Drucksache - 0726/XX
Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, die Schulleiter der Neuköllner Schulen aufzufordern, zur Durchsetzung eines normalen Unterrichts, § 63 Absatz 2 Berliner Schulgesetz anzuwenden und sicherzustellen, dass im Fall von körperlicher Gewalt unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignete Ordnungsmaßnahmen nach §63, Absatz 2 getroffen werden, die dem Lehrer ermöglichen, seine Lehrtätigkeit angstfrei und ohne Unterbrechung fortzusetzen.
Begründung: Zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes bedarf es der Anwendung von über Erziehungsmaßnahmen hinausgehende Ordnungsmaßnahmen, die in Absatz 2 Nr. 1 bis Nr. 5 aufgeführt sind. Dadurch können störende Schüler wirkungsvoll aus dem Unterricht oder der Schule entfernt werden, um lernwilligen Schülern, einen normalen Unterricht zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen werden an Neuköllner Schulen selten bis nie angewendet. |
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