Auszug - Verschiedenes - Sachstand Quartiermanagementgebiete - Sachstand Novelle BauGB, § 250  

 
 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Die Vorsitzende schlägt eine Vertagung der beiden Themen vor und bittet die Verwaltung aus gegebenen Anlass um Mitteilung zur Situation in der Karl-Marx-Straße 179.

Das Grundstück ist hinlänglich bekannt, wie Herr Groth ausführt. Aktuell gab es dort einen Wasserschaden und der Hauptleidtragende der Schäden hat sich mit der Bitte um Hilfestellung an den Hauseigentümer bzw. auch an das Bezirksamt gewandt. Der Eigentümer hat die sofortige Beauftragung einer Handwerksfirma vorgenommen und die Fachfirma war auch bereits vor Ort. Die Firma hat dann allerdings die Behebung der Schäden abgelehnt, da die Deckenbalken zu marode für ein Betreten erschienen und die Gefahr eines Einsturzes bestehen könne. Verursacht wurde der Wasserschaden dem Vernehmen nach durch ein geöffnetes Badezimmerfenster im Zusammenhang mit den tiefen Minustemperaturen in den vergangenen Tagen bzw. insbesondere Nächten. In der Folge ist die Wasserleitung eingefroren und dann geplatzt.

Die Bau- und Wohnungsaufsicht war heute vor Ort. Gemäß Bauaufsicht ist nach erstem Augenschein die Deckensubstanz nicht so geschädigt, dass dort Einsturzgefahr besteht. Sonst hätte eine sofortige Nutzungsuntersagung ausgesprochen und für die betroffenen Mietparteien Unbewohnbarkeitsbescheinigungen ausgestellt werden müssen. Dies ist aus amtlicher Sicht derzeit nicht der Fall. Der Hauseigentümer ist aufgefordert worden und hat angekündigt, einen Statiker zur Prüfung in das Gebäude zu schicken. Nach Vorliegen seiner Expertise wird über das weitere Vorgehen endgültig entschieden. Die Verwaltung wird natürlich am Sachverhalt dranbleiben und steht auch mit dem Hauseigentümer weiter im Kontakt. Es passiert eine Menge in diesem Haus, wie Herr Groth letztlich zusammenfasst, gleichwohl kann dies dem Hauseigentümer in diesem Fall eindeutig nicht angelastet werden.

Die Vorsitzende nimmt den Bericht zur Kenntnis. So wie es sich für sie nun darstellt, ist es auch eine Angelegenheit des Hauseigentümers, welcher darauf achten muss, wenn sich Mieter*innen nicht in adäquater Weise verhalten und das Zusammenleben in einem Haus gefährden. Sie hofft, dass es für den betroffenen Mieter des Wasserschadens einen Kontakt zur bezirklichen Mieter*innenberatung gibt. Herr Groth ergänzt dazu kurz, dass die Mieter*innenberatung im Haus bekannt und dort tätig ist. Der Hauseigentümer hat gegenüber der Verwaltung seine Pflichten erfüllt und hat u.a. auch an die verursachende Mietpartei entsprechende Schreiben versandt, welche der Verwaltung auch vorliegen. Er kann allerdings auch erst dann tätig werden, wenn ihm solche Zustände z.B. durch Beschwerden auch bekanntgegeben werden.

Herr Groth hat abschließend noch eine kurze Nachreichung aus der vergangenen Ausschusssitzung und der Nachfrage von Frau Fuhrmann zum Britzer Damm 20 (erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen). Diese sind nach Auskunft von Herrn Groth erteilt worden. Gleichzeitig hat die Verwaltung hinsichtlich des Antrags auf Umwandlung, die entsprechende Verpflichtungserklärung erhalten, dass wegen des Milieuschutzes innerhalb der gesetzlichen Fristen nur an die dort wohnenden Mieter*innen verkauft werden darf.


 
 

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