Tagesordnung - 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Sondernutzung öffentlicher Flächen an touristischen Hotspots  
Enthält Anlagen
1536/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu verlängern, wenn Inhaber*innen einer Sondernutzungserläubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu genehmigen bzw. Sondernutzungsgenehmigungen nur zu verlängern, wenn

-        bei Neuanträgen keine erhebliche Belastung der Anwohner*innen verursacht wird.

-        Inhaber*innen einer Sondernutzungserlaubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.

 

In jedem Fall soll vor einer Genehmigungserteilung bzw. -verlängerung eine Stellungnahme des Neuköllner Tourismusbeirates eingeholt werden. Antragstellende sind frühzeitig darüber in Kenntnis zu setzen, dass die aktive Bürger*innenbeteiligung mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden ist.

 

Begründung: Neukölln ist nicht nur beliebter Ausflugs- und Urlaubsort für Besucher*innen aus Berlin und weit darüber hinaus. Neukölln ist in erster Linie der Lebensmittelpunkt von fast 350.000 Menschen die auf ruhige Nächte angewiesen sind, um sich zu erholen. Das Thema ausufernder Gastronomie und dadurch verursachte Lärmbelästigung führt häufiger zu Konflikten mit der Anwohner*innenschaft. Eine Einbindung des Tourismusbeirates kann hier im Vorfeld positiv wirken.

 

 

-Schlussbericht-

 

Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für bereits bestehende Schankvorgärten (oder anderen Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland) werden generell also nicht nur für touristische Hotspots - auch hinsichtlich ordnungsrechtlicher Aspekte geprüft. Anhaltspunkte für Auflagenverstöße oder sonstige Beschwerdelagen werden in das Prüfungsverfahren für Weiterbewilligungen einbezogen. Sofern es angezeigt ist, kann von der üblichen Gewährung des Genehmigungszeitraums von drei Jahren abgewichen und beispielsweise lediglich für ein Jahr oder weniger weitergenehmigt werden. In erheblichen Fällen wird auch die Versagung aufgrund von Nichteinhaltung von zuvor erteilten Auflagen in Betracht gezogen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 02.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.15 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    11.12.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - vertagt
   

vertagt

   
    11.03.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 2 - vertagt
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in bezirklichen Hotspots nur zu genehmigen bzw. Sondernutzungsgenehmigungen nur zu verlängern, wenn bei Neuanträgen keine erhebliche Belastung der Anwohnenden verursacht wird bzw. Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten. In jedem Fall soll vor einer Genehmigungserteilung bzw. -verlängerung eine Stellungnahme des Neuköllner Tourismusbeirates eingeholt werden.

 

Herr Hikel verweist darauf, dass das Ordnungsrecht kein geeignetes rechtliches Instrument für eine pauschale Reduzierung von Gastronomiebetrieben ist. Versagungen können nicht gebietsbezogen oder nach „Hotspots“, sondern immer stets nur für den konkreten Einzelfall erfolgen. Jede Einschränkung gegenüber den Gaststättenbetreibenden muss unter anderem im Zuge der Gleichbehandlung und der im Grundgesetz geschützten freien Berufsausübung deutlich hinreichend und für den konkreten Einzelfall begründet werden, um letztlich auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten zu können. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich Anwohnende subjektiv gestört fühlen. Vielmehr müssen Lärmstörungen objektiv nachgewiesen oder durch rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Gerichtsurteile belegt werden können. Schätzungsweise endet nur jede 100. Lärmanzeige mit der Verhängung eines gerichtlich bestätigten Bußgeldes.

 

Sondernutzungserlaubnisse erhalten eine Vielzahl von einheitlichen Auflagen und Nebenbestimmungen. Über Folgeanträge wird stets unter Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse entschieden. Ist ein Fehlverhalten im unmittelbaren Kontext zu einem Schankvorgarten objektiv belegt, wird unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Einzelfall entschieden, ob und in welcher Ausprägung zusätzliche Auflagen oder Nebenbestimmungen erlassen werden, bzw. die Sondernutzungserlaubnis sogar versagt oder nicht mehr verlängert wird. Zunächst ist stets das mildeste Mittel anzuwenden. Erst bei fortgesetzten Verstößen kommt eine Versagung oder die Rücknahme einer bereits erteilten Erlaubnis rechtlich überhaupt in Betracht.

 

Die gängige Verwaltungspraxis deckt sich also schon weitestgehend mit dem Antrag.

 

Der Neuköllner Tourismusbeirat kann kein Verfahrensbeteiligter in solchen förmlichen Verwaltungsverfahren sein. Unabhängig von der rechtlichen Unmöglichkeit würde auch nach dem Berliner Straßengesetz geltende Genehmigungsfiktion dagegensprechen, den Tourismusbeirat als neue Genehmigungsbehörde in die Verfahren einzubeziehen. Die 4 (bzw. bei Hinweis auf längere Verfahrensdauer 8) Wochen könnten dann unmöglich eingehalten werden. Der Antrag wird vertagt.

   
    12.08.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag wird in folgender Fassung mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken gegen die Stimmen von CDU und AfD zur Annahme empfohlen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu verlängern, wenn Inhaber*innen einer Sondernutzungserläubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.

 

Begründung: Neukölln ist nicht nur beliebter Ausflugs- und Urlaubsort für Besucher*innen aus Berlin und weit darüber hinaus. Neukölln ist in erster Linie der Lebensmittelpunkt von fast 350.000 Menschen die auf ruhige Nächte angewiesen sind, um sich zu erholen. Das Thema ausufernder Gastronomie und dadurch verursachte Lärmbelästigung führt häufiger zu Konflikten mit der Anwohner*innenschaft. Eine Einbindung des Tourismusbeirates kann hier im Vorfeld positiv wirken.

   
    02.09.2020 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Fraktion der Grünen begründet den Antrag.

 

Herr Hikel führt dazu aus, dass Sondernutzungserlaubnisse eine Vielzahl von einheitlichen Auflagen und Nebenbestimmungen erhalten. Über Folgeanträge wird stets unter Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse entschieden. Ist ein Fehlverhalten im unmittelbaren Kontext zu einem Schankvorgarten objektiv belegt, wird unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Einzelfall entschieden, ob und in welcher Ausprägung zusätzliche Auflagen oder Nebenbestimmungen erlassen werden, bzw. die Sondernutzungserlaubnis sogar versagt oder nicht mehr verlängert wird. Zunächst ist stets das mildeste Mittel anzuwenden. Erst bei fortgesetzten Verstößen kommt eine Versagung oder die Rücknahme einer bereits erteilten Erlaubnisrechtlich überhaupt in Betracht.

 

Die gängige Verwaltungspraxis deckt sich also schon weitestgehend mit dem Antrag. Und dies nicht nur mit der Einschränkung „Hotspots“, sondern für ganz Neukölln.

 

Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der Grünen und Nein-Stimmen der Fraktionen der Linken und der AfD wird der BVV die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung des VTO empfohlen.

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.61 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.29 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.38 - (offen)
   
   
    02.12.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.23 - vertagt
   

vertagt

   
    20.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.6 - vertagt
   

vertagt

   
    27.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Gastronomie in Hotspots wie dem Richardplatz, der Weserstraße und ihrer Seitenstraßen sowie dem Bereich Herrfurthplatz und Herrfurthstraße nur zu verlängern, wenn Inhaber*innen einer Sondernutzungserläubnis durch ihr Verhalten nachgewiesen haben, dass sie die bezirksamtlichen Auflagen konsequent einhalten.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und des Fraktionslosen Blank gegen die Stimmen der CDU und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD-Neukölln über die Konsensliste beschlossen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Anträge auf Sondernutzungserlaubnis für bereits bestehende Schankvorgärten (oder anderen Sondernutzungen von öffentlichem Straßenland) werden generell – also nicht nur für touristische Hotspots - auch hinsichtlich ordnungsrechtlicher Aspekte geprüft. Anhaltspunkte für Auflagenverstöße oder sonstige Beschwerdelagen werden in das Prüfungsverfahren für Weiterbewilligungen einbezogen. Sofern es angezeigt ist, kann von der üblichen Gewährung des Genehmigungszeitraums von drei Jahren abgewichen und beispielsweise lediglich für ein Jahr oder weniger weitergenehmigt werden. In erheblichen Fällen wird auch die Versagung aufgrund von Nichteinhaltung von zuvor erteilten Auflagen in Betracht gezogen. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 02.03.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Lüdecke

 

Kenntnis genommen

Ö 3  
Einbahnstraße Prierosser  
Enthält Anlagen
1641/XX  
Ö 4  
Ampelanlage Neudecker Weg Ecke August-Fröhlich Straße  
Enthält Anlagen
1441/XX  
Ö 5  
Defekter Notwasserbrunnen Geygerstraße  
Enthält Anlagen
1643/XX  
Ö 6  
Erinnerung an Buckower Felder in Straßennamen bewahren  
Enthält Anlagen
1425/XX  
Ö 7  
Ordnungsamtmitarbeiter und Objektschutzmitarbeiter – Nur noch zu zweit auf Streife  
Enthält Anlagen
1581/XX  
Ö 8  
Parkraumkonzept für Rudow  
Enthält Anlagen
1695/XX  
Ö 9  
Sichere Wissmannstraße  
Enthält Anlagen
1483/XX  
Ö 10  
Umbenennung Haltestelle Jugendheim  
Enthält Anlagen
1582/XX  
Ö 11  
Protokollabstimmung der 34. Sitzung      
Ö 12  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Nächste Sitzung am 01. April 2020      
               
 
 

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