Das Schiedsverfahren

Manchmal erscheinen Rechtstreitigkeiten unausweichlich. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren und oftmals die zeitsparendere und kostengünstigere Alternative. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen. Die Verfahren finden zumeist in privater Umgebung statt. Aufgabe der Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösungen für Streitigkeiten zu finden.

Dabei kann es sich bei Zivilsachen um vermögensrechtliche Fragen wie z.B. um Rechnungen von Handwerkern oder um Schadensersatzansprüche handeln. Besteht bei Straftaten kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, können Betroffene nur eine Privatklage erheben. Im Wesentlichen betroffen sind davon folgende Delikte: Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses sowie bei den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Die Rechtsgrundlage für Schiedsverfahren ergibt sich aus dem Berliner Schiedsamtsgesetz.

Vertragen statt zu Klagen

Das Schiedsamtsverfahren kann vorteilhaft sein:

  • Die geringen Kosten eines Schiedsverfahrens. Gebühren werden von einer Schiedsperson als Verfahrens- und/oder Sachkosten (Schreibauslagen, Dolmetscher, Porto, etc.) erhoben. Eine Teilung der Kosten zwischen den Streitenden kann Bestandteil des getroffenen Vergleiches sein.
  • Mit einem von den Streitparteien geschlossenen Vergleich kann man sich einen Titel verschaffen, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
  • Schiedspersonen sind völlig unparteiisch und haben einen Eid auf die Amtsverschwiegenheit abgelegt.
  • Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle kann durch eine Schiedsperson eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit eines Schlichtungsversuches ausgestellt werden. Eine derartige Bescheinigung ist gegebenenfalls zur Vorlage bei Gericht notwendig.

Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Amtsbezirk die beschuldigte Partei (Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner) wohnt. Ein entsprechendes Straßenverzeichnis ist unten zum Download aufgeführt.

Eine Liste der für den Bezirk Mitte zuständigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sowie die Zuordnung der Wohnanschrift zum zuständigen Schiedsbezirk sehen Sie unten.

Straßenverzeichnis der Schiedsamtsbezirke

  • Straßenverzeichnis der Schiedsamtsbezirke

    PDF-Dokument (84.2 kB)

Schiedspersonen im Bezirk Mitte

  • Schiedsamtsbezirk

    Schiedsperson

  • 01

    zurzeit nicht besetzt
    Vertretung: Frau Christiane Holm
    Telefon: +49 179 9218351

  • 04

    zurzeit nicht besetzt
    Vertretung: Frau Christiane Holm
    Telefon: +49 179 9218351

  • 05

    Frau Christiane Holm
    Telefon: +49 179 9218351

  • 06

    zurzeit nicht besetzt
    Vertretung: Frau Christiane Holm
    Telefon: +49 179 9218351

  • 07

    Herr Roman Tabeau
    E-Mail: roman.tabeau@gmail.com

  • 10

    Herr Benjamin Ditzen
    E-Mail: bd@benjaminditzen.com

Serviceangebot

Die Schiedsleute haben keine festen Sprechzeiten, sondern vereinbaren mit Ihnen telefonisch einen individuellen Termin.
Für das Schiedsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt.

Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Kaiser und Frau Schmidt:

Bezirksamt Mitte
Bezirkswahlamt
Müllerstraße 146
13353 Berlin
Tel. 9018 – 44512 (Frau Kaiser)
Tel. 9018 – 44510 (Frau Schmidt)
E-Mail

Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie ebenfalls in unseren Bürgerämtern oder bei Ihrem Polizeiabschnitt.

Sollten Sie selbst Interesse daran haben, eine Schiedsamtstätigkeit auszuüben, so wenden Sie sich bitte gerne an Frau Kaiser oder Frau Schmidt. Im Bereich Aktuelles können Sie zudem erfahren, ob eine Schiedsamtsstelle ausgeschrieben.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – / Landesvereinigung Berlin.

Tafel mit der Aufschrift "Aktuelles"

Aktuelles

Aktuell sucht der Bezirk Berlin Mitte noch eine Schiedsperson. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin oder gerne auch per E-Mail