Drucksache - 1881/XVIII
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt das Schreiben des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftsschutz bezüglich des Bauvorhabens auf dem Gelände der Dorfkirche bekannt, und kann das Bezirksamt die Empfehlung, dieses historische Gelände nicht zu bebauen und stattdessen einen in der Nähe liegenden Standort zu wählen, nachvollziehen und unterstützen?
2. Sind die Begriffe der „kulturhistorischen Bedeutung“ und der Erhaltungssatzung auf den Standort alte Dorfkirche anwendbar, und wenn nein, warum nicht?
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