Sanierungsgebiete sind Stadtbereiche, die Mängel im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten und der Funktionsfähigkeit gemäß § 136 Baugesetzbuch aufweisen. Nach einer Voruntersuchung, die diese Mängel nachweist (§ 141 Baugesetzbuch), erklärt das Abgeordnetenhaus diesen Stadtbereich zum förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Sanierungsziele, eine Rahmenplanung und die Kosten- und Finanzierungsübersicht werden Bearbeitsgrundlage (= Sanierungsatzung). Durch die Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses wird die Satzung Gemeindegesetz. Die Beseitigung der Mängel wird von Seiten der Gemeinde (2/3 Anteil) und des Bundes (1/3 Anteil) durch Förderprogramme unterstützt. Private Investitionen werden nach Einkommenssteuergesetz begünstigt.
Sanierungsgebiete
-
MitarbeiterIn
AufgabenbereichTelefon
-
Hr. Rutschke (Gruppenleiter)
Grundsatzfragen, Förderprogramme und Förderobjekte der öffentlichen Infrastruktur(030) 9018 45853
-
Hr. Zschaler (stellv. Gruppenleiter)
Förderprogramm LZQ KMA II. Bauabschnitt(030) 9018 45793
-
Hr. Richtsteig
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Nikolaiviertel(030) 9018 45791
-
Hr. Bleckmann
Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Nördliche Luisenstadt(030) 9018 45798
-
Hr. Schlaffke
Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Nördliche Luisenstadt(030) 9018 45735
-
Fr. Templin-Kobayashi
Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Badstraße / Pankstraße(030) 9018 45768
-
Fr. Lechl
Sanierungsgebiet und Fördergebiet LZQ Badstraße / Pankstraße(030) 9018 45743
-
Fr. August
Einzelprojekte und Finanzsteuerung(030) 9018 45799
-
Fr. Hebert
Finanzabwicklung, Verwaltungsaufgaben im Bereich Erhebung von Ausgleichsbeträgen(030) 9018 45822
-
Hr. Sosinski
Sanierungsgebiet und und Fördergebiet LZQ Müllerstraße(030) 9018 45409
-
Fr. Postler
Sanierungsgebiet und und Fördergebiet LZQ Turmstraße(030) 9018 45436