Drucksache - 1160/XX
Frage 1: In einer Antwort auf eine mündliche Anfrage schrieb das BA am 23.01.2019, dass sich die Kosten für eine Tagesreinigungskraft bei einer täglichen Arbeitszeit von 5 Stunden auf 4.400 € monatlich belaufen würden. Dieser Betrag erscheint mir recht hoch, daher meine Nachfrage: Aus welchen Einzelposten setzt sich dieser Betrag von 4.400 € zusammen und wie hoch sind diese? Ich würde mich hier über eine detaillierte Aufstellung inklusive Berechnungsgrundlage freuen.
Frage 2: Derzeit werden Schulen in Neukölln von Reinigungskräften gereinigt, die nicht direkt beim Bezirk, sondern bei Privatunternehmen angestellt sind. Es gibt Beschwerden, dass die Arbeitszeit, die für die Reinigung der jeweiligen Schulen vorgesehen ist, zu niedrig bemessen ist, was dazu führt, dass die Schulen entweder nicht gründlich gereinigt werden oder die Reinigungskräfte unbezahlte Überstunden machen. Welche Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeit und Reinigungsleistung/-umfang (Zeit für bestimmte Reinigungstätigkeit wie z.B. Toiletten) sowie Lohnhöhe sind für die Reinigungskräfte in den Verträgen zwischen BA und Reinigungsfirmen vorgesehen? |
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