TOP |
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Temporärer Radweg auf der südlichen Seite der Blaschkoallee |
|
|
1765/XX |
|
Ö 3 |
|
|
Pop-up-Radwege für Neukölln |
|
|
1772/XX |
|
Ö 4 |
|
|
Temporäre Radwege Buckower Damm/Rufacher Weg |
|
|
1776/XX |
|
Ö 5 |
|
|
Temporäre Radwege auf der Hermannstraße |
|
|
1771/XX |
|
Ö 6 |
|
|
Temporäre Schließung von Nebenstraßen |
|
|
1773/XX |
|
Ö 7 |
|
|
Temporäre Schließung der „Rixdorfer Schnalle“ für den Autoverkehr |
|
|
1775/XX |
|
Ö 8 |
|
|
Verkehrsspiegel Köpenicker Str. / Kanalstr. / August-Fröhlich-Straße |
|
|
1697/XX |
|
Ö 9 |
|
|
Baustelleninformationsschilder |
|
|
1702/XX |
|
Ö 10 |
|
|
Mehr Grün für die Hermannstraße |
|
|
1704/XX |
|
Ö 11 |
|
|
Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren |
|
|
1706/XX |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der näheren Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen. Begründung: Die Gefahr von Alkoholwerbung besteht darin, dass der Konsum von Alkohol beschönigt wird, ohne dass auf entsprechende Gefahren hingewiesen wird. Dies entspricht vollends dem Zweck der Werbung, der Gewinnmaximierung. Besondere Gefahr besteht jedoch für Kinder und Jugendliche, die zunächst keine Konsumerfahrungen haben und dann durch die Werbung ein verzerrtes Bild von Alkohol erhalten, das mit Attributen wie Coolness und Erwachsensein verbunden sein kann. Subtile Werbemechanismen verstärken die Wirkung. Durch die räumliche Nähe zu Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen sehen besonders Kinder und Jugendliche die Plakate häufig, da sie teilweise täglich daran vorbeilaufen. Entsprechend erhöht sich die Aufmerksamkeit für die Werbung. Die Rolle des Bezirksamtes sollte vermittelnd zwischen den Institutionen für Kinder und Jugendliche sowie den Betreibern der Werbeflächen sein. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte versucht werden, eine dauerhafte Lösung zu finden. |
|
|
|
|
26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 13.16 - überwiesen |
|
|
Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.
|
|
|
|
|
13.05.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
|
|
Ö 11 - vertagt |
|
|
|
|
|
|
|
09.06.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
|
|
Ö 8 - vertagt |
|
|
|
|
|
|
|
09.09.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
|
|
Ö 12 - im Ausschuss zurückgezogen |
|
|
Für Werbung im öffentlichen Straßenraum gelten seit dem 01.01.2019 die neuen Werberechtsverträge mit verschiedenen Unternehmen, welche federführend durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschlossen wurden. In den jeweiligen Verträgen ist geregelt, dass Werbung an Lichtmasten, Anschlagsäulen sowie an digitalen und hinterleuchteten Werbeanlagen für Betäubungsmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz, Tabakprodukte und Alkohol im sichtbaren Abstand von bis zu 100 m von Schulen und Kindergärten unzulässig ist. Allgemein gilt für die Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland, dass die Werbeunternehmen sicherstellen müssen, dass die Werbung den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen und den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen, diskriminierenden, kriegs- oder gewaltverherrlichenden Inhalte) sowie den Grundsätzen des Deutschen Werberats entspricht. Der Antrag wird zurückgezogen.
|
|
|
|
|
23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 14.2 - vertagt |
|
|
|
|
|
|
|
03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 9.28 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet) |
|
|
Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der näheren Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Kenntnis genommen
|
Ö 12 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 13 |
|
|
Protokollabstimmung |
|
|
|
|
Ö 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Nächste Sitzung am 10.Juni 2020 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|