Das Sanierungsgebiet Badstraße / Pankstraße wurde am 14. Dezember 2021 durch den Senat von Berlin mit der 14. Rechtsverordnung förmlich festgelegt und trat mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 90, S. 1364) vom 24.12.2021 am Folgetag, dem 25.12.2021, in Kraft.
Das Sanierungsgebiet ist Teil der Gesamtmaßnahme Mitte – Badstraße / Pankstraße, für die am 14.12.2021 ein Stadtumbaugebiet gemäß § 171b Baugesetzbuch (BauGB) durch den Senat von Berlin festgelegt wurde. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes ist Fördervoraussetzung für den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere (LZQ). Deshalb wird in Bezug auf das Stadtumbaugebiet auch von einem „Fördergebiet“ gesprochen.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Gesamtmaßnahme ist der beigefügten Gebietskarte zu entnehmen; das Sanierungsgebiet besteht aus zwei Teilbereichen: dem Böttgerblock und dem Gerichtsblock.