in welche Richtung man agieren soll, so Herr Groth abschließend.

Herr Laumann hat Sympathie für die Überlegung der Verwaltung. Der Flächenverbrauch müsse verringert werden und in dem Vorschlag sehe er eine sinnvolle Möglichkeit dazu. Er erkundigt sich, ob man eine Flächenobergrenze präzisieren könne. Die Ausschussvorsitzende Frau Fuhrmann unterstützt das mit der Frage, wie groß der Einzelhandel werden dürfe und ob das standortabhängig sei. Herr Groth sagt, dass es sich auch so nur um wenige Einzelfälle handeln werde. Die Vorhaben würden sich meistens schon aus der Fläche des Grundstücks heraus begrenzen. Durch Prüfschritte ließen sich aber auch übergroße Objekte verhindern. Die Ausschussvorsitzende fragt nach der Zahl der Grundstücke. Konkret spreche man über vier Grundstücke. Maximal gehe man von 10 oder 15 Standorten aus.

Die Ausschussvorsitzende fragt Verwaltung und Fraktionen nach weiterem Rücksprachebedarf. Das ist nicht der Fall. Herr Schulze sagt, die CDU unterstütze das Vorgehen, Herr Scharnberg und Herr Laumann schließen sich für SPD und Grüne an. Frau Fuhrmann sagt, die Linke stehe ebenfalls zum vorgeschlagenen Vorgehen. Trotz Bedenken bei der Zahl der Standorte habe die Verwaltung die Zustimmung.

An dieser Stelle wird zum ursprünglichen TOP 9 übergegangen.


 
 

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