Der Senat von Berlin hat im März 2009 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Turmstraße beschlossen. Die Vorbereitenden Untersuchungen nach dem Besonderen Städtebaurecht (§§ 141 ff) des Baugesetzbuches (BauGB) bilden – in Abstimmung mit dem Bezirksamt Mitte – eine Beurteilungsgrundlage, auf deren Basis über Einsatz, Art und Umfang eines integrierten Stadterneuerungsverfahrens entschieden werden kann, um die festgestellten Ziele zu erreichen. Am 31. März 2011 hat der Senat nach einer vorbereitenden Untersuchung die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets Turmstraße gemäß § 142 BauGB mit sechs weiteren Sanierungsgebieten in Berlin beschlossen. Das Sanierungsgebiet weicht etwas von Abgrenzung das AZ Turmstraßengebietes ab (östlich bis zur Rathenower Straße erweitert, westlich bis zur Beusselstraße begrenzt). Die Maßnahmen in der Turmstraße sollen mit Hilfe des Förderprogramms “Aktive Stadtzentren” innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren durchgeführt werden. Bestandteil dieses Senatsbeschlusses ist ebenso der Kostenrahmen: Die geschätzten Kosten für diesen Prozess von ca. 33 Mio. € sind innerhalb dieses Zeitraumes aufzubringen und einzusetzen.
Plan des GeltungsbereichesSanierungsgebiet Turmstraße
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