Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 27.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:38 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Persönliche Erklärung -nichtöffentlich-      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Abwendungsvereinbarung bei Hausverkauf im Miliieuschutzgebiet  
Enthält Anlagen
1157/XX  
Ö 2.2  
Aktionsplakate der BSR Kehrenbürgerkampagne  
Enthält Anlagen
1158/XX  
Ö 2.3  
Gebaren der Immobilienkonglomerats Pears Global Real Estate in Neukölln  
Enthält Anlagen
1159/XX  
Ö 2.4  
Schulreinigung  
Enthält Anlagen
1160/XX  
Ö 2.5  
Umtausch von Gasetagenheizung zu Fernwärme  
Enthält Anlagen
1161/XX  
Ö 3  
Dringlichkeiten      
Ö 4     Geschäftliches      
Ö 4.1  
Einspruch Herr BV Schröter gegen das Gegenstandloswerden von Drucksachen der aufgelösten BN-AfD-Fraktion      
Ö 4.2  
Konsensliste      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
#FridaysForFuture sind gelebte politische Bildung  
Enthält Anlagen
1191/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Vorzeitige Beendigung von Mandaten als Bezirksverordnete im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1140/XX  
Ö 6.2  
Niederlegung eines Mandats als Bezirksverordneter  
Enthält Anlagen
1143/XX  
Ö 6.3  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
1145/XX  
Ö 6.4  
Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1141/XX  
Ö 6.5  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Sportausschuss  
Enthält Anlagen
1144/XX  
Ö 6.6  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen  
Enthält Anlagen
1149/XX  
Ö 6.7  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Sportausschuss  
Enthält Anlagen
1148/XX  
Ö 6.8  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
1152/XX  
Ö 6.9  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
1150/XX  
Ö 6.10  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
1194/XX  
Ö 6.11  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
1156/XX  
Ö 6.12  
Nachrücken einer stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierte  
Enthält Anlagen
1146/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Abberufung von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen  
Enthält Anlagen
1193/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Wahl      
Ö 8.1  
Wahl von Mitgliedern in den Beirat für das Vivantes Klinikum Neukölln  
Enthält Anlagen
1142/XX  
Ö 8.2  
Wahl eines Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
Enthält Anlagen
1151/XX  
Ö 8.3  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Integrationsausschuss  
Enthält Anlagen
1147/XX  
Ö 8.4  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
Enthält Anlagen
1153/XX  
Ö 8.5  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
1154/XX  
Ö 8.6  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur  
Enthält Anlagen
1195/XX  
Ö 8.7  
Wahl von Bürgerdeputierten gem. §21 Bezirksverwaltungsgesetz  
Enthält Anlagen
1155/XX  
Ö 8.8  
Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen  
Enthält Anlagen
1192/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Mobbing an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
1208/XX  
Ö 9.2  
Friedhofsflächen  
Enthält Anlagen
1204/XX  
Ö 9.3  
Katastrophenschutz in Neukölln gewährleistet?  
Enthält Anlagen
1200/XX  
Ö 9.4  
Wieder keine Bestätigungen beim Jobcenter Neukölln?  
Enthält Anlagen
1212/XX  
Ö 9.5  
Friedhofskonzepte  
Enthält Anlagen
1197/XX  
Ö 9.6  
Teilhabechancengesetz  
Enthält Anlagen
1209/XX  
Ö 9.7  
Träger im Sozialbereich  
Enthält Anlagen
1205/XX  
Ö 9.8  
Bibliothek Alt-Rudow 45  
Enthält Anlagen
1210/XX  
Ö 9.9  
60 Jahre Wetzlar  
Enthält Anlagen
1201/XX  
Ö 9.10  
Sozialraumkoordinator*innen in Neukölln  
Enthält Anlagen
1211/XX  
Ö 9.11  
Mieterfeindliche Sanierung Karl-Marx-Str. 179  
Enthält Anlagen
1213/XX  
Ö 9.12  
Moschee in der Gropiusstadt im Imbuschweg  
Enthält Anlagen
1198/XX  
Ö 9.13  
Müll- die unendliche Geschichte  
Enthält Anlagen
1206/XX  
Ö 9.14  
Europawahl und Migrant*innen  
Enthält Anlagen
1202/XX  
Ö 9.15  
Wie lange ist die Leitung des Gemeinschaftshauses Gropiusstadt vakant?  
Enthält Anlagen
1207/XX  
Ö 9.16  
Vorkaufsrecht Friedelstraße 7 und andere wahrnehmen  
Enthält Anlagen
1214/XX  
Ö 9.17  
Bezirklicher Klimaschutz  
Enthält Anlagen
1203/XX  
Ö 9.18  
Schön wie wir  
Enthält Anlagen
1215/XX  
Ö 9.19  
Mündliche Verhandlung Amadeu-Antonio-Stiftung./.Bezirksamt Neukölln  
Enthält Anlagen
1199/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Bodenschutz  
Enthält Anlagen
1015/XX  
Ö 10.2  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil III  
Enthält Anlagen
0625/XX  
Ö 10.3  
Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen.
Enthält Anlagen
0568/XX  
Ö 10.4  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 10.5  
Der Berliner Luftbrücke in Neukölln angemessen gedenken und Neuköllner Jugendliche darüber informieren  
Enthält Anlagen
0824/XX  
Ö 10.6  
Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule  
Enthält Anlagen
0861/XX  
Ö 10.7  
Keine Räumung ohne Schlafplatz  
Enthält Anlagen
0380/XX  
Ö 10.8  
Gehweg Primelweg wieder herstellen  
Enthält Anlagen
0862/XX  
Ö 10.9  
Buslinie M 41 verlängern  
Enthält Anlagen
0732/XX  
Ö 10.10  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 10.11  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 10.12  
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden  
Enthält Anlagen
1022/XX  
Ö 10.13  
Soko BTM
Enthält Anlagen
0427/XX  
Ö 10.14  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
Ö 10.15  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 10.16  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 10.17  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 10.18  
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg  
Enthält Anlagen
1093/XX  
Ö 10.19  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV  
Enthält Anlagen
1094/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 11.2  
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren
Enthält Anlagen
0969/XX  
Ö 11.3  
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen  
Enthält Anlagen
0658/XX  
Ö 11.4  
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 11.5  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 11.6  
fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern  
Enthält Anlagen
1016/XX  
Ö 11.7  
Einrichtung eines Tourismus-Beirates
Enthält Anlagen
1023/XX  
Ö 11.8  
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben  
Enthält Anlagen
1064/XX  
Ö 11.9  
Dienststellen unter einem Dach  
Enthält Anlagen
1062/XX  
Ö 11.10  
Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Enthält Anlagen
0743/XX  
Ö 11.11  
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten  
Enthält Anlagen
0647/XX  
Ö 11.12  
Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen  
Enthält Anlagen
1014/XX  
Ö 11.13  
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 11.14  
Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen
Enthält Anlagen
1017/XX  
Ö 11.15  
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen
Enthält Anlagen
0983/XX  
Ö 11.16  
Wohnungsbaupotentiale nutzen  
Enthält Anlagen
1059/XX  
Ö 11.17  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 11.18  
Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023
Enthält Anlagen
1089/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose  
Enthält Anlagen
1162/XX  
Ö 12.2  
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen  
Enthält Anlagen
1163/XX  
Ö 12.3  
Neuköllner Queerbeauftragte*  
Enthält Anlagen
1165/XX  
Ö 12.4  
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten  
Enthält Anlagen
1166/XX  
Ö 12.5  
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware  
Enthält Anlagen
1167/XX  
Ö 12.6  
Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen  
Enthält Anlagen
1164/XX  
Ö 12.7  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1168/XX  
Ö 12.8  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V  
Enthält Anlagen
1169/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Personalverstärkung für die Neuköllner Gartenarbeitsschule  
Enthält Anlagen
1177/XX  
Ö 14.2  
Anti-Mobbing-Team für Neukölln - Mobbing wirksam bekämpfen!  
Enthält Anlagen
1170/XX  
Ö 14.3  
Keine Zuwendungskürzungen für To Spiti und Al Muntada  
Enthält Anlagen
1178/XX  
Ö 14.4  
Sanktionen im Jobcenter Neukölln aussetzen  
Enthält Anlagen
1185/XX  
Ö 14.5  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches  
Enthält Anlagen
1187/XX  
Ö 14.6  
Parkbänke im Parkfriedhof  
Enthält Anlagen
1171/XX  
Ö 14.7  
Städtepartnerschaften leben – Zivilgesellschaftliches Engagement stärken  
Enthält Anlagen
1179/XX  
Ö 14.8  
Dauercamper bei Standortsuche unterstützen  
Enthält Anlagen
1186/XX  
Ö 14.9  
Bezirksamt Neukölln muss seiner Pflicht zum EU-Freizügigkeitsrecht nachkommen  
Enthält Anlagen
1188/XX  
Ö 14.10  
Kippenboxen  
Enthält Anlagen
1172/XX  
Ö 14.11  
Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)  
Enthält Anlagen
1180/XX  
Ö 14.12  
Licht im Buschkrugpark  
Enthält Anlagen
1173/XX  
Ö 14.13  
Elektrische Fahrzeuge und Ladesäulen für Neukölln  
Enthält Anlagen
1181/XX  
Ö 14.14  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1189/XX  
Ö 14.15  
Parkbänke im Reuterpark  
Enthält Anlagen
1174/XX  
Ö 14.16  
Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen  
Enthält Anlagen
1182/XX  
Ö 14.17  
Städtepartnerschaften!  
Enthält Anlagen
1175/XX  
Ö 14.18  
Barrierefreie Dokumente  
Enthält Anlagen
1190/XX  
Ö 14.19  
Öko-Logisches Grünflächenmanagement  
Enthält Anlagen
1183/XX  
Ö 14.20  
Erhalt des Restschulgartens der Carl-Legien-Schule durch Denkmalschutz  
Enthält Anlagen
1176/XX  
Ö 14.21  
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen  
Enthält Anlagen
1184/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 15.2  
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1028/XX  
Ö 15.3  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1029/XX  
Ö 15.4  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 15.5  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 15.6  
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden  
Enthält Anlagen
1026/XX  
Ö 15.7  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1027/XX  
Ö 15.8  
Ausweichstandort für das Blueberry Inn  
Enthält Anlagen
0854/XX  
Ö 15.9  
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung?  
Enthält Anlagen
1018/XX  
Ö 15.10  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 15.11  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 15.12  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 15.13  
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen  
Enthält Anlagen
1079/XX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez  
Enthält Anlagen
0388/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss r Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • r den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird.

 

Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können.

 

Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen.

 

Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können.

 

Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt.

 

Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“

 

Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt.

 

Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück.

 

Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt.

Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.53 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.22 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.

 

Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend.

 

Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben.

Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958).

In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne.

Hinweise:

  • Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
  • Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.

 

Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet

Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO).

 

Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden.

 

Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden.

 

Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich.

 

Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr  fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen.

 

Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands.

 

Berlin-Neukölln, den 12.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek

 

Kenntnis genommen

   
    24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 27.01.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 16.2  
Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden
Enthält Anlagen
0839/XIX  
Ö 16.3  
Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube  
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0989/XIX  
Ö 16.4  
Asbestregister und -sanierung durchführen
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0023/XX  
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Konzept zur Übernahme von Mietschulden
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Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin
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Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  
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Bebauungsplan XIV-155b („Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“)  
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Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit  
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Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“)  
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Ö 16.14  
Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  
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0926/XX  
               
 
 

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