Tagesordnung - 45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Stadtvilla Global
Ort: Otto-Wels-Ring 37, 12351 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Protokoll der 44. Sitzung      
Ö 2  
Kiez-AG      
Ö 3  
Stadtvilla Global: Vorstellung der Einrichtung und der Arbeit - u. a. Sommerschule      
Ö 4  
Keine Zusammenarbeit mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs  
Enthält Anlagen
1308/XVIII  
Ö 5  
Keine Homophobie in Neuköllner Jugendeinrichtungen  
Enthält Anlagen
1309/XVIII  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Trägerwechsel bei Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
1193/XVIII  
Ö 7  
Kita-Ausbildungsverbund  
1385/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.04.2010 wurden sowohl die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als auch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde bereits im Zwischenbericht wiedergegeben. Mit Schreiben vom 28.01.2011 gab nun die Staatssekretärin Claudia Zinke der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende Auskunft:

 

Frau Zinke begrüßt den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln als einen Diskussionsbeitrag der Initiativen ihres Hauses den zukünftigen Fachkräftebedarf um Bereich Kindertagesstätten zu sichern.

 

Es freut sie, dass aus den Reihen der Bezirksverordneten die berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher als ein Erfolg versprechender Weg eingeschätzt wird, den Anteil berufs- und lebenserfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten zu erhöhen. Da auch sie diese Auffassung teilt, hat sie dazu beigetragen, die Kapazitäten für diese Teilzeitausbildung in den letzten Jahren zu erhöhen.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen für die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO-Sozialpädagogik) niedergelegt. Bewerberinnen und Bewerber, die über die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife verfügen, müssen demnach eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss müssen über eine berufliche Vorbildung verfügen. Nach diesen Vorschriften ist das Vorschalten einer einjährigen Maßnahme mit Mehraufwandsentschädigung nicht erforderlich.

 

Im Sinne einer langfristigen Personalplanung kann es jedoch sinnvoll sein, geeigneten Personen über eine einjährige Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 d des SGB II die Möglichkeit zu eröffnen, sich in diesem Arbeitsfeld zu erproben und danach zu entscheiden, ob eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Frage kommt.

 

Nach der Verordnung zum Kindertagesförderungsgesetz können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in der berufsbegleitenden Ausbildung befinden in Abstimmung mit der Aufsicht über die Kindertagesstätten auf den Personalschlüssel angerechnet werden, wenn die Rahmenbedingung der Einrichtung dies zulassen.

 

   
    24.03.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.9 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten des Bezirks zu bewältigen ist:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten des Bezirks zu bewältigen ist:

 

1.    Beim Berliner Senat ist darauf hinzuwirken, dass die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher spätestens mit Beginn des neuen Kita-Jahres am 01.08.2010 erhöht werden.

 

2.    Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Kapazitäten für die berufsbegleitende Zusatzqualifikation von Erzieherinnen und Erziehern aus berufsverwandten Gruppen erweitert werden.

 

3.    Zu prüfen ist die Schaffung eines Ausbildungsverbundes zwischen dem Kita-Eigenbetrieb SüdOst und den freien Trägern mit dem Ziel, den kurzfristigen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern durch berufsbegleitende Zusatzqualifikation sowie den mittel- und langfristigen Bedarf durch eigenen Nachwuchs zu decken. Hierbei ist beim Senat darauf hinzuwirken, dass eine Finanzierung für neu gegründete Ausbildungsstätten bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr erfolgt, weil die Prüfungen durch eine anerkannte staatliche Ausbildungsstätte vorgenommen werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    15.04.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Karaaslan verliest den Antrag

Frau Karaaslan verliest den Antrag.

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertagesstätten des Bezirks zu bewältigen ist:

1. Beim Berliner Senat ist darauf hinzuwirken, dass die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher spätestens mit Beginn des neuen Kita-Jahres am 01.08.2010 erhöht werden.

2. Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass die Kapazitäten für die berufsbegleitende Zusatzqualifikation von Erzieherinnen und Erziehern aus berufsverwandten Gruppen erweitert werden.

3. Zu prüfen ist die Schaffung eines Ausbildungsverbundes zwischen dem Kita-Eigenbetrieb SüdOst und den freien Trägern mit dem Ziel, den kurzfristigen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern durch berufsbegleitende Zusatzqualifikation sowie den mittel- und langfristigen Bedarf durch eigenen Nachwuchs zu decken. Hierbei ist beim Senat darauf hinzuwirken, dass eine Finanzierung für neu gegründete Ausbildungsstätten bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr erfolgt, weil die Prüfungen durch eine anerkannte staatliche Ausbildungsstätte vorgenommen werden.

Begründung:

Der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern in Berliner Kindertagesstätten ist mittlerweile zu einem bezirksübergreifenden Problem geworden und führt unter anderem dazu, dass nicht mehr allen Kindern, die einen Anspruch darauf haben, ein Kita-Platz angeboten werden kann. Durch die Maßnahmen infolge des Kita-Volksbegehrens werden darüber hinaus dringend weitere Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Ebenso ergibt sich aus der Altersstruktur der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten weiterer Handlungsbedarf. Die in den letzten Jahren verringerten Ausbildungskapazitäten in Berlin verschärfen das Problem zusätzlich.

Herr Ahrens nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Dem ersten Punkt sei zuzustimmen, dies werde jedoch nicht dazu führen, dass es mehr Erzieherstellen gebe.

Der 2. Punkt sei absolut sinnvoll, weil mit der zusätzlichen Qualifizierung von Personen aus berufsverwandten Gruppen eine reale Kapazitätserhöhung verbunden sei. Herr Ahrens präsentiert hierzu einen erweiterten Formulierungsvorschlag:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass geeigneten Arbeitssuchenden aus anderen Qualifizierungsfeldern ermöglicht wird, den Erzieherberuf zu ergreifen. Dazu wird vorgeschlagen, geeigneten Arbeitssuchenden zusätzlich zum Erzieherschlüssel zu ermöglichen, eine einjährige Maßnahme mit Mehraufwandsentschädigung zu absolvieren. Danach soll – ebenfalls ohne Anrechnung auf den Erzieherschlüssel – eine berufsbegleitende Erzieherausbildung absolviert werden können. Diese sollte z. B. über den öffentlichen Beschäftigungssektor finanziert werden. Träger und Einrichtungen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, sollten verpflichtet werden, den so qualifizierten Arbeitssuchenden nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme eine Übernahmegarantie in den Stellenplan auszusprechen.

Punkt 3 des Antrags sei unzutreffend. Da es sich bei der Erzieherausbildung nicht um eine duale Ausbildung, sondern eine Fachschulausbildung handele, sei die Bildung eines Ausbildungsverbunds nicht möglich. Dieser Punkt sollte deshalb ersatzlos gestrichen werden.

Frau Karaaslan ist mit dem veränderten Vorschlag einverstanden.

Herr Heeb betont die Wichtigkeit der Absprache mit dem Job-Center, damit diejenigen partizipieren, die für sich eine reale Berufsperspektive mit der Qualifizierung verbinden, und nicht diejenigen, die das Job-Center gern vermitteln möchte. Eine Übernahmegarantie sieht er aus Sicht eines kleinen Trägers als schwierig an. Herr Ahrens weist auf die Möglichkeit hin, dass die Übernahmegarantie durch den Verband ausgesprochen werden könnte. Herr Rühlmann betont das Erfordernis einer nachhaltigen Beschäftigung der qualifizierten Personen.

Frau Pohl fragt nach, ob sie richtig verstanden habe, dass das Bezirksamt nach dem vorliegenden Vorschlag selbst nichts tue, es werde lediglich versucht, Jobcenter und Senatsverwaltung dazu zu bringen, etwas zu tun. Frau Vonnekold bestätigt dies, sie halte dies aber für sinnvoll, weil auf diese Weise die Prozesse angeschoben werden könnten. Herr Ahrens legt dar, dass der JHA mit diesem Vorschlag seine Funktion der Jugendhilfeplanung wahrnehme.

Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    28.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass geeigneten Arbeitssuchenden aus anderen Qualifizierungsfeldern ermöglicht wird, den Erzieherberuf zu ergreifen. Dazu wird vorgeschlagen, geeigneten Arbeitssuchenden zusätzlich zum Erzieherschlüssel zu ermöglichen, eine einjährige Maßnahme mit Mehraufwandsentschädigung zu absolvieren. Danach soll ebenfalls ohne Anrechnung auf den Erzieherschlüssel - eine berufsbegleitende Erzieherausbildung absolviert werden können. Diese sollte z. B. über den öffentlichen Beschäftigungssektor finanziert werden. Träger und Einrichtungen, die diese Möglichkeit nutzen möchten, sollten verpflichtet werden, den so qualifizierten Arbeitssuchenden nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme eine Übernahmegarantie in den Stellenplan auszusprechen.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    08.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
    Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

   
    23.03.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 8  
Eltern haften für ihre Kinder  
Enthält Anlagen
1092/XVIII  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10  
Nächste Sitzung: 20. Mail 2010      
               
 
 

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