Drucksache - 1912/XX
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Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung vom Antragsteller übernommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in zunächst 3 „Kiezblocks" (s. Begründung) Maßnahmen der nachhaltigen Verkehrsberuhigung und -reduzierung zu planen und umzusetzen. Insbesondere sollen der Durchgangsverkehr aus den Kiezen herausgehalten und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Planungsgebiete sind
Im Interesse einer kurzfristigen Realisierung der Maßnahmen zu 3. wird das von der Initiative „Kiezblock Rixdorf“ eingebrachte Konzept dabei Berücksichtigung finden. Die Initiative sowie ggf. weitere aktive Bürger*innen werden in den Umsetzungsprozess einbezogen. Anwohner*innen, Kitas, Schulen, Geschäftsleute und Institutionen sowie ggf. vorhandene Quartiers-managements und ggf. weitere Akteur*innen sind in die (fortlaufenden) Planungen einzubeziehen. In Bürger*innenversammlungen sollen sie Vorschläge einbringen und ihre Meinung über den laufenden Stand der Planungen kundtun können. Die Neuköllner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung sind zu beachten. Die dafür notwendigen Planungsmittel sollen umgehend bei den zuständigen Senatsverwaltungen beantragt werden. Die für die Umsetzung der Planungsergebnisse notwendigen Mittel sind im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts des Bezirks für 2022/2023 einzustellen.
Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführend Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in zunächst 2 „Kiezblocks" (s. Begründung) Maßnahmen der nachhaltigen Verkehrsberuhigung und -reduzierung zu planen und umzusetzen. Insbesondere sollen der Durchgangsverkehr aus den Kiezen herausgehalten und die Aufenthaltsqualität durch Reduzierung von Kfz-Abstellflächen und Erweiterung von Spiel- und Begegnungsflächen sowie mehr Straßengrün erhöht werden.
Planungsgebiete sind 1. der Schillerkiez zwischen Hermannstraße, Oderstraße, Leinestraße und Flughafenstraße sowie 2. der Rixdorfer Kiez zwischen Karl-Marx-Straße, Sonnenallee, Saalestraße und Erkstraße.
Anwohner*innen, Kitas, Schulen, Geschäftsleute und Institutionen sowie ggf. vorhandene Quartiersmanagements und ggf. weitere Akteur*innen sind in die (fortlaufenden) Planungen einzubeziehen. In Bürger*innenversammlungen sollen sie Vorschläge einbringen und ihre Meinung über den laufenden Stand der Planungen kundtun können. Die Neuköllner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung sind zu beachten. Die dafür notwendigen Planungsmittel sollen umgehend bei den zuständigen Senatsverwaltungen beantragt werden. Die für die Umsetzung der Planungsergebnisse notwendigen Mittel sind im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts des Bezirks für 2022/2023 einzustellen.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in zunächst 2 „Kiezblocks“ (s. Begründung) Maßnahmen der nachhaltigen Verkehrsberuhigung und -reduzierung zu planen und umzusetzen. Insbesondere sollen der Durchgangsverkehr aus den Kiezen herausgehalten und die Aufenthaltsqualität durch Reduzierung von Kfz-Abstellflächen und Erweiterung von Spiel- und Begegnungsflächen sowie mehr Straßengrün erhöht werden. Dabei ist zu prüfen, ob und wie in geeigneten Abschnitten Straßenland für die genannten Zwecke umgewidmet werden kann. Planungsgebiete sind
Anwohner*innen, Kitas, Schulen, Geschäftsleute und Institutionen sowie ggf. vorhandene Quartiersmanagements und ggf. weitere Akteur*innen sind in die (fortlaufenden) Planungen einzubeziehen. In Bürger*innenversammlungen sollen sie Vorschläge einbringen und ihre Meinung über den laufenden Stand der Planungen kundtun können. Die Neuköllner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung sind zu beachten. Die dafür notwendigen Planungsmittel sollen umgehend bei den zuständigen Senatsverwaltungen beantragt werden. Die für die Umsetzung der Planungsergebnisse notwendigen Mittel sind im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts des Bezirks für 2022/2023 einzustellen.
Begründung: Berlin ist eine Stadt mit polyzentrischer Struktur. Die Ortsteile bzw. Kieze sind der Dreh- und Angelpunkt des öffentlichen Lebens in den Berliner Bezirken. Sie bieten auf engstem Raum Platz für Wohnen, Verkehr, Arbeit und Freizeitgestaltung, für Gastronomie und Gewerbe, Spielplätze und Grünflächen. Daraus ergibt sich eine Konkurrenz von Nutzungsinteressen. Dies gilt im Besonderen für den Norden unseres Bezirks, der sich durch dicht bebaute und in hohem Maße versiegelte Wohnviertel mit wenig Grünflächen auszeichnet. Zuletzt hat uns die Corona-Pandemie vor Augen geführt, wie wertvoll die Freiflächen in unseren Kiezen sind und zugleich, wie schwierig es ist, die unterschiedlichen Interessen von Fußgänger*innen, Kindern, Radfahrer*innen einerseits und denen von Gewerbetreibenden und des Autoverkehrs andererseits zu berücksichtigen. Für Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, die in beengten Wohnverhältnissen leben und wenig oder keine Grünfläche in der direkten Umgebung haben, braucht es in Wohnortnähe Orte für Begegnung, Erholung, Spiel und klimafreundliche Mobilität. Anwohnende beklagen zurecht eine Zunahme an verkehrsbedingter Lärm- und Schadstoffbelastung durch den ansteigenden Privat- und Wirtschaftsverkehr in den Kiezen. „Kiezblocks“, in anderen europäischen Städten auch „Superblocks“ genannt, haben sich als Bezeichnung und Konzept für verkehrsberuhigte Wohn- und Stadtquartiere durchgesetzt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für Anwohnende in Wohngebieten zu erhöhen, Raum für Spiel, Begegnung, mehr Grün, Erholung und klimafreundliche Verkehre zu schaffen. Die laufende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und ihren Kindern ist integraler Bestandteil dieser Maßnahmen und schafft eine breite Akzeptanz. Die Leitlinien des Berliner Senats für Beteiligung von Bürger*innen an der Stadtentwicklung sowie ggf. die in der Erarbeitung befindlichen Neuköllner Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung sind anzuwenden. |
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