Manchmal erscheinen Rechtstreitigkeiten unausweichlich. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren und oftmals die zeitsparendere und kostengünstigere Alternative. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen. Die Verfahren finden zumeist in privater Umgebung statt. Aufgabe der Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösungen für Streitigkeiten zu finden.
Dabei kann es sich bei Zivilsachen um vermögensrechtliche Fragen wie z.B. um Rechnungen von Handwerkern oder um Schadensersatzansprüche handeln. Besteht bei Straftaten kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, können Betroffene nur eine Privatklage erheben. Im Wesentlichen betroffen sind davon folgende Delikte: Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses sowie bei den meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die Rechtsgrundlage für Schiedsverfahren ergibt sich aus dem Berliner Schiedsamtsgesetz.