Drucksache - 1026/XX
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Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird verpflichtet, die Mitarbeiter, die mit den Identitätsfeststellungen von Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen oder auch mit dieser Problematik beschäftigt sind, in Fragen zum Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) umfassend zu schulen.
Begründung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA/138/XX, insbesondere bei den Fragen 2) und 3) haben sich eklatante Fehler im Verständnis zum Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) aufgezeigt. Erstens hat die Beantwortung der Kleinen Anfrage mehr als ein Jahr angedauert. Zweitens genügte schon ein kurzer Blick, um das fehlende Verständnis zum Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von EU-Bürgern (FreizügG/EU) zu erkennen. Da diese Problematik mit den Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen für Neukölln von großer Bedeutung ist, ist eine Schulung der Mitarbeiter erforderlich. |
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