Auszug - Keine Zusammenarbeit mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 15.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Stadtvilla Global
Ort: Otto-Wels-Ring 37, 12351 Berlin
1308/XVIII Keine Zusammenarbeit mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUJugendhilfe
Verfasser:Schwarzer, ChristinaFinger, Jutta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Antrag wurde im JHA abgelehnt und mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung über den Ältestenrat an die BVV überwiesen

Der Antrag wurde im JHA abgelehnt und mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung über den Ältestenrat an die BVV überwiesen. Der Ältestenrat hält die Entscheidung des JHA für ungünstig, da die Beschlussempfehlung des JHA - Ablehnung des Antrags, Milli Görüs zukünftig keine Plattform zu bieten - in der BVV schwer in der Öffentlichkeit zu vermitteln wäre. Der Ältestenrat hat den Antrag darum in den JHA zurückgeschickt und bittet darum, den Antrag so umzuformulieren, dass dem zugestimmt werden kann. *)

 

Herr Ahrens und Herr Lemming halten die Zurückweisung der Beschlussempfehlung durch den Ältestenrat für inakzeptabel. Der Ältestenrat könne nicht versuchen, eine neue Entscheidung zu erwirken, weil ihm die Beschlussempfehlung nicht gefalle. Diese Verfahrensweise sei ein Beschwerdegrund. Um eine veränderte Beschlussempfehlung zu erwirken, müsse ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Herr Wittke weist darauf hin, dass der Ablehnung einer Zusammenarbeit mit Milli Görüs in der Zukunft nichts entgegen stünde. Die Formulierung des Antrags impliziere jedoch, dass das Bezirksamt in der Vergangenheit mit Milli Görüs zusammengearbeitet habe. Dieses sei nicht zutreffend und darum sei der Antrag abgelehnt worden.

 

Herr Ahrens betont nochmals, dass die Verfahrensweise des Ältestenrats inakzeptabel sei.

 

Frau Schwarzer beschreibt die Verfahrensweise, wonach der neu formulierte Antrag als Antrag des JHA in die BVV eingebracht werden müsse. Es gebe dann zwei konkurrierende Anträge in der BVV, den ursprünglichen Antrag, der entsprechend der Beschlussempfehlung des JHA abgelehnt werden könnte und einen neu formulierten Antrag des JHA mit einer positiven Beschlussempfehlung. Frau Vonnekold ergänzt, dass der Ältestenrat dann dafür sorgen sollte, dass die beiden Anträge in der BVV in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst werden.

 

Frau Finger  formuliert den neuen Antrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Verein „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs“ und seinen angegliederten Organisationen auch weiterhin keine Plattform zu bieten, sich in der Öffentlichkeit darzustellen.

 

Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

*) Klarstellung: Nicht der Ältestenrat, sondern die Bezirksverordnetenversammlung hat die Beschlussempfehlung über die Konsensliste in den Jugendhilfeausschuss zurückverwiesen. Unter Hinweis auf diese Klarstellung nimmt Herr Ahrens seine Bemerkungen zurück.

 


 
 

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