Tagesordnung - 46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Feststellung der Anwesenheit      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 42., 43. und 44. Sitzung      
Ö 4  
Planungen Bauvorhaben auf Trasse NME wie Rudower Bhf, Buckower Bhf - Meinungsbildung Fraktionen      
Ö 5  
Trasse der Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn sichern  
Enthält Anlagen
2065/XX  
Ö 6  
Gewerbetreibende auf dem Gelände des Bahnhof Rudow sichern  
Enthält Anlagen
2104/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Bestandsbetrieben auf dem Bahnhof Rudow eine dauerhafte Zukunft zu ermöglichen.

 

Begründung: Die Einwohner Rudows brauchen Nahversorgung in den Kiezen, die dort ansässigen Familienbetriebe liefern einen wichtigen Beitrag dazu. Arbeitsplätze müssen erhalten werden, es ist unverantwortlich, die ca. 50 Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit zu schicken, gerade bei den noch nicht absehbaren Pandemieauswirkungen.

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 18.2 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    16.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt
   

Herr Schenk erhält das Wort und möchte aufgrund der heutigen Diskussionen seinen Antrag um einen halben Satz ergänzen. Der Antrag lautet nun wie folgt (Ergänzung kursiv dargestellt):

„Das Bezirksamt wird gebeten, den Bestandsbetrieben auf dem Bahnhof Rudow eine dauerhafte Zukunft zu ermöglichen, solange die Gewerbetreibenden keinen adäquaten Ersatzstandort gefunden haben.“

Für Herrn Schenk besteht aufgrund der heutigen Diskussion Einvernehmen, dass die Gewerbetreibenden geschützt werden müssen. Für die CDU-Fraktion möchte er diesen Sachstand gesichert wissen, auch wenn die SPD den Antrag als populistisch bezeichnet. Anschließend ist auch die Zustimmung für ein Bebauungsverfahren möglich und wird durch die CDU auch nach außen hin so vertreten.

Für Herrn Scharmberg wurde ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Antrag nicht nötig ist. Alle Fraktionen und auch der Investor haben zugestimmt, dass der Ablauf zunächst dahingehend erfolgt, für die Gewerbetreibenden Ersatzstandorte zu finden. Daher kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Er hält den Antrag weiterhin für populistisch. Es besteht hier Konsens, dass einem Bebauungsplan durch die BVV nicht zugestimmt wird, wenn den Gewerbetreibenden nicht geholfen wird.

Herr Wewer hält das Bezirksamt für den falschen Adressaten, da es bei zivilrechtlichen Belangen, um dies bei den Mietverträgen nun mal geht, keine Einflussmöglichkeiten hat. Der Antrag ist daher für ihn eine Luftblase.

Herr Schenk weist die Kritik am Antrag zurück. Natürlich kann das Bezirksamt nicht die Mietverträge kontrollieren, allerdings kann es einen gewissen Druck ausüben und entsprechend darauf hinwirken. Da man sich fraktionsübergreifend in der Sache einig sei, kritisiert er die Ablehnung durch die rot-grüne Zählgemeinschaft. Wäre es ein Antrag der Zahlgemeinschaft würde dieser als Unterstützung in den Bemühungen des Bezirksamtes bewertet und zugestimmt werden. Als Antrag der CDU ist er dagegen populistisch. Die Sorgen und Ängste sollten ernst genommen werden und es wäre für ihn eine Schande, wenn dem Antrag nicht zugestimmt werden sollte. Man möchte sich hierbei auf kein Wort verlassen müssen, sondern dies schriftlich fixiert wissen. Für Änderungen in der Formulierung des Antrags zeigt er sich offen, da es ja bis auf die AfD-Neukölln einen breiten Konsens gibt.

Für Herrn BzStR Biedermann ist in der heutigen Diskussion deutlich geworden, dass es fraktionsübergreifend und auch dem Bezirksamt ein wichtiges Anliegen ist, für die Gewerbetreibenden eine gute Lösung zu finden. Aus seiner Sicht haben die Bezirksverordneten mit der Entscheidung über die Festsetzung eines Bebauungsplans das Instrument in der Hand, um die Investor*innen hier an ihren Worten zu messen. Vom Ablauf möchte er kurz skizzieren, dass eine sinnvolle Lösung auch erst zu einem Zeitpunkt möglich ist, wenn das Baurecht im Prinzip in greifbarer Nähe ist. Jetzt nach Standorten zu suchen, wo noch nicht klar ist, wie lange das Bebauungsplanverfahren dauern wird und die gefundenen Flächen dann so lange brach liegen zu lassen, erachtet er nicht als zielführend. Die Bezirksverordneten haben vor einer Zustimmung die Möglichkeit zu prüfen, ob genau diese Zusagen auch eingehalten wurden. Das Bezirksamt wird natürlich dabei unterstützen und gleichzeitig, wenn gewünscht, ein Bebauungsplanverfahren durchführen. Selbstverständlich wird er dann auch regelmäßig zum Stand der Dinge berichten.

Herr Babilon geht auf die aus seiner Sicht falschen Äußerungen von Herrn Schenk ein. Die AfD-Neukölln ist ausdrücklich nicht dagegen, dass Gewerbetreibende ihren Beruf ausüben können. So berechtigt die Sorgen der Gewerbetreibenden auch sind, muss das Problem der Wohnungsnot dennoch als dringender angesehen werden. Es müssen insofern Prioritäten gesetzt werden. Den Gewerbetreibenden falsche Versprechungen zu machen, hält er für den falschen Weg.

Herr Wewer verweist auf die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat. Er fragt daher an die Verwaltung gerichtet nach, welche Instrumente das Bezirksamt für eine Umsetzung hat, wenn man den Antrag so beschließen würde. Herr BzStR Biedermann stellt nochmals klar, dass das Bezirksamt in zivilrechtliche Verträge nicht eingreifen kann. Durch ein Bebauungsplanverfahren - auch mit anderem Planinhalt - kann letztlich nicht verhindert werden, dass auslaufende Mietverträge - von welchem Eigentümer auch immer - ggf. nicht verlängert oder gekündigt werden. Dies liegt schlichtweg nicht in der Wirkungsmacht des Bezirksamtes. Wenn es darum geht, hier dauerhaft eine gewerbliche Fläche zu erhalten, dann wäre es ein logisches Planungsziel, dies mit dieser Kulisse als Gewerbegebiet aufzustellen. Dies würde allerdings dem vorhin getroffenen Votum für eine Wohnbebauung widersprechen. Zusammenfassend sieht er die Eigentümer als erstes in der Pflicht.

Für Herrn Scharmberg entsteht der fälschliche Eindruck, dass die Gewerbetreibenden hier innerhalb der nächsten 12 Monate wegmüssen, wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird. Er bittet Herrn BzStR Biedermann daher um kurze Klarstellung, wie lange das Verfahren vermutlich dauern wird, um vernünftige Ausweichstandorte zu finden. Eine konkrete Aussage zur Dauer des Verfahrens ist Herrn BzStR Biedermann nicht möglich, da Bebauungspläne eine sehr unterschiedliche Geschwindigkeit haben. Teilweise befinden sich Bebauungspläne noch aus der letzten Wahlperiode bzw. aus noch davorliegenden Wahlperioden in der Aufstellung. Praktisch betrachtet, ist ein Bebauungsplanverfahren unter einem Zeitraum von 2 bis 2 ½ Jahren nicht realistisch. Wenn während des Verfahrens keine Schwierigkeiten auftreten, rechnet er mit etwa drei Jahren bis zu einer möglichen Festsetzung.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung des Antrags. Für den Antrag stimmen die Fraktionen der CDU und der Linken, gegen den Antrag sprechen sich die Fraktionen der SPD und der Grünen aus, die AfD-Neukölln enthält sich. Im Ergebnis wird der BVV damit mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.16 - (offen)
   
   
    03.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.27 - vertagt
   

vertagt

   
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.19 - vertagt
   

vertagt

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.11 - vertagt
   

vertagt

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.5 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Bestandsbetrieben auf dem Bahnhof Rudow eine dauerhafte Zukunft zu ermöglichen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wewer, Herr BV Schenk, Herr BV Schröter, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Schröter, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Wewer, Herr BV Kringel, Herr BzStR Biedermann, Frau BV Fuhrmann, Frau BV Jahke, Herr BV Kringel, Herr BV Piehl, Herr BV Lüdecke, Herr BzStR Biedermann

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU, der LINKEN, der AfD-Neukölln und des Fraktionslosen Piehl bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Herr Vorsteher Oeverdieck stellt einen Antrag auf Fortsetzung der 59. BVV-Sitzung gemäß §36 Abs. 6 Satz 3 GO BVV Neukölln.

 

Der Antrag auf Fortsetzung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Piehl gegen die Stimmen der AfD-Neukölln beschlossen.

 

Die Fortsetzung findet am Mittwoch, den 26.05.2021 um 17:00 Uhr digital statt.

 

Herr Vorsteher Oeverdieck beruft gemäß §36 Absatz 4 GO BVV Neukölln eine außerordentliche BVV-Sitzung am Montag, den 31.05.2021 um 17:00 Uhr ein.

Ö 7  
Bebauungsplan 8-106 ("Saltykowstraße") - Kenntnisnahme Aufstellung Bebauungsplan      
Ö 8  
Bebauungsplan XIV-3-1 ("Neuköllnische Allee / Schmalenbachstraße") - Kenntnisnahme Aufstellung Bebauungsplan      
Ö 9  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2021 - 2025 - Kapitel 4200 u. 4202 - Vorschläge aus Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
2101/XX  
Ö 10  
Mehr Flächengerechtigkeit: „Kiezblocks“ für Neukölln planen und umsetzen  
Enthält Anlagen
1912/XX  
Ö 11  
Bestehende Sportflächen im Werner-Seelenbinder-Sportpark erhalten - Standort für Schulsporthalle finden  
Enthält Anlagen
2106/XX  
Ö 12  
ESTREL-Tower klimagerecht beheizen  
Enthält Anlagen
2119/XX  
Ö 13  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 15  
Verschiedenes - Sachstand Quartiermanagementgebiete - Sachstand Novelle BauGB, § 250      
Ö 16  
Nächste Sitzung 16. März 2021 - Themen z. B. Wettbewerb Mettefeld, Ex-RIAS, Ex-C&A/NION      
               
 
 

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