TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Persönliche Erklärung -nichtöffentlich- |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 2.1 |
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Abwendungsvereinbarung bei Hausverkauf im Miliieuschutzgebiet |
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1157/XX |
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Ö 2.2 |
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Aktionsplakate der BSR Kehrenbürgerkampagne |
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1158/XX |
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Ö 2.3 |
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Gebaren der Immobilienkonglomerats Pears Global Real Estate in Neukölln |
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1159/XX |
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Ö 2.4 |
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Schulreinigung |
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1160/XX |
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Ö 2.5 |
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Umtausch von Gasetagenheizung zu Fernwärme |
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1161/XX |
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Ö 3 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 4 |
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Geschäftliches |
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Ö 4.1 |
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Einspruch Herr BV Schröter gegen das Gegenstandloswerden von Drucksachen der aufgelösten BN-AfD-Fraktion |
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Ö 4.2 |
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Konsensliste |
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Ö 5 |
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Entschließungen |
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Ö 5.1 |
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#FridaysForFuture sind gelebte politische Bildung |
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1191/XX |
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Ö 6 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 6.1 |
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Vorzeitige Beendigung von Mandaten als Bezirksverordnete im Jugendhilfeausschuss |
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1140/XX |
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Ö 6.2 |
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Niederlegung eines Mandats als Bezirksverordneter |
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1143/XX |
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Ö 6.3 |
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Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin |
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1145/XX |
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Ö 6.4 |
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Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss |
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1141/XX |
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Ö 6.5 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Sportausschuss |
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1144/XX |
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Ö 6.6 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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1149/XX |
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Ö 6.7 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Sportausschuss |
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1148/XX |
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Ö 6.8 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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1152/XX |
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Ö 6.9 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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1150/XX |
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Ö 6.10 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als stellvertretende Bürgerdeputierte im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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1194/XX |
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Ö 6.11 |
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Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierte im Jugendhilfeausschuss |
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1156/XX |
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Ö 6.12 |
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Nachrücken einer stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierte |
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1146/XX |
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Ö 7 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 7.1 |
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Abberufung von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen |
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1193/XX |
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Ö 8 |
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Vorlagen zur Wahl |
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Ö 8.1 |
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Wahl von Mitgliedern in den Beirat für das Vivantes Klinikum Neukölln |
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1142/XX |
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Ö 8.2 |
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Wahl eines Bürgerdeputierten in den Sportausschuss |
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1151/XX |
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Ö 8.3 |
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Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Integrationsausschuss |
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1147/XX |
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Ö 8.4 |
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Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Sportausschuss |
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1153/XX |
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Ö 8.5 |
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Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung |
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1154/XX |
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Ö 8.6 |
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Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur |
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1195/XX |
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Ö 8.7 |
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Wahl von Bürgerdeputierten gem. §21 Bezirksverwaltungsgesetz |
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1155/XX |
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Ö 8.8 |
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Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen |
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1192/XX |
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Ö 9 |
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Mündliche Anfragen |
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Ö 9.1 |
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Mobbing an Neuköllner Schulen |
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1208/XX |
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Ö 9.2 |
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Friedhofsflächen |
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1204/XX |
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Ö 9.3 |
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|
Katastrophenschutz in Neukölln gewährleistet? |
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1200/XX |
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Ö 9.4 |
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|
Wieder keine Bestätigungen beim Jobcenter Neukölln? |
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1212/XX |
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Ö 9.5 |
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|
Friedhofskonzepte |
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1197/XX |
|
Ö 9.6 |
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|
Teilhabechancengesetz |
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1209/XX |
|
Ö 9.7 |
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|
Träger im Sozialbereich |
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1205/XX |
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Ö 9.8 |
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|
Bibliothek Alt-Rudow 45 |
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1210/XX |
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Ö 9.9 |
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|
60 Jahre Wetzlar |
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1201/XX |
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Ö 9.10 |
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|
Sozialraumkoordinator*innen in Neukölln |
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1211/XX |
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Ö 9.11 |
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Mieterfeindliche Sanierung Karl-Marx-Str. 179 |
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1213/XX |
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Ö 9.12 |
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|
Moschee in der Gropiusstadt im Imbuschweg |
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1198/XX |
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Ö 9.13 |
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|
Müll- die unendliche Geschichte |
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1206/XX |
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Ö 9.14 |
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|
Europawahl und Migrant*innen |
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1202/XX |
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Ö 9.15 |
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|
Wie lange ist die Leitung des Gemeinschaftshauses Gropiusstadt vakant? |
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1207/XX |
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Ö 9.16 |
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Vorkaufsrecht Friedelstraße 7 und andere wahrnehmen |
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1214/XX |
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Ö 9.17 |
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Bezirklicher Klimaschutz |
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1203/XX |
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Ö 9.18 |
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Schön wie wir |
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1215/XX |
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Ö 9.19 |
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Mündliche Verhandlung Amadeu-Antonio-Stiftung./.Bezirksamt Neukölln |
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1199/XX |
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Ö 10 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 10.1 |
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Bodenschutz |
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1015/XX |
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Ö 10.2 |
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|
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil III |
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0625/XX |
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Ö 10.3 |
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|
Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen. |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0568/XX |
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Ö 10.4 |
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Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen |
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0730/XX |
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Ö 10.5 |
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Der Berliner Luftbrücke in Neukölln angemessen gedenken und Neuköllner Jugendliche darüber informieren |
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0824/XX |
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Ö 10.6 |
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Sanitäre Anlagen Sonnengrundschule |
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0861/XX |
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Ö 10.7 |
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|
Keine Räumung ohne Schlafplatz |
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0380/XX |
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Ö 10.8 |
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|
Gehweg Primelweg wieder herstellen |
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0862/XX |
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Ö 10.9 |
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|
Buslinie M 41 verlängern |
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0732/XX |
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Ö 10.10 |
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|
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee |
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0987/XX |
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Ö 10.11 |
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|
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben |
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0859/XX |
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Ö 10.12 |
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|
Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden |
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1022/XX |
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Ö 10.13 |
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Soko BTM |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0427/XX |
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Ö 10.14 |
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|
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch |
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0927/XX |
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Ö 10.15 |
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Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln |
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0917/XX |
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Ö 10.16 |
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|
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern |
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0928/XX |
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Ö 10.17 |
|
|
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße |
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0920/XX |
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Ö 10.18 |
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|
Bebauung Hochspannungsweg / Birkhuhnweg |
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1093/XX |
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Ö 10.19 |
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|
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil IV |
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1094/XX |
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Ö 11 |
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Beschlussempfehlungen |
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Ö 11.1 |
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|
Handeln statt populistischem Spiel |
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0908/XX |
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Ö 11.2 |
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|
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0969/XX |
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Ö 11.3 |
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|
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen |
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0658/XX |
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Ö 11.4 |
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|
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen |
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0981/XX |
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Ö 11.5 |
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|
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0984/XX |
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Ö 11.6 |
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|
fLotte Kommunal Neukölln - nachhaltig mobil mit Lastenrädern |
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1016/XX |
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Ö 11.7 |
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|
Einrichtung eines Tourismus-Beirates |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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1023/XX |
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Ö 11.8 |
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|
Städtepartnerschaft Neukölln – Bat Yam wiederbeleben |
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1064/XX |
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Ö 11.9 |
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Dienststellen unter einem Dach |
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1062/XX |
|
Ö 11.10 |
|
|
Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0743/XX |
|
Ö 11.11 |
|
|
Tempo 30 in der Fulhamer Allee ausweiten |
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0647/XX |
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Ö 11.12 |
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|
Tag des guten Lebens in Neukölln unterstützen |
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1014/XX |
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Ö 11.13 |
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|
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0918/XX |
|
Ö 11.14 |
|
|
Kiehlufer - Verkehrssicherungsmaßnahmen |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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1017/XX |
|
Ö 11.15 |
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|
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0983/XX |
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Ö 11.16 |
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|
Wohnungsbaupotentiale nutzen |
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1059/XX |
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Ö 11.17 |
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|
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0982/XX |
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Ö 11.18 |
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Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023 |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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1089/XX |
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Ö 12 |
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|
Große Anfragen |
|
|
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Ö 12.1 |
|
|
Gute Arbeit für Neukölln – Arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose |
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1162/XX |
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Ö 12.2 |
|
|
Umgang mit freitäglichem Schulschwänzen |
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1163/XX |
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Ö 12.3 |
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|
Neuköllner Queerbeauftragte* |
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1165/XX |
|
Ö 12.4 |
|
|
Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten |
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1166/XX |
|
Ö 12.5 |
|
|
Flohmarkt Obi, Ort der illegalen verkäufe von Neu, –und Hehlerware |
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1167/XX |
|
Ö 12.6 |
|
|
Vergabe von Bau- und Sanierungsaufträgen |
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1164/XX |
|
Ö 12.7 |
|
|
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel |
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1168/XX |
|
Ö 12.8 |
|
|
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil V |
|
|
1169/XX |
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Ö 13 |
|
|
Große Anfragen - schriftlich |
|
|
|
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Ö 14 |
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|
Anträge |
|
|
|
|
Ö 14.1 |
|
|
Personalverstärkung für die Neuköllner Gartenarbeitsschule |
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1177/XX |
|
Ö 14.2 |
|
|
Anti-Mobbing-Team für Neukölln - Mobbing wirksam bekämpfen! |
|
|
1170/XX |
|
Ö 14.3 |
|
|
Keine Zuwendungskürzungen für To Spiti und Al Muntada |
|
|
1178/XX |
|
Ö 14.4 |
|
|
Sanktionen im Jobcenter Neukölln aussetzen |
|
|
1185/XX |
|
Ö 14.5 |
|
|
Einführung eines elektronischen Klassenbuches |
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|
1187/XX |
|
Ö 14.6 |
|
|
Parkbänke im Parkfriedhof |
|
|
1171/XX |
|
Ö 14.7 |
|
|
Städtepartnerschaften leben – Zivilgesellschaftliches Engagement stärken |
|
|
1179/XX |
|
Ö 14.8 |
|
|
Dauercamper bei Standortsuche unterstützen |
|
|
1186/XX |
|
Ö 14.9 |
|
|
Bezirksamt Neukölln muss seiner Pflicht zum EU-Freizügigkeitsrecht nachkommen |
|
|
1188/XX |
|
Ö 14.10 |
|
|
Kippenboxen |
|
|
1172/XX |
|
Ö 14.11 |
|
|
Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) |
|
|
1180/XX |
|
Ö 14.12 |
|
|
Licht im Buschkrugpark |
|
|
1173/XX |
|
Ö 14.13 |
|
|
Elektrische Fahrzeuge und Ladesäulen für Neukölln |
|
|
1181/XX |
|
Ö 14.14 |
|
|
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
|
|
1189/XX |
|
Ö 14.15 |
|
|
Parkbänke im Reuterpark |
|
|
1174/XX |
|
Ö 14.16 |
|
|
Gefahrensituation in der Glasower Straße entschärfen |
|
|
1182/XX |
|
Ö 14.17 |
|
|
Städtepartnerschaften! |
|
|
1175/XX |
|
Ö 14.18 |
|
|
Barrierefreie Dokumente |
|
|
1190/XX |
|
Ö 14.19 |
|
|
Öko-Logisches Grünflächenmanagement |
|
|
1183/XX |
|
Ö 14.20 |
|
|
Erhalt des Restschulgartens der Carl-Legien-Schule durch Denkmalschutz |
|
|
1176/XX |
|
Ö 14.21 |
|
|
Beschäftigungsmöglichkeiten im Bezirksamt schaffen |
|
|
1184/XX |
|
Ö 15 |
|
|
Mitteilungen |
|
|
|
|
Ö 15.1 |
|
|
Schuldistanz oder Schulschwänzer |
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|
0968/XX |
|
Ö 15.2 |
|
|
Flächendeckende Video-Überwachung der Außenanlage im Rollbergviertel |
|
|
1028/XX |
|
Ö 15.3 |
|
|
Rund um das Fahrrad |
|
|
1029/XX |
|
Ö 15.4 |
|
|
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes |
|
|
0726/XX |
|
Ö 15.5 |
|
|
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer |
|
|
0728/XX |
|
Ö 15.6 |
|
|
Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden |
|
|
1026/XX |
|
Ö 15.7 |
|
|
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
|
|
1027/XX |
|
Ö 15.8 |
|
|
Ausweichstandort für das Blueberry Inn |
|
|
0854/XX |
|
Ö 15.9 |
|
|
Parklets als wirksame und kostengünstige Alternative pro Verkehrsberuhigung? |
|
|
1018/XX |
|
Ö 15.10 |
|
|
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum |
|
|
0974/XX |
|
Ö 15.11 |
|
|
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten |
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|
0971/XX |
|
Ö 15.12 |
|
|
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen |
|
|
0980/XX |
|
Ö 15.13 |
|
|
Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen |
|
|
1079/XX |
|
Ö 16 |
|
|
Vorlagen zur Kenntnisnahme |
|
|
|
|
Ö 16.1 |
|
|
Versagung von weiteren Umnutzungen von Gewerberäumen im Reuterkiez |
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|
0388/XX |
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|
|
VORLAGE |
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Begründung: Eine übermäßige gastronomische Struktur gefährdet die Grundversorgung der Bevölkerung in einem Wohngebiet und übt darüber hinaus einen Druck auf die Gewerbemieten aus, die zur Verdrängung von bestehenden Betrieben und sozialer Infrastruktur führt. -Zwischenbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend. Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben. Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958). In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne. Hinweise: - Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
- Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.
Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO). Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden. Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden. Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen. Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands. Berlin-Neukölln, den 12.02.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat -Schlussbericht- Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 27.01.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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15.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.8 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.
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30.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Wewer begründet die Intention des Antrags. Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild. Herr Schulze von der CDU begrüßt den Antrag im Grundsatz. Er bringt in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag (kursiv dargestellt, Begründung bleibt unverändert) wie folgt ein: „Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez zu prüfen, inwieweit eine Verdrängung von sozialer Infrastruktur und Gewerberäumen stattfindet und ggf. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen.“ Herr Scharmberg bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Herr BzStR Biedermann führt hierzu aus, dass die Verwaltung die gesetzlichen Regelungen in als Wohngebiet ausgewiesenen Bereichen prüft. Einschränkungen sind dann möglich, wenn die Anzahl der Gastronomie nicht mehr der Versorgung dient, also eine Überversorgung eintritt. Die von der CDU eingebrachte Änderung hält er für schwierig umsetzbar. Seine Abteilung erreichen leider immer öfter auch Hilferufe von Gewerbetreibenden, der Handlungsdruck ist bekannt und vorhanden, so dass die vorgeschlagene Änderung am Antrag als solches nicht viel bewirkt. Herr Groth bestätigt die Ausführungen und erläutert ergänzend den Begriff der Häufung in diesem Zusammenhang. Die Verwaltung ist hier tätig und untersucht bereits die Ursachen und Gründe. Herr Schulze zieht aufgrund der Ausführungen den Änderungsantrag zurück. Die Vorsitzende lässt daraufhin den ursprünglichen Antrag abstimmen, welcher einstimmig (bei Fehlen der AfD) angenommen wird.
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13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der Gr. FDP zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
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27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 16.1 - vertagt |
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18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 2.53 - vertagt |
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20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.22 - vertagt |
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10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.15 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Da es im Bezirksamt zu dieser Thematik bisher keine Expertise gab, wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Hierbei wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine Steuerung durch Änderung des Planungsrechts (d. h. durch Festsetzung neuer Bebauungspläne / "Verhinderungsbebauungspläne") mit großen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet wäre. Dieser Weg soll daher nicht weiterverfolgt werden.Er wäre einerseits sehr langwierig und aufwändig und sind andererseits die Erfolgsaussichten auf eine rechtssichere Festsetzung sehr gering. Im Sinne von möglichst kurzfristigen und effektiven Handlungsmöglichkeiten wäre dies nicht zielführend. Kurzfristige und schlagkräftige Handlungsoptionen sind uns nur durch die vorhandenen Möglichkeiten der planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben gegeben. Beim größten Teil des Reuterkiezes handelt es sich planungsrechtlich um „Allgemeines Wohngebiet“ nach den Regelungen der Bauordnung Berlin von 1958 (BauO Bln 1958). In kleinen Bereichen existieren festgesetzte Bebauungspläne. Hinweise: - Die in der Baunutzungsverordnung enthaltene Bestimmung, dass die ansässigen Betriebe der Gebietsversorgung dienen müssen, ist in der BauO Bln 1958 nicht enthalten und somit nicht anwendbar.
- Für den Kottbusser Damm und die Sonnenallee ist gemischtes Gebiet festgelegt. Für diese beiden Straßenzüge gelten die folgenden Ausführungen nicht.
Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet Zur Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet können die beiden Aspekte "unverträgliche Häufung" und "Störung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse" herangezogen werden. Sowohl in § 7 Nr. 5 der BauO Bln 1958 als auch in § 15 der BauNVO (für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen) ist geregelt, dass Vorhaben nur zulässig sind, wenn "durch ihre Benutzung keine Nachteile oder Belästigung verursachen können, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind" (BauO Bln 1958) bzw. "im Einzelfall unzulässig [sind], wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden." (BauNVO). Um die neu beantragten Vorhaben danach beurteilen zu können, ob durch sie solche unzulässigen Auswirkungen mittels Häufung oder Belästigung / Störungen ausgehen können, ist zunächst eine detaillierte Aufnahme und Bewertung des Bestandes vorzunehmen. Nur auf dieser Grundlage können neu beantragte Betriebe beurteilt werden. Wir haben deshalb eine entsprechende Bestandsaufnahme für den Reuterkiez begonnen, in der wir sämtliche Erdgeschossnutzungen nach ihrer Art, den spezifischen Eigenheiten (wie z. B. Öffnungszeiten, Art und Menge des Publikums) dokumentieren und bewerten. Die Bestandsaufnahme wurde begonnen und soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist allerdings eine Dauer von mindestens drei Monaten anzusetzen. Nach Fertigstellung soll die Bestandsaufnahme regelmäßig fortgeschrieben / aktualisiert werden. Nach Vorliegen der Daten ist eine Beurteilung aller neu beantragten Vorhaben möglich (insbesondere hinsichtlich Häufung). Ziel soll es sein, möglichst wenige neue gastronomische oder "touristische" Einrichtungen zuzulassen. Eine Versagung wird auch künftig nur im Wege einer Einzelfallprüfung und mit entsprechend rechtssicherer Begründung möglich sein. Ein Pauschalausschluss ist wegen des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Parallel dazu werden im Rahmen der Erstellung des bezirklichen Tourismuskonzeptes auch Aspekte zur Steuerung eines "stadtverträglichen Tourismus" untersucht und im weiteren Prozess flankierende Maßnahmen vorgeschlagen und festgelegt. Dies soll unter Beteiligung der Betroffenen (sowohl Anwohner*innen / im Gebiet Lebende und Arbeitende als auch Gastronomiebetreiber*innen) in diesem Jahr fortgeführt werden. Der erste Workshop zum Stadtverträglichen Tourismus mit lokalen Akteur*innen hat am 7.11.2018 im Rathaus Neukölln stattgefunden. Die Ergebnisse aus diesem Workshop werden in das Beteiligungskonzept zum Stadtverträglichen Tourismus einfließen. Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen und von diesen ausgehenden Störungen wurden neben bau- und planungsrechtlichen Aspekten auch die Handlungsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bei verhaltensbedingten Störungen und des SGA in Bezug auf die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für Außenbestuhlung etc. in den Fokus genommen. Hier sollen einerseits die Zusammenarbeit verstärkt und andererseits die Möglichkeit der Genehmigung und Durchsetzung mit dem Ziel der Verschärfung geprüft werden. Hierzu gab es ein erstes Treffen unter Leitung des Bezirksbürgermeisters und des Stadtrates für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste mit Teilnehmern aus dem Bereich Sondernutzung öffentlichen Straßenlands. Berlin-Neukölln, den 12.02.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat Redebeträge: Herr BV Leppek, Herr BzStR Biedermann, Herr BV Leppek Kenntnis genommen
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24.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bereich des Milieuschutzgebietes Reuterkiez die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die weitere Umnutzung von Gewerberäumen zu gastronomischen Einrichtungen zu versagen. Eingangs wird auf den Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 12.02.2019 verwiesen, den die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.04.2019 zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen am 16.06.2020 konnte durch die Verwaltung nun die beschaffte Erfassungs- und Auswertungsanwendung AGILIS vorgestellt werden, mit welcher eine kiezverträgliche Steuerung der Gastronomie im Reuterkiez ermöglicht wird. Da für diese Aufgabe kein zusätzliches Personal zur Verfügung stand, erfolgte zusammen mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung (welche einen Großteil der Kosten getragen hat) eine Kooperation mit Student*innen. Diese haben dann für den Bezirk die Datenerfassung im Reuterkiez vorgenommen. Mit Stand Juni 2020 sind für den Reuterkiez insgesamt 1.426 Datensätze hinterlegt, von denen 218 gastronomische Einrichtungen umfassen. Durch AGILIS erfolgt eine Visualisierung der aktuellen Nutzungsart in den Erdgeschosszonen, welche zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden wird. Wenn durch die Häufung von gastronomischen Einrichtungen eine nachteilige Entwicklung des Gebiets und damit einhergehend auch eine weitere Belästigung für die nähere Wohnbevölkerung zu erwarten ist, werden neue Vorhaben planungsrechtlich nicht genehmigt. Gleichwohl ist ein Pauschalausschluss neuer gastronomischer Einrichtungen aufgrund des grundsätzlich bestehenden Rechtsanspruchs auf Genehmigung nicht möglich. Es bedarf jeweils einer Einzelfallprüfung, entscheidend ist dabei auch der letzte genehmigte Stand. Die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem letzten genehmigten Stand und der tatsächlichen Nutzung werden mit dem neuen Instrument sukzessive in Übereinstimmung gebracht werden können. Die Stadtplanung wird des Weiteren nun auch vor den Entscheidungen des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) zu Sondernutzungen (Außenbestuhlung) beteiligt. Erst wenn die Antragssteller*innen eine planungs-und bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Hauptnutzung vorlegen können, erfolgt die weitere Prüfung beim SGA für beantragte Sondernutzungen. Perspektivisch lässt sich die Nutzung der Software, vorbehaltlich zur Verfügung stehender finanzieller als auch personeller Ressourcen, auch auf andere Kieze bzw. andere Bereiche (z.B. Wettlokale) ausweiten. Die Bestandsaufnahme muss regelmäßig gepflegt werden, um die Aktualität der Arbeitsgrundlage gewährleisten zu können. Eine Verringerung der gastronomischen Einrichtungen ist gleichwohl nur langfristig erreichbar. Eine belastbare Prognose ist gegenwärtig noch nicht möglich, dafür ist das eingeführte Verfahren noch zu neu. Die Bauberatung hat allerdings bereits seit dem Beschluss der BVV gezielter auf beantragte Nutzungsänderungen geschaut und bei Häufungen entsprechend abgelehnt. Mit dem neuen Verfahren ist zusammenfassend eine gute Grundlage für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei gastronomischen Einrichtungen geschaffen worden. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 27.01.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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Ö 16.2 |
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Eingliederungsmittel vollständig für Neukölln verwenden |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0839/XIX |
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Ö 16.3 |
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Sicherstellung des Standortes der Tee- und Wärmestube |
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0989/XIX |
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Ö 16.4 |
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Asbestregister und -sanierung durchführen |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0023/XX |
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Ö 16.5 |
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Konzept zur Übernahme von Mietschulden |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0134/XX |
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Ö 16.6 |
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Neue Brunnengalerie – Pilotprojekt für ganz Berlin |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0260/XX |
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Ö 16.7 |
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Hauptamtliche Leitung der Seniorenfreizeitstätten |
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0368/XX |
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Ö 16.8 |
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Antragsstau bei Wohnungsberechtigungsschein-Anträgen abbauen |
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0433/XX |
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Ö 16.9 |
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Wassermenge und Wasserqualität im Rudower Fließ |
![Geänderter Beschluss](/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/achtung_bes.gif) |
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0459/XX |
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Ö 16.10 |
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Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln |
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0521/XX |
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Ö 16.11 |
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Bebauungsplan XIV-155b
(„Johannisthaler Chaussee / Wildmeisterdamm“) |
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0846/XX |
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Ö 16.12 |
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Öffnung der U-Bahnhöfe für Obdachlose in der kalten Jahreszeit |
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0855/XX |
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Ö 16.13 |
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Bebauungsplan 8- 14 - („südliche Späthstraße“) |
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0925/XX |
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Ö 16.14 |
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Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“) |
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0926/XX |
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