Drucksache - 1299/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters sowie bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die personelle Ausstattung der Mobilitätshilfedienste in Neukölln verbessert wird, um mobilitätseingeschränkten Menschen die nötige Unterstützung beim Verlassen ihrer Wohnung (Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge, Spaziergänge) im notwendigen Umfang kontinuierlich zu ermöglichen.
____ Mobilitätshilfedienste in Neukölln
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. September 2015 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters sowie bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die personelle Ausstattung der Mobilitätshilfedienste in Neukölln verbessert wird, um mobilitätseingeschränkten Menschen die nötige Unterstützung beim Verlassen ihrer Wohnung (Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge, Spaziergänge) im notwendigen Umfang kontinuierlich zu ermöglichen.
Die Berliner Mobilitätshilfedienste, welche von der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Landesmitteln gefördert werden, bieten Begleitdienste und Rollstuhlschiebedienste für ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an, die ihre Wohnung aufgrund Alter, Behinderung oder Krankheit nicht ohne fremde Hilfe verlassen können. Für den Bezirk Neukölln wird der Dienst durch den Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. erbracht. Weitere gemeinnützige Träger bieten ebenfalls Begleit- und Schiebedienste in Neukölln an.
Das Bezirksamt Neukölln hat im Rahmen der Trägerversammlung auf die personelle Ausstattung der Mobilitätshilfedienste hingewiesen und wiederholt thematisch eingebracht. Auf der Maßnahmenkonferenz von Bezirksamt und Jobcenter Neukölln am 29.09.2015 wurden zur Unterstützung der Dienste entsprechende Planungen bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) umfassend berücksichtigt und bis zum Teil einschließlich Februar 2017 gesichert. Das Bezirksamt wird sich selbstverständlich auch darüber hinaus weiterhin für die Sicherstellung dieser Angebote einsetzen.
Das Bezirksamt sieht den BVV- Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 12.01.2016Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeySzczepanski BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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