Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Wie berichtet, hat sich das Bezirksamt hinsichtlich der Frage der zusätzlich erforderlichen Bushaltebucht in der Neuköllner Straße im Zusammenhang mit der Bus-Anbindung des BER an die Senatsverkehrsverwaltung gewandt. Diese hat zwischenzeitlich eine Finanzierung aus einem SIWANA-Titel in Aussicht gestellt. Insoweit erfolgen für das Bezirksamt zumindest keine finanziellen Belastungen. Damit nicht noch mehr Zeit vergeht und die Endhaltestelle rechtzeitig fertiggestellt werden kann, hat das SGA die BPU selbsterstellt.
Personal und Organisation des (Not-)Dienstbetriebes Gegenüber dem Bericht an den Ausschuss aus dem April 2020 sind hinsichtlich des Organisation des täglichen Dienstbetriebes nur geringfügige Änderungen zu verzeichnen.
Der AOD arbeitet personell weiterhin im Normalbetrieb. Für die anderen Bereiche ist die Anzahl der täglich anwesenden Kolleginnen und Kollegen auf etwa die Hälfte des Stammpersonals reduziert. Nach wie vor wird entsprechend der Empfehlungen der Kompetenzstellen ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst geringe Durchmischung der jeweils Anwesenden gelegt, um eine Reduzierung der Anzahl der Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion zu erreichen. Erhöhte gesundheitsbedingte Ausfälle sind im Ordnungsamt nicht zu verzeichnen.
In der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) werden Vorbereitungen für eine kontrollierte Wiederaufnahme des Sprechstundenbetriebes getroffen. Neben diversen organisatorischen Maßnahmen, die insbesondere das Ziel verfolgen die persönlichen Vorsprachen in den nächsten Monaten auf ein Minimum zu reduzieren, werden seit letzter Woche durch eine Tischlerei angefertigte Tresen mit Plexiglasaufbau montiert, um den Schutz der Kolleginnen und Kollegen sowie der vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger in größtmöglichem Umfang zu gewährleisten.
Der Bereich Veterinär und Lebensmittelaufsicht wird die Durchführung von Regelkontrollen wiederaufnehmen, sobald die hierfür erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht.
Schwerpunkte
Eine besondere Herausforderung für die ZAB und die Leitstelle des AOD stellt weiterhin das hohe Informationsbedürfnis der Bevölkerung dar. Das Aufkommen an Anfragen schnellt mit jeder Änderungsverordnung deutlich in die Höhe. Täglich werden unzählige Anrufe von Gewerbetreibenden und Privatpersonen entgegengenommen und E-Mails zu Fragen rund um die jeweils geltende Verordnung beantwortet.
Derzeit ist der AOD hauptsächlich mit Überprüfungen zur Einhaltung der Mindestabstandsregeln im öffentlichen Raum sowie mit der Überwachung der Maskenpflicht und der durch die Gewerbetreibenden praktizierten Hygienekonzepte betraut.
Zahlen (Stand 10. Mai): - 6.593 Betriebe kontrolliert - 1282 Platzverweise ausgesprochen - 34 vorübergehende Schließungen von Betriebsstätten wegen Nichteinhaltung des Mindestabstands angeordnet
Insgesamt ist zu beobachten, dass sich zunehmende Teile der Bevölkerung aus verschiedenen Beweggründen nicht mehr mit den Einschränkungen abfinden möchten. Hier sind insbesondere Gewerbetreibende zu nennen, die sich inzwischen mitunter in erheblicher wirtschaftlicher Notlage befinden und ihre Existenz bedroht sehen. Andere fühlen sich in ihren Freiheitsrechten beschränkt, beziehungsweise ignorieren die Vorschriften der Verordnung aus persönlichen, politischen oder weltanschaulichen Gründen bewusst.
Andere Neuköllnerinnen und Neuköllner teilen hingegen aktiv mit, dass aus ihrer Sicht diverse Lockerungen zu früh kämen und zeigen daher andere, die sich vermeintlich nicht an die Regeln halten, bei den Behörden an.
Diese Gemengelage führt zwangsläufig zu einem erhöhten Konfliktpotenzial insbesondere im Rahmen von Kontrollen.
Mit Erlass des Bußgeldkataloges am 03. April wurde den Berliner Ordnungsämtern die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-EindmaßnV übertragen (außer §§ 6, 7 und 7a). Ressourcen wurden hierfür nicht zur Verfügung gestellt.
Eine landesweite verfahrensspezifische Anpassung der Fachsoftware („Modul Infektionsschutzgesetz“) ist noch immer nicht in Gänze erfolgt. Eine besondere Herausforderung stellt dabei der Umstand dar, dass nunmehr bereits die sechste Änderungsverordnung in Kraft getreten ist und Tatbestände sowie Textbausteine je nach Fassung der Verordnung abweichen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Senat den Bußgeldkatalog seit dem 22. April, das heißt für die letzten beiden erlassenen Änderungsverordnungen nicht im selben Zug angepasst hat.
Derzeit liegen in Neukölln etwa 480 zu bearbeitende Anzeigen vor. Viele dieser Anzeigen beinhalten diverse gleichzeitig verwirklichte Tatbestände und richten sich zudem gegen mehrere Personen. |
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