Drucksache - 1382/XIX  

 
 
Betreff: Erhalt der Brunnengalerie im Blumenviertel bis 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD 
Verfasser:1.
2. CDU
Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit Nachdruck bei der Senatverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Wasserbehörde dafür einzusetzen,

 

1)      dass die Brunnengalerie im Buckow – Rudower Blumenviertel mindestens bis 2022 in Betrieb bleibt und die Brunnen, die unter einer Förderleistung von 75 % liegen, wieder auf eine maximale Förderleistung instand gesetzt werden.

 

2)      dass die Fördermenge nach Fertigstellung des neuen Wasserwerkes so angehoben wird, dass  der Grundwasserspiegel nicht weiter ansteigt.

 

3)      dass bis 2022 der jeweilige Grundwasserspiegel erfasst und diese Daten offengelegt werden.

 

 

 

 

 

Nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt sich  mit der entsprechenden Bitte, die Brunnengalerie  im Buckow-Rudower Blumenviertel zu erhalten, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.

 

Diese teilten mit, dass die Anlage zunächst nur bis 2017 einer wasserbehördlichen Genehmigung unterliegt und ein Weiterbetrieb mit Ablauf des Jahres 2017 neu bewertet und erlaubt werden müsse. Ob eine Erlaubnis jedoch erteilt wird, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht abschließend beantwortet. Der zuständige Staatssekretär äußert sich in seinem Schreiben wie folgt: „Der weitere Betrieb der Grundwasser-regulierungsanlage im Glockenblumenweg durch die öffentliche Hand zur Trockenhaltung von nicht fachgerecht abgedichteten Kellern ist äußerst problematisch, da er einen Präzedenzfall schaffen würde und Forderungen in der ganzen Stadt nach sich ziehen könnte. Die Kosten hierfür wurden auf bis zu 90 Mio. Euro/Jahr geschätzt.“

 

Er teilt weiterhin mit, dass für Kellerwasserschäden 3 Pilotgebiete untersucht werden, um den Betroffenen Hilfe zur Selbsthilfe aufzuzeigen, um die Behebung von Schäden zu erreichen. Das Gebiet im Blumenviertel ist Teil der Untersuchung. Ergebnisse liegen jedoch nach Kenntnis des Bezirksamtes noch nicht vor.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den          . Juni 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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