Auszug - Eltern haften für ihre Kinder
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Antrag: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die entstehenden Kosten für Feuerwehr-, Polizei- und Rettungseinsätze betrunkener Jugendlicher den Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus soll ein wesentlicher Eigenanteil für die Behandlungskosten von den Sorgeberechtigten eingefordert werden. Frau Schwarzer erläutert den Antrag: Es gebe immer wieder Hinweise darauf, dass schon 12-, 13jährige Jugendliche betrunken aufgegriffen werden und ins Krankenhaus eingeliefert werden müssten. Es gehe darum, dass den Kindern geholfen werde. Wenn man den Eltern an die Geldbörse gehe, führe dies vielleicht zu einer bewussteren Erziehung in Bezug auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Herr Lemming bezieht sich auf das Antidiskriminierungsgesetz und wendet ein, dass eine solche Regelung nicht nur Anwendung finden dürfe, wenn Kinder und Jugendliche betroffen seien. Sie müsste wenn, dann für alle gelten. Herr Rühlmann fragt, woher man das Geld holen solle, wenn keines da sei. Es handele sich bei den Betrunkenen um hilflose Personen, denen geholfen werden müsse. Auch müsse man dann bei Erwachsenen gleichermaßen handeln. Hier sieht er juristische Probleme. Frau Pohl erklärt, dass ein solches Verfahren bundesweit geregelt werden müsse. Der Bezirk habe keine Handlungsmöglichkeiten. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung sei der Ansprechpartner. Frau Vonnekold berichtet, dass die Eltern aller aufgegriffenen Jugendlichen in Neukölln von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes aufgesucht werden. Die Erfahrung zeige, dass die deutliche Mehrheit der Eltern mit dem Vorfall verantwortungsvoll umgehe. Frau Vonnekold hält es für übertrieben, Eltern sofort, wenn ein Kind oder Jugendlicher einmal betrunken aufgegriffen wird, gleich zur Kasse zu bitten. Dies sei eine unverhältnismäßige Härte. Frau Schwarzer bittet darum Frau Früh, als die zuständige Kooperationspartnerin des Jugendamtes, zu dem Thema einzuladen und die Entscheidung über den Antrag bis zur Darstellung zurückzustellen. Der Bitte wird zugestimmt.
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