Drucksache - 1871/XVIII
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Am 08. September 2011 hat die Untere Straßenverkehrsbehörde - dem Beschluss folgend - nach Wiederherstellung des Zweirichtungsverkehres im südlichen Abschnitt der Schönefelder Straße, ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t ab Lieselotte-Berger-Straße angeordnet.
Eine entsprechende Anordnung dieses Verbotes ist auf der Brandenburger Seite ebenfalls erfolgt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
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