Auszug - Ausweisung einer Erhaltungssatzung
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob für die Gebiete um den Reuterplatz und um den Richardplatz die Ausweisung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuch zur Steuerung der Entwicklung möglich und sinnvoll ist.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen und LINKEN zugestimmt. |
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