Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete_Vorschau

Sanierungsgebiete sind Stadtbereiche, die Mängel im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten und der Funktionsfähigkeit gemäß § 136 Baugesetzbuch aufweisen. Nach einer Voruntersuchung, die diese Mängel nachweist (§ 141 Baugesetzbuch), erklärt das Abgeordnetenhaus diesen Stadtbereich zum förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Sanierungsziele, eine Rahmenplanung und die Kosten- und Finanzierungsübersicht werden Bearbeitsgrundlage (= Sanierungsatzung). Durch die Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses wird die Satzung Gemeindegesetz. Die Beseitigung der Mängel wird von Seiten der Gemeinde (2/3 Anteil) und des Bundes (1/3 Anteil) durch Förderprogramme unterstützt. Private Investitionen werden nach Einkommenssteuergesetz begünstigt.

  • MitarbeiterIn
    Aufgabenbereich

    Telefon

  • Hr. Rutschke (Gruppenleiter)
    Grundsatzfragen, Förderprogramme und Förderobjekte der öffentlichen Infrastruktur

    (030) 9018 45853

  • Hr. Zschaler (stellv. Gruppenleiter)
    Förderprogramm LZQ KMA II. Bauabschnitt

    (030) 9018 45793

  • Hr. Richtsteig
    Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Nikolaiviertel

    (030) 9018 45791

  • Hr. Bleckmann
    Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Nördliche Luisenstadt

    (030) 9018 45798

  • Hr. Schlaffke
    Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Nördliche Luisenstadt

    (030) 9018 45735

  • Fr. Templin-Kobayashi
    Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Badstraße / Pankstraße

    (030) 9018 45768

  • Fr. Lechl
    Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Badstraße / Pankstraße

    (030) 9018 45743

  • Fr. August
    Einzelprojekte und Finanzsteuerung

    (030) 9018 45799

  • Fr. Hebert
    Finanzabwicklung, Verwaltungsaufgaben im Bereich Erhebung von Ausgleichsbeträgen

    (030) 9018 45822

  • Hr. Sosinski
    Sanierungsgebiet und und Fördergebiet LZQ Müllerstraße

    (030) 9018 45409

  • Fr. Postler
    Sanierungsgebiet und und Fördergebiet LZQ Turmstraße

    (030) 9018 45436

Aufgaben der Sanierungsverwaltungsstelle (SVS)

Die Sanierungsverwaltungsstelle ist für die konkrete Durchführungssteuerung zuständig. Sie koordiniert die sanierungsbetroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter objektbezogen und stimmt Vorhaben mit anderen Verwaltungen ab. Sie prüft gemäß §§ 144,145 Baugesetzbuch genehmigungspflichtige Vorgänge. Die Sanierungsverwaltungsstelle plant und setzt die ihr durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragenen Sanierungsförderungsmittel um. Sie legt den Einsatz von Ordnungsmaßnahmemitteln fest und stellt die Mittel den Eigentümern zur Verfügung.
Sie erstellt nach Abschluss von Baumaßnahmen Bescheinigungen gemäß §§ 7h bzw. 10f Einkommenssteuergesetz für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten aus.
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung finanziert und steuert sie die Schaffung und Erneuerung von öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen. Die Sanierungsverwaltungsstelle setzt Sozialpläne gemäß §§ 180/181 Baugesetzbuch für Mieter und Gewerbetreibende fest und gewährt die festgelegten finanziellen Hilfen.
In Abstimmung mit den Sanierungsbeauftragten und der Senatsverwaltung schreibt sie die Sanierungsziele fort und konkretisiert den Rahmenplan.
Nach Aufhebung von Sanierungsgebieten nimmt die Sanierungsverwaltungsstelle die Pflichtaufgabe der Erhebung der Ausgleichsbeträge (Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen) gemäß §§ 154 ff. Baugesetzbuch wahr, vereinnahmt diese und setzt sie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung erneut für Maßnahmen in Sanierungsgebieten ein.
Die Sanierungsverwaltungsstelle rechnet die Gebiete gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab.

Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte

Folgende Sanierungsgebiete wurden zwischen 2007 und 2009 aufgehoben:

  • Soldiner Straße Ortsteil Wedding
  • Beusselstraße Ortsteil Moabit
  • Stephankiez Ortsteil Moabit
  • Spandauer Vorstadt Ortsteil Mitte
  • Rosenthaler Vorstadt Ortsteil Mitte
  • Belegungsgebundene Häuser in den ehemaligen Sanierungsgebieten – Flyer laden »
Sanierungsgebiete Vorschau

Übersicht aller förmlich festgelegten Sanierungsgebiete des Bezirkes mit seit 1995.

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