Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, den auf Grundlage des BVV-Beschlusses 1293/XIX am 8. September 2015 im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellten Zeitplan für weitere Voruntersuchungen für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch („Milieuschutz“) entsprechend umzusetzen.
Dafür sollen in den fünf Quartalen beginnend ab 1.1.2016 Voruntersuchungen in folgenden Sozialräumen durchgeführt werden:
1. Flughafenstraße / Donaustraße
2. Rixdorf
3. Körnerpark / Rollberg
4. Hertzbergplatz / Treptower Straße Nord
5. Silbersteinstraße / Glasower Straße
Zur Finanzierung der Voruntersuchungen sollen die in Aussicht gestellten Landesmittel in Anspruch genommen werden.
Begründung:
Die abgeschlossene Voruntersuchung für den Reuterplatz sowie der Zwischenbericht für die Schillerpromenade haben gezeigt, dass die Bedingungen für die Ausweisung von Milieuschutzgebieten gegeben sind. In den beschriebenen Strecken sollen daher in den nächsten 15 Monaten weitere Verdachtsgebiete in Neukölln untersucht werden.
Entsprechend des Beschlusses 1293/XIX hat das Bezirksamt weitere Gebiete identifiziert, die einer Voruntersuchung bezüglich der Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen bedurften. Die Bezirksverordnetenversammlung hat sodann mit Beschluss 1402/XIX einen Zeitplan ab 01. Januar 2016 erbeten.
Das Bezirksamt hatte zunächst den Entschluss gefasst, die Gebiete in folgender Reihenfolge zu untersuchen:
Flughafenstraße/ Donaustraße: I. Quartal 2016
Rixdorf: II Quartal 2016
Körnerpark/ Rollberg: III. Quartal 2016
Hertzbergplatz/ Treptower Straße Nord: IV. Quartal 2016
Silbersteinstraße/ Glasower Straße: I. Quartal 2017
Das Bezirksamt hat sich dazu entschieden, die ersten drei Gebiete zusammen auszuschreiben, um mithin schnellere Ergebnisse zu erzielen. Dies ist gelungen. Die Ergebnisse wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 zur Kenntnis gereicht. Die Bezirksverordnetenversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 13. Juli 2016 auch hier den Beschluss fassen, für diese Gebiete Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs zu erlassen. Diese werden ebenfalls schnellstmöglich in Kraft treten.
Für die beiden noch ausstehenden Gebiete Hertzbergplatz/ Treptower Straße und Silbersteinstraße/ Glasower Straße werden die Untersuchungen entsprechend des Zeitplanes erfolgen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Juli 2016
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyBlesing
BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat