Auszug - Schwerpunkte im Haushalt kenntlich machen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge bei allen Titeln, die eine Schwerpunktsetzung des Bezirks beinhalten (z.B. Wachschutz, Koffer für Mobile Bürgerämter, 100 Jahre Körnerpark), die Art und die Höhe des Schwerpunktes in den Erläuterungen zum jeweiligen Titel ergänzen. Sollte dies vor Beschluss des Haushaltes durch die Bezirksverordnetenversammlung nicht mehr möglich sein, wird dem Bezirksamt mit Annahme dieses Antrages eine Vollmacht erteilt, die entsprechenden redaktionellen Änderungen nachträglich durchzuführen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
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