Auszug - Parkraumkonzept für Rudow
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt um Prüfung gebeten werden, wo in Rudow die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Hinblick auf Park-and-Ride-Situationen und die bevorstehende Eröffnung des BER sinnvoll sein könnte und ob kurzfristig im Umfeld des U-Bahnhof Rudow Parkflächen mit zeitlich begrenzter Parkdauer eingerichtet werden können.
Prüfungen zur Einführung von Parkraumbewirtschaftung in Rudow kann das Bezirksamt nicht selbst anstellen. Analog zur gerade laufenden Untersuchung im Norden Neuköllns müsste eine externe Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Da hierbei Prognosen nicht zulässig sind, können die Erhebungen nur im Echtbetrieb, also nach Eröffnung der BER angestellt werden. Die vom BA zu finanzierenden Kosten für die Erstellung eines solchen externen Gutachtens würden voraussichtlich im sechsstelligen Bereich liegen.
Grundsätzlich kommt in diesem Zusammenhang auch die Einführung von Parkraumbewirtschaftungszonen in Betracht. Es ist jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass nur wenige Teilbereiche in Rudow (gegebenenfalls Alt-Rudow und Frauenviertel) die Anforderungen für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erfüllen würden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere fraglich, welche unerwünschten Verdrängungseffekte in die reinen Wohngebiete sich daraus ergeben würden.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkzonen mit einer Parkscheibenregelung ist ein Mittel der nicht gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung. Solche Zonen setzen verschiedene Parkbedürfnisse und Fluktuation voraus, wie sie in Geschäftsstraßen und vor öffentlichen Einrichtungen gegeben sind. In den Straßen in Rudow, auf die das zutrifft, sind bereits Parkscheibenzonen vorhanden: Straße Alt-Rudow, Teile der Krokusstraße, Prierosser Straße, Neudecker Weg und Waltersdorfer Chaussee. Der Parkplatz Rudower Spinne ist seit Jahrzehnten als Park & Ride Parkplatz ausgewiesen.
Eine hinreichend seriöse Einschätzung möglicher Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr ist derzeit nicht möglich, sondern erst nach tatsächlicher Eröffnung des BER. Das Bezirksamt wird die Situation beobachten und gegebenenfalls prüfen, ob und welche konkreten Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um etwaigen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken.
Der Antrag wird vertagt. |
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