Tagesordnung - 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Telefonnr.: 030 5679 5800 Meeting-ID: 867 5183 9446 Passwort: 000024  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Telefonnr.: 030 5679 5800 Meeting-ID: 867 5183 9446 Passwort: 000024
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 13.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Temporärer Radweg auf der südlichen Seite der Blaschkoallee  
Enthält Anlagen
1765/XX  
Ö 3  
Pop-up-Radwege für Neukölln  
Enthält Anlagen
1772/XX  
Ö 4  
Temporäre Radwege Buckower Damm/Rufacher Weg  
Enthält Anlagen
1776/XX  
Ö 5  
Temporäre Radwege auf der Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1771/XX  
Ö 6  
Temporäre Schließung von Nebenstraßen  
Enthält Anlagen
1773/XX  
Ö 7  
Temporäre Schließung der „Rixdorfer Schnalle“ für den Autoverkehr  
Enthält Anlagen
1775/XX  
Ö 8  
Verkehrsspiegel Köpenicker Str. / Kanalstr. / August-Fröhlich-Straße  
Enthält Anlagen
1697/XX  
Ö 9  
Baustelleninformationsschilder  
Enthält Anlagen
1702/XX  
Ö 10  
Mehr Grün für die Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1704/XX  
Ö 11  
Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren  
Enthält Anlagen
1706/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der näheren Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen.

 

Begründung: Die Gefahr von Alkoholwerbung besteht darin, dass der Konsum von Alkohol beschönigt wird, ohne dass auf entsprechende Gefahren hingewiesen wird. Dies entspricht vollends dem Zweck der Werbung, der Gewinnmaximierung. Besondere Gefahr besteht jedoch für Kinder und Jugendliche, die zunächst keine Konsumerfahrungen haben und dann durch die Werbung ein verzerrtes Bild von Alkohol erhalten, das mit Attributen wie Coolness und Erwachsensein verbunden sein kann. Subtile Werbemechanismen verstärken die Wirkung. Durch die räumliche Nähe zu Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen sehen besonders Kinder und Jugendliche die Plakate häufig, da sie teilweise täglich daran vorbeilaufen. Entsprechend erhöht sich die Aufmerksamkeit für die Werbung. Die Rolle des Bezirksamtes sollte vermittelnd zwischen den Institutionen für Kinder und Jugendliche sowie den Betreibern der Werbeflächen sein. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte versucht werden, eine dauerhafte Lösung zu finden.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.16 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    13.05.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 11 - vertagt
   

Der Antrag wird vertagt.

   
    09.06.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - vertagt
   

Der Antrag wird vertagt.

   
    09.09.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 12 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Für Werbung im öffentlichen Straßenraum gelten seit dem 01.01.2019 die neuen Werberechtsverträge mit verschiedenen Unternehmen, welche federführend durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschlossen wurden. In den jeweiligen Verträgen ist geregelt, dass Werbung an Lichtmasten, Anschlagsäulen sowie an digitalen und hinterleuchteten Werbeanlagen für Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz, Tabakprodukte und Alkohol im sichtbaren Abstand von bis zu 100 m von Schulen und Kindergärten unzulässig ist.

 

Allgemein gilt für die Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland, dass die Werbeunternehmen sicherstellen müssen, dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen und den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen, diskriminierenden, kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalte) sowie den Grundsätzen des Deutschen Werberats entspricht. Der Antrag wird zurückgezogen.

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.2 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.28 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der näheren Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen.

 

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 12  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 13  
Protokollabstimmung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung am 10.Juni 2020      
               
 
 

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