Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/-innen oder Publizist/-innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Jobcenter entwickelt werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbstständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 12.16 - überwiesen
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung
selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen in der Trägervertretung des
Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur
Gruppe der selbständigen Küns
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich
zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen
in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung,
ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/-innen oder
Publizist/-innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der
Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes
Kriterium anerkannt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden,
ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer
Berufe beim Jobcenter entwickelt werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt gebeten,
sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen
über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbstständigkeit in
künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene
Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben
herangezogen werden kann.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss
wird einstimmig zugestimmt.
16.06.2009 - Sozialausschuss
Ö 6 - vertagt
Frau Schoenthal teilte dem Sozialausschuss mit, dass der Antrag von der
Tagesordnung genommen wird, da Frau Dr
Frau
Schoenthal teilte dem Sozialausschuss mit, dass der Antrag von der Tagesordnung
genommen wird, da Frau Dr. Stelz, die bei der heutigen Sitzung des Ausschusses
verhindert ist, zu diesem Antrag einige Informationen bereitstellen wollte.
Der
Antrag wird auf die nächste Sitzung vertagt.
30.06.2009 - Sozialausschuss
Ö 7 - vertagt
Frau Dr
Frau Dr.
Stelz stellt dem Ausschuss den Antrag ihrer Fraktion vor. Herr BzStR Büge teilt
mit, dass dies Bundesrecht betrifft.Nach Diskussion wird der Antrag zurückgestellt.
14.06.2011 - Sozialausschuss
Ö 4 - im Ausschuss zurückgezogen
Frau Schoenthal erteilt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Dr
Frau Schoenthal erteilt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Dr. Stelz das Wort. Diese erläutert den Antrag zur Drucksache 0916/XVIII und zieht diesen anschließend zurück.
22.06.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 11.2 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der LINKEN in folgender Fassung zurückgezogen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/-innen und Publizist/-innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/-innen oder Publizist/-innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim Jobcenter entwickelt werden kann.
Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Jobcenter Neukölln dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbstständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.