Drucksache - 2257/XX  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts für die Evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße, IFEK 2.0
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Schloßmacher, AndréFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Ausschussberatung
27.05.2021 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
15.06.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung UmNat, SuW ff.
Ausschuss Beschluss UmNat
Ausschuss Beschluss SuW
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das IFEK zu einem IFEK 2.0 weiterzuentwickeln, weil die 2016 beschlossene Version nicht zeitgemäß ist. Dazu sind folgende Vorschläge zu berücksichtigen:

 

Ziel ist eine gegenüber dem bisherigen IFEK deutlich reduzierte Bebauung und Sicherung des größten Teils dieser biotopisch hoch entwickelten, somit sowohl für innerstädtische Artenvielfalt als auch für Nordneukölln binnenklimatisch äerst wichtigen Flächen. Auf Jerusalem V sind maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Netzestraße für Wohnungsbau verfügbar. Ein Teil dieser Fläche ist für die Gedenkstätte „Zwangsarbeiterlager“ vorgesehen werden. Erschließung von der Netzestraße her. Die unmittelbar angrenzende Fläche bis hin zur Kapelle wird (im Tausch gegen die bisher vorliegende planfestgestellte Ausgleichsfläche am westlichen Ende des Friedhofs Jerusalem V) planfestgestellte Ausgleichsfläche und damit dauerhaft für die Grüne Infrastruktur des Bezirks gesichert. Auf Jacobi II werden maximal die ersten zwei Reihen parallel zur Oderstraße bebaut, und zwar mit einer Evangelischen Schule. Schulträger würde die Evangelische Schulstiftung. (Alternativ ist natürlich auch weiterhin eine staatliche Schule denkbar.) Die übrige innere Fläche ist dauerhaft als Grünfläche zu sichern, insbesondere im westlichen Teil (direkt an die künftige Schule angrenzend) mit der Zweckbestimmung: Umweltbildung/Urban gardening. Auch parallel zur Hermannstraße kommt es auf beiden Friedhöfen nicht zu einer Ausweitung der bebaubaren Fläche in die zweite Reihe. Diese Reduzierung ist nunmehr bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Prüfung der Planerfordernisse im Sinne von §1, Abs. 3 BauGB zu berücksichtigen.

 
 

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